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Wann ist eine Wohnung offiziell abgewohnt? Definition, Mängel & Mieterrechte
  • Von Jana Müller
  • 1/07/25
  • 14

Du denkst vielleicht, "abgewohnt" erkennt man doch sofort—verschlissene Böden, abgeplatzte Farbe, Macken in Türen. Aber so einfach ist es nicht. Der Begriff wirft selbst gestandene Vermieter und erfahrene Mieter immer wieder aus der Bahn. Hinter dem Wort steckt viel mehr: Rechte, Pflichten, teure Missverständnisse und eine Menge Streitpotential. Genau wegen dieser Unsicherheit möchten viele Mieter wissen, wann genau eine Wohnung als abgewohnt gilt und was das in der Praxis bedeutet. Die Antwort entscheidet oft darüber, ob nach einem Auszug Renovierungspflicht, Mietminderung oder gar Schadenersatz im Raum stehen. Schauen wir uns das mal genau an.

Was bedeutet "abgewohnt" überhaupt?

Der Begriff "abgewohnt" lässt sich nirgends im deutschen Gesetz schwarz auf weiß nachlesen. Trotzdem taucht er seit Jahren ständig in Mietverträgen, Wohnungsabnahmen und Gerichtsverhandlungen auf. Meist wird damit eine Wohnung beschrieben, die durch jahrelangen „vertragsgemäßen Gebrauch“ so sehr beansprucht wurde, dass der Zustand nicht mehr als „wohnlich“ gilt. Das heißt aber nicht automatisch verwahrlost oder dreckig. Vielmehr sind typische Abnutzungserscheinungen gemeint, wie sie einfach im Laufe der Zeit entstehen: Zum Beispiel durch Möbelrücken, Teppichlaufen, Kochen, Duschen oder einfaches Bewohnen.

Experten unterscheiden zwischen normaler Abnutzung und sogenannten Substanzschäden. Normale Abnutzung gehört zum Mietvertrag dazu, der Mieter haftet dafür in der Regel nicht. Doch wenn ein Teppich völlig durchgelaufen, eine Wand durch ständiges Möbelrücken voller tiefer Kratzer oder der Herd vor lauter Fett kaum noch zu reinigen ist, sprechen einige Gerichte von "abgewohnt". So beschrieb zum Beispiel das Amtsgericht München (Az.: 424 C 8857/13) eine Wohnung als abgewohnt, wenn sie „überwiegend durch Abnutzung, nicht durch Verschmutzung oder zerstörerischen Umgang, in einen unansehnlichen Zustand“ geraten ist.

Eine feste Jahreszahl gibt’s nicht. Aber Gerichte nehmen an, dass viele Oberflächen nach etwa zehn Jahren normalen Wohnens so abgenutzt sein können, dass sie als „abgewohnt“ gelten – das variiert aber je nach Material, Nutzungsintensität und Pflege.

Wann ist eine Wand wirklich „durch“? Wenn du zum Beispiel in einer Mietwohnung einen weißen Anstrich hast, der nach acht Jahren total vergilbt und fleckig ist, reicht das meist aus, um als abgewohnt zu gelten. Anders sieht’s bei hochwertigen Materialien aus. Parkett hält locker 20 Jahre – kleine Dellen oder matte Stellen zählen da noch nicht. Erst, wenn der Lack großflächig abgetragen ist, Risse entstehen und keine Ausbesserung mehr möglich ist, spricht man von abgewohnt.

Klar wird: Es gibt keine Liste. Es geht um den Eindruck insgesamt. Sieht alles „aus einem Guss“ alt und abgenutzt aus? Dann steht die Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnung als abgewohnt gilt, ziemlich gut.

Abgewohnt – was sagt das Mietrecht?

