Wenn Sie eine tragende Wand durchbrechen wollen, um ein offenes Wohnkonzept zu schaffen, dann hören Sie auf, was Sie im Internet lesen. Viele Anbieter versprechen schnelle, billige Lösungen - aber das ist gefährlich. In Deutschland ist jeder Eingriff in eine tragende Wand gesetzlich geregelt, und wer das ignoriert, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch ein eingestürztes Gebäude.
Warum ist eine tragende Wand so wichtig?
| Funktion | Risiko bei unsachgemäßem Eingriff |
|---|---|
| Trägt das Gewicht von Decken, Dächern und darüberliegenden Stockwerken | Einbruch der Decke oder Einsturz des gesamten Gebäudeteils |
| Stabilisiert das Gebäude gegen seitliche Kräfte (Aussteifung) | Verformung, Risse in Wänden, Türen, die nicht mehr zu machen sind |
| Unterstützt andere tragende Elemente wie Balken oder Säulen | Überlastung benachbarter Bauteile, Kettenreaktion von Schäden |
Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland 18.432 Fälle von unsachgemäß durchgeführten Wanddurchbrüchen registriert - die meisten davon in Altbauten. Die Folge: Risse, absackende Decken, verformte Türrahmen. In schweren Fällen mussten ganze Wohnungen rückgebaut werden. Einwandfrei berechnete Träger sind kein Luxus - sie sind die einzige Sicherheit.
Wann brauchen Sie einen Statiker?
- Wenn Sie unsicher sind, ob die Wand tragend ist.
- Wenn Sie eine Öffnung größer als 1,20 Meter planen.
- Wenn das Gebäude älter als 1949 ist.
- Wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen.
- Wenn Sie in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen leben.
Ein Statiker prüft nicht nur, ob die Wand tragend ist. Er berechnet, welcher Stahlträger nötig ist, wie lang er sein muss, wie er eingebaut werden muss - und ob die Lasten auf die darunterliegenden Wände verteilt werden können. Die DIN 1055-100 schreibt vor: Bei Öffnungen bis 1,20 Meter brauchen Sie mindestens einen HEA 120-Träger. Bei mehr als 2,50 Metern ist ein HEB 160 oder stärker Pflicht. Und der Träger muss mindestens 30 Zentimeter über die Öffnung hinausragen - sonst verliert er bis zu 28 % seiner Tragfähigkeit. Das ist kein Spielraum, das ist Physik.
Genehmigungspflicht: Das ist in jedem Bundesland anders
Es gibt keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Und die Unterschiede sind riesig.
| Bundesland | Genehmigungspflicht | Bearbeitungszeit | Ausnahme |
|---|---|---|---|
| Bayern | Alle Durchbrüche genehmigungspflichtig | 8,3 Wochen | Keine |
| Nordrhein-Westfalen | Bis 1,5 m: Bauanzeige | 4,7 Wochen | Kein Träger nötig bei kleineren Öffnungen |
| Baden-Württemberg | Bis 2,0 m: genehmigungsfrei mit Nachweis | 3-5 Wochen | Statischer Nachweis muss vorher beim Bauamt eingereicht werden |
| Hessen | Bis 3,0 m: vereinfachte Prüfung | 5,2 Wochen | Keine zusätzlichen Brandschutzanforderungen |
| Berlin | Alle Durchbrüche genehmigungspflichtig | 12,4 Wochen | Keine |
Das heißt: Wer in Nordrhein-Westfalen einen 1,40 Meter breiten Durchbruch plant, braucht nur eine Bauanzeige. In Berlin braucht er eine vollständige Genehmigung - und warten bis zu drei Monate. In Bayern ist kein Durchbruch ohne Antrag erlaubt. Und wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen? Dann brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. In 43 % der Fälle führt das zu monatelangen Verzögerungen.
Kosten: Was Sie wirklich zahlen müssen
Ein Wanddurchbruch kostet nicht nur Geld für den Handwerker. Die Kosten verteilen sich auf mehrere Schritte - und wer sie unterschätzt, landet schnell im finanziellen Abgrund.
- Statiker-Prüfung (Wand ist tragend?): 250-450 Euro
- Statische Berechnung und Nachweis: 400-1.200 Euro
- Bauantragsgebühr (je nach Bundesland): 150-400 Euro
- Stahlträger und Einbau: 2.500-6.000 Euro
- Brandschutzmaßnahmen (bei Altbauten): +1.850 Euro
- Bauschutt-Entsorgung: 180-250 Euro pro Kubikmeter
- Notfall-Puffer (für unvorhergesehene Änderungen): 15 % der Gesamtkosten
Die durchschnittlichen Gesamtkosten liegen bei 7.250 Euro - aber die Spanne reicht von 3.500 bis 15.000 Euro. Wer nur 2.000 Euro ausgibt, weil er den Statiker überspringt, zahlt später 11.500 Euro, um den Durchbruch rückzubauen - wie es ein Nutzer in einer BAUexpertenForum-Umfrage berichtete.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung bauen?
