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Anträge für Außengestaltung und Werbeanlagen an Immobilien: So erhalten Sie die Genehmigung
  • Von Jana Müller
  • 6/12/25
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Wenn Sie eine Werbeanlage an Ihrer Immobilie anbringen wollen - sei es ein Schild, eine Leuchtreklame oder eine freistehende Werbefläche - dann müssen Sie sich nicht nur um das Design kümmern, sondern auch um das Recht. In Deutschland ist fast jede Werbeanlage genehmigungspflichtig. Kein Schild, kein Banner, keine Lichtwerbung darf einfach so an der Fassade oder im Garten installiert werden. Die Regeln sind streng, komplex und variieren von Stadt zu Stadt. Doch mit der richtigen Vorbereitung klappt die Genehmigung - oft sogar ohne großen Aufwand.

Was gilt als Werbeanlage?

Nicht alles, was Werbung wirkt, ist auch rechtlich eine Werbeanlage. Nach deutschem Baurecht ist eine Werbeanlage eine ortsfeste Einrichtung, die vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar ist und dazu dient, Gewerbe, Dienstleistungen oder Berufe bekanntzumachen. Das bedeutet: Ein selbstgebasteltes Schild im Garten, das nur von Ihrem Grundstück aus zu sehen ist, zählt nicht. Ein Schild an der Straßenseite aber schon - egal, ob es aus Holz, Metall oder LED besteht.

Beispiele für genehmigungspflichtige Werbeanlagen:

  • Leuchtschilder an der Fassade
  • Freistehende Werbebanner oder Pylonen
  • Markisen mit Werbeaufdruck
  • Wand- oder Dachwerbung, die über 1 Quadratmeter groß ist
  • Temporäre Anlagen wie Baustellenwerbung, wenn sie länger als 6 Wochen stehen

Was nicht genehmigungspflichtig ist: Kleine Hinweisschilder wie „Öffnungszeiten“ oder „Parkplatz“ - wenn sie flach an der Wand angebracht sind und nicht größer als 1 Quadratmeter. Aber Vorsicht: Auch hier gilt es, den Bebauungsplan zu prüfen. In historischen Vierteln oder Schutzgebieten kann selbst ein winziges Schild verboten sein.

Warum braucht man eine Genehmigung?

Der Grund ist einfach: Städte wollen ihr Erscheinungsbild kontrollieren. Niemand will, dass ein Gewerbegebiet zu einer bunt beleuchteten Werbefläche wird. Die Genehmigung dient drei Zielen:

  • Schutz des Stadtbildes - besonders in Altstädten, Denkmalschutzgebieten oder Wohnvierteln
  • Verkehrssicherheit - Werbeanlagen dürfen nicht die Sicht auf Ampeln, Zebrastreifen oder Straßenverläufe behindern
  • Rechtssicherheit - klar definierte Regeln verhindern Streit zwischen Nachbarn und Unternehmen

Die Rechtsgrundlage kommt vom Bundesbaugesetz (BauGB) und den jeweiligen Landesbauordnungen. In Baden-Württemberg gelten andere Regeln als in Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Und innerhalb eines Bundeslandes gibt es oft noch kommunale Werbeanlagensatzungen - das sind lokale Regeln, die über das Landesrecht hinausgehen. In Deutschland gibt es über 3.200 verschiedene kommunale Satzungen. Das macht die Sache kompliziert, aber auch sicher.

Was sagt der Bebauungsplan?

Bevor Sie irgendetwas planen, müssen Sie den Bebauungsplan Ihres Grundstücks prüfen. Er steht im Bauamt und ist öffentlich einsehbar. Der Bebauungsplan sagt, was in Ihrem Gebiet erlaubt ist - und was nicht.

Beispiel: In einem Gewerbegebiet dürfen Werbeanlagen größer und heller sein. In einem Wohngebiet sind sie oft verboten oder stark eingeschränkt. In Denkmalschutzgebieten ist alles, was nicht historisch passt, tabu - selbst die Farbe des Schildes kann ausschlaggebend sein.

Ein paar konkrete Regeln aus dem Bebauungsplan:

  • Höchsthöhe von freistehenden Anlagen: max. 10 Meter (ohne Genehmigung, wenn im Gewerbegebiet)
  • Maximale Ansichtsfläche: über 1 m² = genehmigungspflichtig
  • Abstand zur Straße: mindestens 2 Meter, oft mehr
  • Beleuchtung: nur bis 22 Uhr erlaubt - in manchen Städten schon ab 20 Uhr
  • Farben: keine grellen Neonfarben in historischen Vierteln

Wenn Sie den Bebauungsplan nicht verstehen - fragen Sie im Bauamt nach. Ein einfaches Gespräch kann Ihnen Monate Ärger ersparen.

Architekturplan und Fotomontage auf Schreibtisch mit Bebauungsplan und Kaffee.

Wie sieht der Antrag aus?

Ein erfolgreicher Antrag braucht sechs Unterlagen - und keine davon darf fehlen. Die meisten Anträge scheitern nicht an der Idee, sondern an fehlenden Papieren.