Hier wird’s spannend: Denn im Mietrecht kommt es darauf an, ob Mieter oder Vermieter etwas tun müssen, wenn eine Wohnung als abgewohnt eingestuft wird. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht, dass Vermieter verpflichtet sind, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). Auf Deutsch: Die Wohnung darf nicht „abgewohnt“ übergeben oder über lange Zeit so vernachlässigt werden, dass der Zustand unzumutbar ist.

Mieter müssen für so etwas keine Extras bezahlen—und schon gar nicht selbst renovieren, solange keine sogenannten „Schönheitsreparaturen“ im Vertrag vereinbart wurden. Und selbst diese Vereinbarungen sind juristisch oft nicht haltbar, besonders wenn sie starre Fristen oder zu strenge Forderungen enthalten. Interessant: Laut Bundesgerichtshof (BGH) müssen Mieter nicht renovieren, wenn sie eine bereits abgewohnte Wohnung übernommen haben (BGH, VIII ZR 185/14).

"Eine Wohnung gilt als abgewohnt, wenn der Gesamteindruck durch Gebrauch spürbar und sichtbar beeinträchtigt ist und die Nutzung ohne Renovierung nicht mehr zumutbar erscheint." – Deutscher Mieterbund

Ob eine Mietminderung möglich ist, hängt vom Grad des Zustands ab. Fleckige Wände allein reichen nicht. Komplette Durchfeuchtung der Dusche, riesige Risse in Fliesen oder verschimmelte Böden aber schon. Da entscheidet am Ende oft das Gericht, um Streitigkeiten zu verhindern.

Ein kleiner Tipp: Wer Zweifel hat, sollte ein Übergabeprotokoll machen und bei Ein- oder Auszug Fotos von allen auffälligen Stellen knipsen. Denn ein Bild sagt im Streitfall mehr als tausend Worte.

Typische Anzeichen für eine abgewohnte Wohnung

Typische Anzeichen für eine abgewohnte Wohnung

Du fragst dich, woran genau du einen abgewohnten Zustand festmachen kannst? Hier gibt es ein paar knackige Beispiele, die sich über die Jahre in Wohnungsübergaben und vor Gericht etabliert haben:

  • Anstriche sind vergilbt, blättern ab, riechen modrig oder sind voller bohrlochgroßer Löcher.
  • Tapeten lösen sich von der Wand, haben Wasserflecken oder sind durchgerissen.
  • Bodenbeläge wie Teppiche haben kahle Stellen, sind durchgelaufen, voller Flecken, eingerissen oder nicht mehr richtig fixiert.
  • Parkett oder Laminat ist grob zerkratzt, gewölbt oder großflächig beschädigt.
  • Küche und Bad weisen so starke Verfärbungen, Kalkablagerungen oder Schimmel auf, dass die Reinigung nicht mehr ausreicht.
  • Türen klemmen, Scharniere wackeln, Griffe fehlen oder sind locker.
  • Fenster sind trüb, blind oder lassen sich kaum noch öffnen.

Es geht immer um die Summe der Schäden. Ein einzelner Fleck auf dem Teppich ist kein Problem. Aber wenn der Boden von Tür zu Tür eine Laufstraße mit tiefen Spuren aufweist und die Wände von Nägellöchern übersät sind, dann ist das ein Fall für „abgewohnt“.

Gerichte haben sogar entschieden, dass Küchenfronten, die nach Jahren keine Farbe mehr erkennen lassen und Wasserhähne, die trotz Pflege völlig stumpf sind, als abgenutzt gelten (BGH, VIII ZR 195/10). Auch Rollläden und Heizkörper zählen dazu. Wenn sie nicht mehr ordentlich funktionieren oder lose sind, spricht das ebenfalls für einen abgewohnten Zustand.

Achte darauf: Vieles lässt sich putzen, manches abschleifen oder streichen. Aber wenn nichts mehr hilft, ist die Grenze überschritten.

Was können Mieter und Vermieter tun?