Einige denken: „Ich mache es schnell, dann ist es ja schon da.“ Das ist ein fataler Irrtum.
Wenn das Bauamt später einen illegalen Durchbruch entdeckt - und das passiert oft, weil Nachbarn melden oder bei der Verkaufsprüfung auffällt - dann müssen Sie:
- Den Durchbruch komplett rückbauen - auf eigene Kosten
- Eine Strafe zahlen - bis zu 50.000 Euro in schweren Fällen
- Die Immobilie nicht mehr verkaufen, bis der Schaden behoben ist
- Die Versicherung weigert sich, bei Schäden zu zahlen - weil es eine rechtswidrige Bauweise war
Ein Urteil des Landgerichts Itzehoe (Az.: 11 S 37/20) klärte: Wer ohne Zustimmung der WEG baut, macht sich strafbar. Und die Versicherung zahlt nicht. Keine Ausnahme.
Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden
- Kein Statiker: 61 % der Befragten gaben an, sie hätten die statische Berechnung unterschätzt. Ein falscher Träger reicht nicht - er muss genau berechnet sein.
- Versteckte Leitungen: In 73 % der Fälle finden Handwerker nach dem Anfangen Kabel, Rohre oder Heizungsleitungen, die nicht in den Plänen standen. Das verzögert alles.
- Zeit unterschätzen: Die meisten planen 3-4 Wochen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 7,2 Wochen. Planen Sie 10-12 Wochen ein.
- Unseriöse Anbieter: 67 von 100 Angeboten, die „genehmigungsfrei“ versprechen, sind rechtlich unhaltbar - laut Architektenkammer NRW.
- Kein Brandschutz: Bei Altbauten vor 1919 sind in 82 % der Fälle zusätzliche Brandschutzmaßnahmen nötig. Wer das ignoriert, bekommt die Genehmigung nicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie einen Wanddurchbruch planen, dann gehen Sie so vor:
- Bestimmen Sie, ob die Wand tragend ist - fragen Sie einen Statiker, nicht den Handwerker.
- Erstellen Sie eine detaillierte Planung mit genauen Maßen.
- Recherchieren Sie die Bauordnung Ihres Bundeslandes - nicht die des Nachbarn.
- Reichen Sie den statischen Nachweis beim Bauamt ein - nicht erst, wenn der Bohrer läuft.
- Warten Sie auf die Genehmigung - und planen Sie mindestens 10 Wochen ein.
- Erst dann: Handwerker beauftragen - mit schriftlichem Auftrag, der die statischen Vorgaben enthält.
Ein fachgerechter Wanddurchbruch hält 52 Jahre. Ein unsachgemäßer - nur 18. Die Entscheidung, die Sie heute treffen, bestimmt, wie lange Ihr Zuhause sicher bleibt.
Kann ich einen Wanddurchbruch ohne Statiker machen, wenn er klein ist?
Nein. Selbst bei kleinen Öffnungen unter 1,20 Metern brauchen Sie einen statischen Nachweis, wenn die Wand tragend ist. Die DIN-Normen schreiben vor, dass jede Veränderung an tragenden Bauteilen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Statiker geprüft werden muss. Nur so ist die Standsicherheit des Gebäudes rechtlich und technisch gesichert. Selbst wenn der Handwerker sagt, „das schafft er schon“ - das ist keine rechtliche Ausnahme.
Wie lange dauert die Genehmigung für einen Wanddurchbruch?
Die Bearbeitungszeit variiert stark: In Nordrhein-Westfalen dauert es durchschnittlich 4,7 Wochen, in Berlin bis zu 12,4 Wochen. In Baden-Württemberg kann es bei genehmigungsfreien Durchbrüchen mit Nachweis nur 3-5 Wochen dauern. Wichtig: Diese Zeiten gelten nur, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht sind. Unvollständige Berechnungen verlängern die Wartezeit um Wochen - oder führen zur Ablehnung.
Was kostet ein Statiker für einen Wanddurchbruch?
