Wenn Sie eine tragende Wand durchbrechen wollen, um ein offenes Wohnkonzept zu schaffen, dann hören Sie auf, was Sie im Internet lesen. Viele Anbieter versprechen schnelle, billige Lösungen - aber das ist gefährlich. In Deutschland ist jeder Eingriff in eine tragende Wand gesetzlich geregelt, und wer das ignoriert, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch ein eingestürztes Gebäude.
Warum ist eine tragende Wand so wichtig?
| Funktion | Risiko bei unsachgemäßem Eingriff |
|---|---|
| Trägt das Gewicht von Decken, Dächern und darüberliegenden Stockwerken | Einbruch der Decke oder Einsturz des gesamten Gebäudeteils |
| Stabilisiert das Gebäude gegen seitliche Kräfte (Aussteifung) | Verformung, Risse in Wänden, Türen, die nicht mehr zu machen sind |
| Unterstützt andere tragende Elemente wie Balken oder Säulen | Überlastung benachbarter Bauteile, Kettenreaktion von Schäden |
Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland 18.432 Fälle von unsachgemäß durchgeführten Wanddurchbrüchen registriert - die meisten davon in Altbauten. Die Folge: Risse, absackende Decken, verformte Türrahmen. In schweren Fällen mussten ganze Wohnungen rückgebaut werden. Einwandfrei berechnete Träger sind kein Luxus - sie sind die einzige Sicherheit.
Wann brauchen Sie einen Statiker?
- Wenn Sie unsicher sind, ob die Wand tragend ist.
- Wenn Sie eine Öffnung größer als 1,20 Meter planen.
- Wenn das Gebäude älter als 1949 ist.
- Wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen.
- Wenn Sie in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen leben.
Ein Statiker prüft nicht nur, ob die Wand tragend ist. Er berechnet, welcher Stahlträger nötig ist, wie lang er sein muss, wie er eingebaut werden muss - und ob die Lasten auf die darunterliegenden Wände verteilt werden können. Die DIN 1055-100 schreibt vor: Bei Öffnungen bis 1,20 Meter brauchen Sie mindestens einen HEA 120-Träger. Bei mehr als 2,50 Metern ist ein HEB 160 oder stärker Pflicht. Und der Träger muss mindestens 30 Zentimeter über die Öffnung hinausragen - sonst verliert er bis zu 28 % seiner Tragfähigkeit. Das ist kein Spielraum, das ist Physik.
Genehmigungspflicht: Das ist in jedem Bundesland anders
Es gibt keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Und die Unterschiede sind riesig.
| Bundesland | Genehmigungspflicht | Bearbeitungszeit | Ausnahme |
|---|---|---|---|
| Bayern | Alle Durchbrüche genehmigungspflichtig | 8,3 Wochen | Keine |
| Nordrhein-Westfalen | Bis 1,5 m: Bauanzeige | 4,7 Wochen | Kein Träger nötig bei kleineren Öffnungen |
| Baden-Württemberg | Bis 2,0 m: genehmigungsfrei mit Nachweis | 3-5 Wochen | Statischer Nachweis muss vorher beim Bauamt eingereicht werden |
| Hessen | Bis 3,0 m: vereinfachte Prüfung | 5,2 Wochen | Keine zusätzlichen Brandschutzanforderungen |
| Berlin | Alle Durchbrüche genehmigungspflichtig | 12,4 Wochen | Keine |
Das heißt: Wer in Nordrhein-Westfalen einen 1,40 Meter breiten Durchbruch plant, braucht nur eine Bauanzeige. In Berlin braucht er eine vollständige Genehmigung - und warten bis zu drei Monate. In Bayern ist kein Durchbruch ohne Antrag erlaubt. Und wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen? Dann brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. In 43 % der Fälle führt das zu monatelangen Verzögerungen.
Kosten: Was Sie wirklich zahlen müssen
Ein Wanddurchbruch kostet nicht nur Geld für den Handwerker. Die Kosten verteilen sich auf mehrere Schritte - und wer sie unterschätzt, landet schnell im finanziellen Abgrund.
- Statiker-Prüfung (Wand ist tragend?): 250-450 Euro
- Statische Berechnung und Nachweis: 400-1.200 Euro
- Bauantragsgebühr (je nach Bundesland): 150-400 Euro
- Stahlträger und Einbau: 2.500-6.000 Euro
- Brandschutzmaßnahmen (bei Altbauten): +1.850 Euro
- Bauschutt-Entsorgung: 180-250 Euro pro Kubikmeter
- Notfall-Puffer (für unvorhergesehene Änderungen): 15 % der Gesamtkosten
Die durchschnittlichen Gesamtkosten liegen bei 7.250 Euro - aber die Spanne reicht von 3.500 bis 15.000 Euro. Wer nur 2.000 Euro ausgibt, weil er den Statiker überspringt, zahlt später 11.500 Euro, um den Durchbruch rückzubauen - wie es ein Nutzer in einer BAUexpertenForum-Umfrage berichtete.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Einige denken: „Ich mache es schnell, dann ist es ja schon da.“ Das ist ein fataler Irrtum.