Kommt es zum Ärger wegen eines abgewohnten Zustands, ist guter Rat teuer – oder besser gesagt: Gold wert. Mieter sollten zuallererst alles dokumentieren. Mängelliste anlegen. Fotos machen. Das Ganze dem Vermieter schriftlich melden und ihm Zeit einräumen, die Schäden zu beheben. Kommt der Vermieter nicht in die Gänge, darf man – je nach Schwere – die Miete kürzen, aber besser erst den Mieterverein konsultieren.

Vermieter müssen unterdessen darauf achten, Wohnungen nie in sichtbar abgewohntem Zustand anzubieten. Wer das ignoriert, landet schnell bei Mietminderung oder sogar Rücktritt vom Mietvertrag. Eigentlich sind regelmäßige Instandhaltungen Pflicht, aber viele Vermieter warten ab, bis die Beschwerden nicht mehr zu ignorieren sind. Besser: alle paar Jahre nachbessern, spätestens bei Mieterwechsel. Wer clever ist, macht mit den Mietern beim Einzug einen Rundgang, protokolliert alles und hält die Mängel mit Fotos oder sogar Videos fest.

Eine übersichtliche Liste, wie du als Mieter oder Vermieter vorgehen kannst:

  • Stelle fest, ob es sich um normale Abnutzung oder substanzielle Schäden handelt.
  • Halte alle Mängel schriftlich auf Fotos oder Videos fest.
  • Melde dem Vertragspartner rechtzeitig die Schäden und gib eine Frist zur Nachbesserung.
  • Lass dich im Zweifel beraten – Mieterverein, Haus & Grund oder Anwälte helfen bei Fragen.
  • Verhandle immer sachlich. Im gerichtlichen Streitfall zählt am Ende das sachliche Protokoll und der Zustand laut Fotos, nicht das Bauchgefühl.

Profi-Tipp: Wer größere Renovierungen plant, sollte sich Angebote einholen und klären, wer am Ende zahlt. Denn nicht alles kann auf die Betriebskosten umgelegt werden, selbst wenn die Wohnung ziemlich „durch“ ist.

Wichtige Gerichtsurteile, Schlichtung und der Blick in die Zukunft

Wichtige Gerichtsurteile, Schlichtung und der Blick in die Zukunft

Wie bei so vielen Dingen im Mietrecht entscheidet am Ende oft der Richter – und die haben sich in den letzten Jahren ziemlich klar positioniert. Der BGH hat mit verschiedenen Entscheidungen (z.B. VIII ZR 315/07, VIII ZR 308/02) deutlich gemacht: Schönheitsreparaturen oder umfangreiche Renovierungsverpflichtungen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Und zwar immer dann, wenn der Zustand der Wohnung und die Vertragsklauseln fair sind. Das heißt für Mieter: Wer eine bereits sichtbar abgewohnte Wohnung übernimmt, muss keine Renovierung auf eigene Kosten machen, es sei denn, die Abnutzung ist über das normale Maß hinausgegangen.

Besonders brisant wird es, wenn es um die Rückgabe der Wohnung geht. Ein Klassiker: Der Vermieter verlangt bei Auszug, dass „alles wie neu“ gemacht wird. Diese Forderung ist meistens überzogen – Gerichte entscheiden regelmäßig, dass gebrauchsbedingte Abnutzung keine Sanierung rechtfertigt. Es lohnt sich also, jedes Detail zu dokumentieren und besonders bei Ein- und Auszug die Augen aufzuhalten.

Was bringt die Zukunft? In Zeiten hoher Mietpreise, Wohnungsmangel und Nachhaltigkeitsdebatten könnte der Trend dahin gehen, dass kleinere Mängel oder alter Charme nicht mehr als Makel, sondern als normaler Teil des Wohnens akzeptiert werden. Einige Wohnungsunternehmen bieten inzwischen sogar Unterstützung bei Modernisierungen an – so profitieren beide Seiten. Klar ist aber auch: Solange der Zustand der Wohnung so schlecht ist, dass neue Mieter sie nicht nutzen können, gibt es Handlungsbedarf. Und das wird wohl auch so bleiben.

