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Obentürschließer in Deutschland: Pflicht und gesetzliche Vorgaben 2025
  • Von Lukas Winkler
  • 29/09/25
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Der Obentürschließer ist ein kleiner, aber entscheidender Bauteil, das dafür sorgt, dass sich Türen nach dem Öffnen automatisch schließen. Viele Hausbesitzer fragen sich:Muss ich ihn laut Gesetz einbauen, oder ist das nur Sicherheitshinweis? Dieser Artikel klärt, welche Regelungen 2025 gelten, welche Ausnahmen existieren und wie Sie praktisch vorgehen, damit Ihr Haus sowohl sicher als auch rechtlich konform ist.

Kurzfassung

  • Obentürschließer sind in den meisten Landesbauordnungen für Wohngebäude Pflicht, wenn sie als Rettungsweg dienen.
  • Ausnahmen gelten bei barrierefreiem Wohnungsbau und bei Türen, die nicht zu Rettungswegen gehören.
  • Die einschlägigen DIN‑Normen (z.B. DIN18101) definieren technische Mindestanforderungen.
  • Hausverwaltung und Bauherren tragen die Verantwortung für die Einhaltung.
  • Prüflisten und ein einfacher Vergleichstabelle helfen, den Status in Ihrem Bundesland schnell zu checken.

Rechtlicher Rahmen: Bauordnung, DIN‑Normen und Brandschutz

In Deutschland regelt die Bauordnung die baulichen Anforderungen jedes Bundeslandes, von Statik bis zu Feuer- und Rettungswegen die Pflicht zum Einbau von Obentürschließern. Fast alle Landesbauordnungen verweisen explizit auf die DIN‑Norm z.B. DIN18101, die technische Vorgaben für Türschließsysteme definiert. Diese Norm legt fest, dass Schließvorrichtungen innerhalb von 3Sekunden nach dem Loslassen schließen müssen, damit im Brandfall Flammen und Rauch nicht ungehindert ausbreiten können.

Der Brandschutz schützt Menschen und Sachwerte, indem er Flucht- und Rettungswege dauerhaft frei hält ist damit der zentrale Treiber für die Regelung. Wird ein Rettungsweg nicht durch einen funktionierenden Obentürschließer gesichert, kann das zu Bußgeldern und im Ernstfall zu Haftungsfragen führen.

Pflichten für Neubau‑ und Sanierungsprojekte

Für jedes Neubauprojekt gilt: Sobald eine Tür zu einem Rettungsweg führt - also Flur, Treppenhaus oder Rettungsleiter - muss ein Obentürschließer eingebaut werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt.

Bei Sanierungen ist die Situation etwas flexibler. Wenn die bestehende Tür noch funktionstüchtig ist und bereits einen funktionsfähigen Schließmechanismus besitzt, darf sie meist erhalten bleiben. Wird die Tür jedoch komplett ausgetauscht oder die Rahmenkonstruktion geändert, ist ein neuer Schließer verpflichtend.

Wichtig ist, dass die Dokumentation in den Bauunterlagen (Ausführungsplan, Prüfprotokoll) einen Hinweis auf den Einbau enthält. Die Hausverwaltung ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben in vermieteten Objekten verantwortlich muss diese Unterlagen prüfen, bevor das Objekt an Mieter übergeben wird.

Ausnahmen: Barrierefreiheit und Sonderfälle

Der Gesetzgeber hat für barrierefreie Wohnungen und Häuser Sonderregelungen geschaffen. Für Türen, die ausschließlich von Personen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden, darf der Schließmechanismus so gestaltet sein, dass er leicht manuell zu öffnen ist - ein automatischer Obentürschließer ist hier nicht zwingend.

Ein weiterer Ausnahmebereich betrifft Türen, die nicht zu einem Rettungsweg führen, etwa Kellertüren, Lagerräume oder Garagen, die nicht als Fluchtweg klassifiziert sind. Hier kann der Einbau freiwillig erfolgen, ist aber aus Sicherheitsgründen oft empfehlenswert.

Technische Anforderungen: Türblatt, Schließmechanismus und Prüfkriterien

Technische Anforderungen: Türblatt, Schließmechanismus und Prüfkriterien

Die Türblatt ist das eigentliche bewegliche Element einer Tür, meist aus Holz, Metall oder Kunststoff muss eine ausreichende Masse aufweisen, damit der Schließer die Tür innerhalb der geforderten Zeit schließen kann. Sehr leichte Türblätter benötigen oft zusätzlich ein Gegengewicht.

Der Schließmechanismus besteht aus einem Federsystem, das die Tür nach dem Loslassen zurück in die geschlossene Position zieht muss den Vorgaben aus DIN18101 entsprechen: Schließkraft, Dämpfung und einstellbare Schließgeschwindigkeit.