Wenn das Bauamt später einen illegalen Durchbruch entdeckt - und das passiert oft, weil Nachbarn melden oder bei der Verkaufsprüfung auffällt - dann müssen Sie:
- Den Durchbruch komplett rückbauen - auf eigene Kosten
- Eine Strafe zahlen - bis zu 50.000 Euro in schweren Fällen
- Die Immobilie nicht mehr verkaufen, bis der Schaden behoben ist
- Die Versicherung weigert sich, bei Schäden zu zahlen - weil es eine rechtswidrige Bauweise war
Ein Urteil des Landgerichts Itzehoe (Az.: 11 S 37/20) klärte: Wer ohne Zustimmung der WEG baut, macht sich strafbar. Und die Versicherung zahlt nicht. Keine Ausnahme.
Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden
- Kein Statiker: 61 % der Befragten gaben an, sie hätten die statische Berechnung unterschätzt. Ein falscher Träger reicht nicht - er muss genau berechnet sein.
- Versteckte Leitungen: In 73 % der Fälle finden Handwerker nach dem Anfangen Kabel, Rohre oder Heizungsleitungen, die nicht in den Plänen standen. Das verzögert alles.
- Zeit unterschätzen: Die meisten planen 3-4 Wochen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 7,2 Wochen. Planen Sie 10-12 Wochen ein.
- Unseriöse Anbieter: 67 von 100 Angeboten, die „genehmigungsfrei“ versprechen, sind rechtlich unhaltbar - laut Architektenkammer NRW.
- Kein Brandschutz: Bei Altbauten vor 1919 sind in 82 % der Fälle zusätzliche Brandschutzmaßnahmen nötig. Wer das ignoriert, bekommt die Genehmigung nicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie einen Wanddurchbruch planen, dann gehen Sie so vor:
- Bestimmen Sie, ob die Wand tragend ist - fragen Sie einen Statiker, nicht den Handwerker.
- Erstellen Sie eine detaillierte Planung mit genauen Maßen.
- Recherchieren Sie die Bauordnung Ihres Bundeslandes - nicht die des Nachbarn.
- Reichen Sie den statischen Nachweis beim Bauamt ein - nicht erst, wenn der Bohrer läuft.
- Warten Sie auf die Genehmigung - und planen Sie mindestens 10 Wochen ein.
- Erst dann: Handwerker beauftragen - mit schriftlichem Auftrag, der die statischen Vorgaben enthält.
Ein fachgerechter Wanddurchbruch hält 52 Jahre. Ein unsachgemäßer - nur 18. Die Entscheidung, die Sie heute treffen, bestimmt, wie lange Ihr Zuhause sicher bleibt.
Kann ich einen Wanddurchbruch ohne Statiker machen, wenn er klein ist?
Nein. Selbst bei kleinen Öffnungen unter 1,20 Metern brauchen Sie einen statischen Nachweis, wenn die Wand tragend ist. Die DIN-Normen schreiben vor, dass jede Veränderung an tragenden Bauteilen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Statiker geprüft werden muss. Nur so ist die Standsicherheit des Gebäudes rechtlich und technisch gesichert. Selbst wenn der Handwerker sagt, „das schafft er schon“ - das ist keine rechtliche Ausnahme.
Wie lange dauert die Genehmigung für einen Wanddurchbruch?
Die Bearbeitungszeit variiert stark: In Nordrhein-Westfalen dauert es durchschnittlich 4,7 Wochen, in Berlin bis zu 12,4 Wochen. In Baden-Württemberg kann es bei genehmigungsfreien Durchbrüchen mit Nachweis nur 3-5 Wochen dauern. Wichtig: Diese Zeiten gelten nur, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht sind. Unvollständige Berechnungen verlängern die Wartezeit um Wochen - oder führen zur Ablehnung.
Was kostet ein Statiker für einen Wanddurchbruch?
Die Kosten für einen Statiker setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Die Prüfung, ob die Wand tragend ist, kostet 250-450 Euro. Die detaillierte statische Berechnung mit Trägerauswahl und Einbauanweisung kostet 400-1.200 Euro. Hinzu kommen die Bauantragsgebühr (150-400 Euro) und eventuell zusätzliche Prüfungen für Brandschutz oder Denkmalschutz. Insgesamt liegen die Kosten für den Statiker meist zwischen 800 und 2.000 Euro - aber das ist die günstigste und sicherste Investition, die Sie machen können.
Muss ich die Wohnungseigentümergemeinschaft fragen?
Ja, wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen. Jeder Eingriff in eine tragende Wand gilt als bauliche Veränderung, die das Gemeinschaftseigentum beeinflusst. Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) brauchen Sie die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer. Ohne diese Zustimmung ist der Durchbruch rechtswidrig - selbst wenn das Bauamt ihn genehmigt. In 43 % der Fälle führt das zu Verzögerungen von mehreren Monaten.
Gibt es eine Möglichkeit, die Genehmigung zu beschleunigen?
Ja - aber nur mit Erfahrung. Experten, die schon oft mit dem jeweiligen Bauamt zusammengearbeitet haben, erreichen durchschnittlich 2,1 Wochen kürzere Bearbeitungszeiten. Warum? Sie reichen vollständige, fehlerfreie Unterlagen ein, wissen, welche Unterlagen das Amt braucht, und können Fragen schnell beantworten. Nutzen Sie daher einen Statiker, der in Ihrer Region tätig ist und bereits Erfahrung mit dem Bauamt hat. Digitale Anträge (inzwischen in 12 von 16 Bundesländern möglich) sparen auch Zeit - aber nur, wenn alles stimmt.