Zum Schluss der wichtigste Tipp: Lass dich beim Ein- und Auszug nicht zu vorschnellen Unterschriften hinreißen. Prüfe alles in Ruhe, protokolliere den Zustand und lass dich beraten. So bleibt die „abgewohnte“ Wohnung am Ende kein teurer Stolperstein.

Wann ist eine Wohnung offiziell abgewohnt? Definition, Mängel & Mieterrechte

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Jana Müller

Autor

Ich bin eine talentierte Tischlerin und liebe es, über Themen rund um Heimwerkerprojekte zu schreiben. Meine Arbeit umfasst die Gestaltung und Herstellung einzigartiger Möbelstücke, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Ich freue mich darauf, Menschen zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern.

Kommentare14

Kristin Borden

Kristin Borden

Juli 11, 2025 AT 14:08

Super interessantes Thema! Oft wird ja einfach gesagt, eine Wohnung ist "abgewohnt", wenn sie alt ist, aber das greift ja viel zu kurz.

Ich finde es gut, dass hier klar gesagt wird, dass es mehr um den Zustand geht und nicht nur um das Alter.

Mich würde interessieren, was genau die Kriterien sind, die eine Wohnung offiziell als abgewohnt einstufen. Liegt das nur an optischen Mängeln oder auch an technischen Dingen wie Heizung oder Elektrik?

Außerdem: Welche Rechte haben Mieter, wenn ihre Wohnung als abgewohnt gilt? Können sie dann die Miete mindern oder Reparaturen fordern?

Es wäre toll, wenn hier jemand aus Erfahrung berichten könnte oder vielleicht Tipps gibt, wo man solche Infos genau nachlesen kann.

Rick Bauer

Rick Bauer

Juli 12, 2025 AT 11:14

Na endlich mal ein Thema, das den Vermietern auch mal ordentlich auf die Füße treten könnte. Denn meistens sind Vermieter selbst Schuld an den abgewohnten Zuständen, aber sie schieben es dann gern auf die Mieter.

Eine Wohnung wird abgewohnt, wenn zum Beispiel die Türen klemmen, der Anstrich abblättert oder die Böden wirklich abgenutzt sind. Das ist keine Frage des Alters, sondern des tatsächlichen Verschleißes durch Nutzung.

Ich finde, dass Mieter in solchen Fällen viel öfter Mängelanzeigen machen und ihre Rechte durchsetzen sollten. Viele haben doch Angst vor Ärger und wohnen lieber in einem schlechten Zustand, als den Vermieter zu stressen.

Und ganz ehrlich, Vermieter sollten verpflichtet werden, regelmäßig den Zustand zu prüfen und notfalls zu renovieren. Alles andere ist eine Frechheit.

Nicole Bauer

Nicole Bauer

Juli 13, 2025 AT 08:21

Ich kann da nur zustimmen und möchte ergänzen, dass die Rechtsprechung in Deutschland hierzu recht klar ist.

Eine Wohnung gilt als abgewohnt, wenn normale Abnutzungserscheinungen vorliegen, die über die gewöhnliche Wertminderung hinausgehen oder den Wohnwert beeinträchtigen.

Das können zum Beispiel fleckige Tapeten sein, die nicht mehr gereinigt werden können, kaputte Fenstergriffe, aber auch ein defektes Heizsystem oder nicht funktionierende Wasserhähne.

Mieter haben das Recht, solche Mängel zu melden und gegebenenfalls die Miete zu mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert.

Aber man sollte auch realistisch bleiben: abgenutzte Stellen, die durch normale Nutzung entstehen, darf der Vermieter nicht immer sofort ersetzten oder reparieren.

Patrick Sargent

Patrick Sargent

Juli 14, 2025 AT 02:41

So eine Wohnung abzuwerten als "abgewohnt" ist doch alles andere als neutral – das kann doch auch einfach ein Trick vom Vermieter sein, um richtig viel Kohle zu sparen oder die Mieter rauszukriegen.

