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Bauordnung leicht erklärt – Was du beim Türen‑ und Renovierungsprojekt wissen musst

Du willst eine neue Innentür einbauen, das Bad renovieren oder eine Brandschutztür nachrüsten? Dann wirfst du bald einen Blick auf die örtliche Bauordnung. Viele Hausbesitzer überspringen diesen Schritt und stehen später vor teuren Nachbesserungen. Hier erklären wir in einfachen Worten, welche Regelungen gelten und wie du sie ohne Stress umsetzt.

Grundregeln für Türen und Türzargen

Die Bauordnung schreibt vor, dass jede Tür einen Mindestabstand zum Boden haben muss – meist zwischen 2 mm und 4 mm. Das sorgt für Barriere‑freiheit und verhindert, dass Wasser unter die Tür läuft. Beim Einbau einer Türzarge solltest du außerdem darauf achten, dass die Oberkante der Zarge nicht höher als 210 cm über dem Fertigfußboden liegt – das ist die gängige Kopf‑Höhe.

Ein weiteres wichtiges Detail: Das Türblatt muss mindestens 90 % der Zargenbreite ausfüllen. Zu viel Spiel verursacht Luftzug und höhere Heizkosten. Wenn du also eine neue Tür auswählst, frage deinen Tischler nach den genauen Maßen und einer passenden Dichtung.

Brandschutz und Sondervorschriften

Brandschutztüren gehören zu den strengsten Vorgaben. Die Bauordnung verlangt, dass sie mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand bieten und mit zertifizierten Dichtungen ausgestattet sind. Die Dichtungen dürfen nicht einfach aus Silikon bestehen, sondern müssen speziell für den Feuerschutz geprüft sein. Beim Austausch einer alten Brandschutztür prüfe, ob das neue Modell den gleichen Feuerwiderstand aufweist.

Auch die Position von Glastüren ist geregelt. Wenn ein Raum mit Glas außen in Richtung Flur liegt, muss das Glas mindestens 30 mm dick sein oder mit einer feuerhemmenden Folie versehen werden. So wird verhindert, dass sich das Feuer schnell ausbreitet.

Ein zusätzlicher Punkt: Wenn du in einem Mietobjekt renovierst, brauchst du in vielen Bundesländern die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Die Bauordnung erlaubt nur reversible Maßnahmen, solange die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Das bedeutet zum Beispiel, dass du die Wand nicht dauerhaft durchschneiden darfst, um neue Leitungen zu legen.

Zusammengefasst: Vor jedem größeren Projekt solltest du die örtliche Bauordnung prüfen, die relevanten Mindestabstände notieren und prüfen, ob deine geplanten Materialien den Vorschriften entsprechen. Ein kurzer Blick ins Internet oder ein Anruf beim Bauamt reicht meist, um die wichtigsten Punkte zu klären.

Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Fachbetrieb beraten. Tischler, die sich mit Bauordnung auskennen, können dir gleich beim ersten Gespräch zeigen, welche Tür‑ und Zargenmaße passen und welche Dichtungen nötig sind. So sparst du Zeit, Geld und Ärger.

Jetzt bist du bereit, dein Projekt mit dem nötigen Wissen anzugehen. Egal, ob du eine neue Innentür, eine Brandschutztür oder ein komplett renoviertes Bad planst – die Bauordnung ist dein Kompass, der dich sicher zum Ziel führt.

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