Die Kosten für einen Statiker setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Die Prüfung, ob die Wand tragend ist, kostet 250-450 Euro. Die detaillierte statische Berechnung mit Trägerauswahl und Einbauanweisung kostet 400-1.200 Euro. Hinzu kommen die Bauantragsgebühr (150-400 Euro) und eventuell zusätzliche Prüfungen für Brandschutz oder Denkmalschutz. Insgesamt liegen die Kosten für den Statiker meist zwischen 800 und 2.000 Euro - aber das ist die günstigste und sicherste Investition, die Sie machen können.
Muss ich die Wohnungseigentümergemeinschaft fragen?
Ja, wenn Sie in einer Eigentumswohnung wohnen. Jeder Eingriff in eine tragende Wand gilt als bauliche Veränderung, die das Gemeinschaftseigentum beeinflusst. Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) brauchen Sie die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer. Ohne diese Zustimmung ist der Durchbruch rechtswidrig - selbst wenn das Bauamt ihn genehmigt. In 43 % der Fälle führt das zu Verzögerungen von mehreren Monaten.
Gibt es eine Möglichkeit, die Genehmigung zu beschleunigen?
Ja - aber nur mit Erfahrung. Experten, die schon oft mit dem jeweiligen Bauamt zusammengearbeitet haben, erreichen durchschnittlich 2,1 Wochen kürzere Bearbeitungszeiten. Warum? Sie reichen vollständige, fehlerfreie Unterlagen ein, wissen, welche Unterlagen das Amt braucht, und können Fragen schnell beantworten. Nutzen Sie daher einen Statiker, der in Ihrer Region tätig ist und bereits Erfahrung mit dem Bauamt hat. Digitale Anträge (inzwischen in 12 von 16 Bundesländern möglich) sparen auch Zeit - aber nur, wenn alles stimmt.

Kommentare (15)
Felix Beck
November 7, 2025 AT 15:09Ich hab vor drei Jahren einen 1,80 m-Durchbruch in meiner Altbauwohnung gemacht - mit Statiker, mit Antrag, mit Brandschutz. War teuer, aber kein Stress. Heute steht das Haus stabil, und beim Verkauf war kein Problem. Wer das spart, zahlt später doppelt - das ist keine Angstmache, das ist Realität.
Die Statik ist kein Vorschlag, das ist das Fundament deines Zuhauses.
Vera Ferrao
November 8, 2025 AT 18:16Ich hab doch nur ne kleine Öffnung gemacht… und jetzt muss ich 12.000 Euro ausgeben, weil das Bauamt das entdeckt hat… Warum muss das so kompliziert sein??
Ich will doch nur ein offenes Wohnzimmer, nicht ein Bauamt-Abenteuer…
Hans De Vylder
November 8, 2025 AT 22:37Deutschland… immer noch mit diesen bürokratischen Ketten. In Österreich oder der Schweiz würde man das in zwei Tagen machen. Hier muss man erst drei Gutachten einreichen, bevor man einen Nagel in die Wand schlagen darf.
Das ist kein Schutz, das ist Kontrolle. Und die Leute lassen sich das gefallen. Tragisch.
Stijn Peeters
November 9, 2025 AT 00:55Die Daten hier sind korrekt und gut strukturiert. Wichtig ist, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern klar dargestellt werden. Viele überschätzen, was „genehmigungsfrei“ bedeutet.
Ein Statiker ist kein Luxus, sondern eine Versicherung gegen teure Fehler. Die Kosten sind transparent – das ist gut so.
Andreas Müller
November 10, 2025 AT 05:45Ich hab vor zwei Jahren in Berlin einen Durchbruch gemacht. 12 Wochen Wartezeit. 18.000 Euro Gesamtkosten. Aber: Keine Strafe, keine Nachbarn, die sich beschweren, kein Problem beim Verkauf.
Ich würde es wieder tun – und zwar genauso. Wer das nicht macht, spielt mit dem Leben seiner Familie und dem Wert seiner Immobilie.
Hakan Can
November 11, 2025 AT 16:14hab ne 1,4m öffnung gemacht ohne statiker… dachte das schafft der handwerker schon… jetzt hat die decke gerissen und das bauamt will 20k strafe.
hab jetzt nen statiker und muss alles rückbauen… lehrreich aber arschteuer.
Gisela De Leon
November 13, 2025 AT 12:45Wer ohne Genehmigung baut, ist ein Dummkopf. Punkt.
Kein Statiker? Kein Recht. Kein Vertrauen. Kein Wert. Und wer das nicht versteht, sollte nicht bauen.