Gerade bei älteren Gebäuden wollen die oft auf Biegen und Brechen modernisieren und behaupten, die Wohnung wäre abgewohnt, obwohl nur die normale Patina da ist.

Ich würd da echt misstrauisch sein und lieber genau dokumentieren, was als Mangel angeprangert wird.

Meint ihr nicht, dass da manchmal auch einfach systematisch Druck auf die Leute gemacht wird, damit die Wohnungen leichter zu höheren Preisen neu vermietet werden können?

Ich vermute sogar, dass so Dinge wie "abgewohnt" sein auch oft zum Vorwand erklärt werden, um Investoren das Handwerk zu erleichtern.

Angela Allmond

Angela Allmond

Juli 15, 2025 AT 06:44

Genau, das sehe ich auch kritisch. Der Begriff "abgewohnt" ist extrem schwammig und aus meiner Sicht wird er oft strategisch eingesetzt.

Der juristische Hintergrund ist zwar da, aber die Umsetzung ist oft Willkür.

Vermieter machen sich damit manchmal Strafzahlungen und gesetzliche Auflagen zu eigen, um ihre Mieter loszuwerden oder einfach weniger investieren zu müssen.

Wirkliche Mieterrechte hängen zu sehr von gutem Willen und entweder ausführlichen Dokumentationen oder Anwälten ab, was für viele kaum bezahlbar ist.

Die Lösung wäre in meinen Augen eine klarere Definition im Gesetz und verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch neutrale Stellen.

Nils Seitz

Nils Seitz

Juli 15, 2025 AT 20:54

Ich finde es super, dass das Thema hier diskutiert wird, aber irgendwie wird alles zu sehr verkompliziert.

Meiner Meinung nach ist es doch so: wenn eine Wohnung so aussieht oder sich so anfühlt, dass man als Mieter ohne viel Aufhebens lieber ausziehen möchte, dann ist sie abgewohnt.

Das ist doch für den Alltag das beste Kriterium!

Natürlich gibt es technische Mängel, aber oft sind es eben diese sichtbaren Gebrauchsspuren, die den Wohnkomfort massiv stören.

Ich hatte mal eine Wohnung mit abgewohnt wirkenden Teppichen und abgewetzten Küchenfronten – da hätte ich nie länger bleiben wollen.

Franziska Fotos

Franziska Fotos

Juli 16, 2025 AT 20:48

Ich sehe das anders! Gerade bei älteren Häusern sollte man den Charakter bewahren und nicht alles auf Hochglanz polieren wollen.

Zudem ist der Begriff "abgewohnt" oft ein Vorwand, um Investoren die Tür zu öffnen, die dann zu amerikanischen Mieten die Wohnungen verhökern.

Wir brauchen mehr Verantwortung bei Vermietern und eine klare Linie gegen Spekulationen.

Sonst zahlen am Ende nur die Mieter den Preis dafür, dass ihre Wohnung als angeblich "abgewohnt" abgestempelt wird.

Ich finde, es ist wichtig, dass der Erhalt des Wohnraums und der Gemeinschaftscharakter Vorrang haben sollte.

Peter Friedl

Peter Friedl

Juli 17, 2025 AT 15:08

Also ich bin echt genervt von dem ganzen Gerede!

Entweder ist ne Wohnung in Ordnung oder angegammelt.

Diese ewige Diskussion bringt doch kein Mieter und kein Vermieter weiter.

Wenn man Mängel hat, muss man die melden, fertig.

Wieso so kompliziert tun?

Ronan Bracken Murphy

Ronan Bracken Murphy

Juli 18, 2025 AT 08:21

Wenn ich das Ganze so lese, wird doch sehr deutlich, wie wichtig die Dokumentation beim Ein- und Auszug ist.

Nichts ist für Mieter oder Vermieter schlimmer als vage Aussagen über Zustand und Abnutzung.

Ich empfehle allen, bei Einzug Fotos von jedem Raum zu machen und bei Auszug das gleiche zu tun.

So kann man vermeiden, unfair wegen angeblicher Abnutzung verantwortlich gemacht zu werden.

Außerdem sollte man sich vor Einzug unbedingt über Rechte und Pflichten informieren, besonders was Schönheitsreparaturen angeht.

Patrick Cher

Patrick Cher

Juli 19, 2025 AT 01:34

Ach, immer diese dramatischen Diskussionen, als ob eine abgewohnte Wohnung das Weltuntergangsszenario wäre.

Natürlich will keiner in einer zerfallenden Bruchbude leben, aber abgenutzt heißt nicht automatisch unbewohnbar.

Manchmal ist das ganze "Abgewohnt"-Gebrabbel nur Vorwand, um unnötig Druck zu machen oder Mieter rauszukriegen.

Die wahrhaftigen Probleme fangen da an, wo der Vermieter seine Pflicht zur Instandhaltung komplett ignoriert.

Solange es klare Regeln gibt und beide Seiten fair bleiben, ist das ganze Drama über "Abgewohnt" weitgehend überflüssig.

Rick Bauer

Rick Bauer

Juli 19, 2025 AT 16:01

@Patrick Cher Klar, fair müssen beide Seiten sein, aber in der Realität sind Vermieter oft eher weniger kooperativ. Das muss man sagen, auch wenn es wehtut.

Ich hab schon erlebt, wie man Mängel monatelang ignoriert hat und dann trotzdem noch den vollen Mietpreis verlangt hat.

Solche Fälle sollte man öffentlich machen, damit Mieter nicht schweigen und besser ihre Rechte kennen.

Und ja, dokumentieren ist Pflicht, aber ohne ein wenig Druck passiert oft nichts.

Deshalb finde ich, das Thema "abgewohnt" muss viel ernster genommen und gesetzlich besser reguliert werden.

Kristin Borden

Kristin Borden

Juli 20, 2025 AT 09:14

Das ist ein wichtiger Punkt, dass Mieter ihre Rechte kennen sollten.

Vielleicht könnte man hier eine kleine Übersicht oder Checkliste erstellen?

Wie man Mängel richtig meldet, welche Fristen gelten und wann man eine Mietminderung durchsetzen kann.

Das würde höchstwahrscheinlich vielen Menschen helfen, die in so einer Situation sind.

Ich persönlich finde es auch wichtig, dass nicht nur auf den Vermieter gezeigt wird, sondern dass man sich auch als Mieter kooperativ zeigt.

Nicole Bauer

Nicole Bauer

Juli 23, 2025 AT 10:01

Ja, gerade die klare Kommunikation ist da essenziell.

Es gibt auch viele Beratungsstellen, die kostenfrei unterstützen und Informationen bereitstellen.

Ein weiterer Tipp: Man sollte immer beim Einzug genau dokumentieren, wie bereits erwähnt, und bei Übergaben immer ein Übergabeprotokoll anfertigen – sonst wird’s später schwierig.

Manche Mieter unterschätzen auch manchmal, wie schnell Mängel entstehen können und melden sie leider zu spät.

Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle der Wohnung durch den Mieter auch empfehlenswert, um größeren Schäden vorzubeugen.

Franziska Fotos

Franziska Fotos

Juli 26, 2025 AT 10:48

Ich glaube, wir alle stimmen überein, dass es eine gerechte Lösung geben muss.

Und gleichzeitig sollten wir aufhören, alles so zu dramatisieren und zum Politikum zu machen.

Manche Wohnungen sind eben abgewohnt, manche nicht – so ist das Leben.

Das Wichtigste: Respekt und Dialog zwischen Mieter und Vermieter sollten die Grundlage sein, dann klappt das auch mit dem Wohnen.

Kein Grund, sich ständig wie Feinde zu behandeln.

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