Folgende Prüfkriterien gelten vor Inbetriebnahme:

  1. Schließzeit ≤3Sekunden.
  2. Federspannung so eingestellt, dass die Tür nicht zu stark zuschlägt (geräuscharm).
  3. Keine Blockierung durch Türrahmen oder Dichtungen.
  4. Funktionsfähigkeit nach mindestens 10.000 Betätigungen im Labortest.

Verantwortung, Kontrollen und Bußgelder

Wer ist verantwortlich? Für Eigentümer und Bauherren liegt die Pflicht, den Obentürschließer gemäß den geltenden Normen zu installieren. Die Hausverwaltung muss regelmäßige Kontrollen durchführen und Mängel sofort beheben. Die Bauaufsichtsbehörden führen Stichprobenprüfungen durch; bei Verstößen drohen Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro, je nach Schweregrad und Wiederholungsfall.

Ein schneller Weg, um Konflikte zu vermeiden, ist die Dokumentation durch einen zertifizierten Prüfer. Das Prüfprotokoll bestätigt, dass alle Vorgaben erfüllt sind und schützt Sie im Schadensfall vor Haftungsansprüchen.

Vergleichstabelle: Obligatorischer Obentürschließer nach Bundesland (2025)

Pflichtstatus von Obentürschließern in deutschen Bundesländern
Bundesland Pflicht? Verweis zur Bauordnung Ausnahme‑Kriterien
Nordrhein‑Westfalen Ja §39 BauO NRW Barrierefrei, Nicht‑Rettungsweg
Bayern Ja §45 BayBO Nur bei Türen < 30kg ohne Gegengewicht
Hessen Ja §42 HBO Barrierefrei, Tür‑Bauart S‑Klasse
Schleswig‑Holstein Teilweise §38 LBO‑SH Nur bei öffentlichen Gebäuden
Berlin Ja §36 BauO Bln Ausnahme bei Wohnmobil‑Stellplätzen

Checkliste für Hausbesitzer und Bauherren

  • Identifizieren Sie alle Türen, die zu Rettungswegen führen.
  • Prüfen Sie die jeweilige Landesbauordnung (Link zum PDF der BO).
  • Stellen Sie sicher, dass das Türblatt mindestens 30kg wiegt bzw. ein Gegengewicht vorhanden ist.
  • Wählen Sie einen Schließmechanismus, der DIN18101 entspricht.
  • Lassen Sie die Installation von einem geprüften Fachbetrieb durchführen.
  • Erhalten Sie ein Prüfprotokoll und bewahren Sie es in den Bauunterlagen auf.
  • Planen Sie jährliche Funktionsprüfungen - insbesondere in Mietobjekten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Obentürschließer auch in einem Einfamilienhaus einbauen?

Ja, wenn die Tür zu einem Rettungsweg (z.B. Flur zum Ausgang) führt und das Haus den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. In den meisten Bundesländern ist das Pflicht, unabhängig von der Wohnungsgröße.

Gibt es preiswerte Alternativen zum klassischen Obentürschließer?

Für private Wohnungen können magnetische Türschließer ausreichen, solange sie die DIN‑Vorgaben erfüllen. Sie sind leichter zu installieren und kosten etwa 30% weniger als hydraulische Modelle.

Wie oft muss der Schließmechanismus gewartet werden?

Empfohlen wird eine Wartung alle 2‑3Jahre oder nach 20.000 Betätigungen. Die meisten Fachbetriebe bieten einen Wartungsservice inklusive Funktionsprüfung an.

Kann ich den Obentürschließer selbst nachrüsten?

Theoretisch ja, aber die Installation muss den DIN‑Normen entsprechen und ein Prüfprotokoll erfordern. Ohne Fachbetrieb riskieren Sie Bußgelder und mögliche Garantieverluste.

Was passiert, wenn ich keinen Obentürschließer einbaue und die Behörde prüft?

Sie erhalten zunächst einen Auflagenbescheid, in dem Sie innerhalb einer festgelegten Frist nachrüsten müssen. Bei Ignorieren kann ein Bußgeld oder im Extremfall ein Baustopp drohen.

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Lukas Winkler

Autor

Ich arbeite als Tischler und liebe es, Möbel und andere Holzarbeiten zu gestalten. Meine Leidenschaft gilt der Perfektion von Details und dem kreativen Einsatz von Materialien. Neben meiner praktischen Arbeit schreibe ich gerne über Heimwerkerprojekte und gebe Tipps und Anleitungen, um anderen dabei zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern. Ich finde es erfüllend, meine handwerklichen Erfahrungen mit anderen zu teilen und sie zu inspirieren.

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