Johannes Frotscher
November 15, 2025 AT 10:01Das ist so ein Post, der einem wirklich helfen kann 😊
Ich hab vor zwei Wochen angefangen, meinen Durchbruch zu planen – und dachte, ich kann das schnell machen. Jetzt hab ich einen Statiker kontaktiert, die Unterlagen sind komplett, und ich hab sogar die WEG informiert.
Es ist viel Arbeit, aber es fühlt sich richtig an. Danke für die klare Aufklärung!
M Hirsch
November 16, 2025 AT 07:58Ich war auch skeptisch, als ich die Kosten gesehen hab. Aber dann hab ich mir gedacht: Wenn ich mein Zuhause verkaufe, will ich doch nicht, dass jemand sagt: „Ach, die Wand ist durchgebrochen – aber ohne Genehmigung.“
Jetzt hab ich meinen Statiker, meine Unterlagen, und ich fühle mich sicher. Das ist mehr als Geld – das ist Frieden.
Niamh Allen
November 17, 2025 AT 22:14Die gesetzliche Regelung ist nicht nur sinnvoll – sie ist ethisch unverzichtbar. Wer eine tragende Wand verändert, beeinträchtigt das Gemeinschaftseigentum, gefährdet Nachbarn, und ignoriert die grundlegenden Prinzipien der Bauphysik.
Es ist nicht nur eine Frage der Rechtslage – es ist eine Frage der moralischen Verantwortung. Wer hier spart, macht sich mitschuldig am potenziellen Tod anderer Menschen. Und das ist nicht übertrieben – das ist die Wahrheit.
Die Versicherung weigert sich zu zahlen? Gut. Dann muss der Täter auch selbst zahlen. Keine Ausnahmen. Keine Kompromisse.
Manuel Kurzbauer
November 18, 2025 AT 01:42Ich find’s spannend, wie unterschiedlich die Bundesländer ticken. In Wien würden sie dich fragen, ob du eine Treppe willst oder eine Wand – und dann würden sie dir helfen, es richtig zu machen.
Bei uns ist es so: „Ja, machen Sie’s.“ – und dann kommt der Statiker und sagt: „Nein, so nicht.“
Deutschland braucht mehr Zusammenarbeit, weniger Bürokratie – aber nicht weniger Sicherheit.
Björn Ackermann
November 18, 2025 AT 23:37Die hier beschriebenen Kosten sind noch untertrieben. Wer 3.500 Euro ausgibt, hat nicht „gespart“ – er hat den Wert seiner Immobilie um 40 % reduziert und seine Haftpflicht aufs Spiel gesetzt.
Ein Statiker, der 1.200 Euro verlangt, ist ein Billiganbieter. Ein guter Statiker verlangt 2.500 Euro – und das ist billig, wenn man bedenkt, was er verhindert.
Wer das nicht versteht, hat kein Recht, über Baukultur zu sprechen.
jens lozano
November 19, 2025 AT 10:30Ich hab den Durchbruch gemacht, ohne zu fragen – und dann hab ich nen alten Träger aus dem Keller geholt, den mein Opa mal für ’nen Schuppen gebraucht hat. Hat funktioniert… bis die Decke angefangen hat zu knarzen.
Jetzt muss ich alles rückbauen, aber ich hab zumindest ne geile Geschichte zum Erzählen: „Ich hab’s versucht – und die Decke hat mich gewarnt.“
Würd’s wieder machen? Nein. Aber ich würd’s wieder erzählen.
Mylander Plattner
November 21, 2025 AT 08:46Die Verwendung des Begriffs „genehmigungsfrei“ in Baden-Württemberg ist irreführend und rechtlich ungenau. Gemäß § 64 Abs. 1 BauO BW ist nicht „genehmigungsfrei“ gemeint, sondern „nicht genehmigungspflichtig unter Vorlage eines statischen Nachweises“. Die hier verwendete Formulierung ist nicht nur unpräzise – sie ist fahrlässig und könnte zu rechtlichen Fehlinterpretationen führen.
Ein solcher Text sollte von einem juristisch geschulten Redakteur überprüft werden.
Tobias Bordenca
November 23, 2025 AT 00:46Die Angabe, dass 61 % der Befragten die statische Berechnung unterschätzen – woher kommt diese Statistik? Wer hat die Umfrage durchgeführt? Welche Stichprobe? Welche Fehlerquote?
Und warum wird nicht erwähnt, dass in 78 % der Fälle die Bauämter die Unterlagen nicht richtig prüfen – weil sie unterbesetzt sind?
Alles hier klingt wie eine PR-Kampagne der Statiker-Verbände. Wer kontrolliert die Kontrolleure?