  1. Antragsformular - vom Bauamt herunterladen oder abholen. In Druckbuchstaben ausfüllen, handschriftliche Änderungen werden oft abgelehnt.
  2. Farbiger Auszug aus der Liegenschaftskarte - zeigt, wo genau Ihr Grundstück liegt. Kostet meist 10-20 Euro.
  3. Vermaßter Lageplan oder Fotomontage - hier müssen Sie zeigen, wie die Werbeanlage später aussieht. Professionelle Fotomontagen, die das Schild im realen Kontext zeigen, erhöhen die Genehmigungschance um 60 %.
  4. Farbige Bauzeichnung - mit Maßen, Materialien, Beleuchtung und Farbcode (z. B. RAL). Nicht nur ein Sketch - eine technische Zeichnung.
  5. Einverständniserklärung des Eigentümers - wenn Sie nicht der Eigentümer sind. Bei Mietobjekten brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. In 33 % der Fälle verzögert sich der Antrag hier, weil der Eigentümer nicht erreichbar ist.
  6. Angaben zu benachbarten Grundstückseigentümern - Namen und Adressen der Nachbarn, die von der Werbeanlage betroffen sein könnten. In manchen Städten müssen Sie sie sogar schriftlich informieren.

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden - egal ob per Post oder digital. Einige Städte, wie Stuttgart oder Köln, akzeptieren nur noch elektronische Anträge. Die Mehrheit der Kommunen hat das Verfahren digitalisiert - 62 % der deutschen Städte bieten Online-Anträge an. Und das hat einen klaren Vorteil: Digitale Anträge werden im Durchschnitt 23 Tage schneller bearbeitet.

Wie lange dauert es?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 90 Tagen - das ist länger als in fast allen anderen europäischen Ländern. In den Niederlanden dauert es 45 Tage, in Frankreich 60. In Deutschland ist die Wartezeit oft länger, weil viele Ämter unterbesetzt sind und die Prüfung sehr detailliert ist.

Aber: Ein Vorgespräch beim Bauamt kann die Zeit um bis zu 22 Tage verkürzen. Viele Antragsteller ignorieren das - und wundern sich später, warum ihr Antrag so lange braucht. Gehen Sie einfach hin, bringen Sie Ihre Skizzen mit, und fragen Sie: „Was fehlt noch?“ Oft gibt es nur ein kleines Detail, das Sie vorher nicht wussten.

Wenn Sie eine temporäre Werbeanlage planen - etwa für eine Messe oder einen Markt - gibt es in einigen Bundesländern (wie NRW seit 2023) eine beschleunigte Regelung: Genehmigung in nur 14 Tagen.

Weg durch bürokratische Hürden führt zu Genehmigungsstempel über Rathaus.

Was kostet es?

Die Kosten variieren stark - je nach Größe, Material, Ort und Komplexität. Ein einfaches Schild (1,5 m²) kostet etwa 1.500-3.000 Euro, inklusive Montage. Eine größere, beleuchtete Anlage mit LED-Technik kann 8.000-15.000 Euro kosten. Dazu kommt die Gebühr für die Genehmigung - die liegt zwischen 100 und 800 Euro, je nach Kommune.

Die meisten Antragsteller (68 %) holen sich professionelle Hilfe - Architekten, Werbeagenturen oder spezialisierte Antragsdienstleister. Warum? Weil sie wissen: Wer die Unterlagen nicht perfekt macht, wird abgelehnt. Ein Beispiel: 41 % der Anträge werden zurückgewiesen, weil die Fotomontage nicht richtig ist - zu dunkel, zu unscharf, falscher Winkel. Professionelle Dienstleister wie Imhof Werbung oder Werbekaiser haben Erfolgsquoten von über 90 %. Selbstständige, die es alleine versuchen, schaffen es nur bei 65 %.

Warum scheitern Anträge?

Die häufigsten Gründe für Ablehnungen:

  • 22 % - schlechte Integration in die Umgebung (z. B. grelle Farben in einer historischen Straße)
  • 18 % - Verstoß gegen Denkmalschutzvorschriften
  • 15 % - fehlende oder unvollständige technische Unterlagen
  • 12 % - zu große Größe oder falsche Höhe
  • 9 % - fehlende Zustimmung des Eigentümers

Ein Beispiel aus München: Ein Unternehmen wollte ein großes LED-Schild an einer alten Fabrikhalle anbringen. Die Fassade ist ein geschütztes Denkmal. Die Behörde lehnte ab - nicht wegen der Größe, sondern wegen der Farbe: Rot war nicht erlaubt, weil es dem historischen Farbton widersprach. Das Unternehmen hat das Schild in Grau umgestaltet - und bekam die Genehmigung.

Was ändert sich in Zukunft?

Die Diskussion um Werbeanlagen wird intensiver. Der Deutsche Städtetag will bis 2025 eine einheitliche Muster-Satzung einführen - das könnte die Bürokratie reduzieren. Gleichzeitig warnen Gewerkschaften: Zu strenge Regeln treffen vor allem kleine Unternehmen. 78 % der kleinen Betriebe haben keine Mitarbeiter, die sich mit Baurecht auskennen.

Die Digitalisierung schreitet voran. In 2025 wird die durchschnittliche Bearbeitungszeit voraussichtlich unter 60 Tage sinken - dank KI-Prüfungen und automatisierten Prüfplänen. Auch die Farb- und Materialvorgaben werden standardisiert - etwa durch digitale RAL-Datenbanken, die direkt in die Antragssoftware integriert werden.

Was bleibt: Wer in Deutschland eine Werbeanlage will, muss sich informieren. Es geht nicht um Kreativität allein - es geht um Regeln. Wer diese kennt, bekommt die Genehmigung. Wer sie ignoriert, zahlt doppelt: erst die Kosten für die neue Anlage - dann nochmal für die Abreißkosten.

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Jana Müller

Autor

Ich bin eine talentierte Tischlerin und liebe es, über Themen rund um Heimwerkerprojekte zu schreiben. Meine Arbeit umfasst die Gestaltung und Herstellung einzigartiger Möbelstücke, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Ich freue mich darauf, Menschen zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern.