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Grundbuchänderung nach Immobilienverkauf: So hoch sind die Kosten für den Eigentümerwechsel
  • Von Johann Kranz
  • 4/12/25
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Wenn du deine Immobilie verkaufst, ist der Tag der Übergabe nicht der letzte Schritt. Der echte rechtliche Wechsel passiert erst, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Ohne diese Eintragung bist du rechtlich gesehen immer noch der Besitzer - selbst wenn der Käufer schon gezogen ist und die Schlüssel in der Hand hält. Das ist kein kleiner Formalität, das ist das Fundament des deutschen Immobilienrechts. Und dafür fallen Kosten an. Viele Verkäufer unterschätzen sie. Manche Käufer geraten sogar in finanzielle Engpässe, weil sie nur den Kaufpreis im Kopf hatten und die Nebenkosten vergessen.

Was kostet die Grundbuchänderung wirklich?

Die Kosten für die Grundbuchänderung nach einem Verkauf setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: den Notarkosten und den reinen Grundbuchgebühren. Beide sind bundeseinheitlich geregelt - egal, ob du in Wien, München oder Flensburg wohnst. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt genau fest, wie viel berechnet werden darf. Es gibt keine Spielräume, keine Rabatte, keine Verhandlungen. Die Gebühren richten sich allein nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Typisch ist eine Gesamtbelastung von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Davon entfallen rund ein Prozent auf den Notar und 0,5 Prozent auf das Grundbuchamt. Das klingt nach viel, ist aber transparent und vorhersehbar. Für eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro bedeutet das: etwa 4.000 Euro Notarkosten und 2.000 Euro Grundbuchkosten. Zusammen also 6.000 Euro. Das ist kein Betrug, das ist Gesetz.

Ein konkretes Beispiel: Bei einer Immobilie von 150.000 Euro fallen Notarkosten von 654 Euro und Grundbuchkosten von 327 Euro an. Bei 500.000 Euro sind es 1.870 Euro Notarkosten und 975 Euro Grundbuchgebühren. Die Tarife steigen nicht linear - je höher der Wert, desto langsamer der Anstieg. Das ist absichtlich, damit große Immobilien nicht übermäßig belastet werden.

Wer zahlt was - Verkäufer oder Käufer?

Die Kostenverteilung ist klar geregelt - und oft überraschend für beide Seiten.

Der Verkäufer zahlt nur eine Sache: die Löschung seiner bestehenden Grundschuld. Wenn du früher ein Haus mit Bankdarlehen gekauft hast, war eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Diese muss nach dem Verkauf gelöscht werden. Das kostet - je nach Höhe der Schuld - zwischen 200 und 500 Euro. Das ist alles. Der Verkäufer trägt keine Kosten für die neue Eintragung des Käufers. Keine Auflassungsvormerkung, keine Eigentumsumschreibung, keine neue Grundschuld.

Der Käufer dagegen zahlt fast alles andere. Er übernimmt:

  • Die Auflassungsvormerkung (ca. 467,50 Euro bei 400.000 Euro Kaufpreis)
  • Die Eigentumsumschreibung (ca. 935 Euro)
  • Die neue Grundschuldeintragung (für die Finanzierung - z. B. 685 Euro bei einer 350.000-Euro-Hypothek)
  • Den Anteil der Notarkosten für diese Vorgänge (ca. 4.150 Euro bei 400.000 Euro)

Das ergibt zusammen fast 6.240 Euro für den Käufer - nur für die Grundbuchänderung. Hinzu kommt noch die Grunderwerbsteuer, die zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt. In Niedersachsen sind es 5 Prozent, in Bayern 3,5 Prozent. Das ist eine weitere, oft unterschätzte Belastung. Zusammen mit Maklerprovision und Notarkosten liegen die gesamten Kaufnebenkosten oft bei 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Wer nur den Kaufpreis im Kopf hat, läuft Gefahr, später keine Liquidität mehr zu haben.

Wie lange dauert die Grundbuchänderung?

Die Bearbeitungszeit ist nicht fix - sie hängt vom Grundbuchamt ab. In den meisten Fällen dauert es zwischen 2 und 6 Wochen. In Großstädten wie Berlin, Frankfurt oder Wien kann es länger dauern, weil die Ämter überlastet sind. In kleineren Städten oder ländlichen Gebieten geht es oft schneller.

Wenn der Fall kompliziert ist - etwa bei mehreren Miterben, einer Erbengemeinschaft oder einem Streit um Grundrechte - kann es auch mehrere Monate dauern. Das Grundbuchamt prüft dann alle Unterlagen sorgfältig. Es gibt keine Eilbearbeitung. Du kannst nicht bezahlen, um schneller zu kommen. Die Fristen sind gesetzlich nicht flexibel.

Wichtig: Der Käufer darf erst nach der Eintragung als neuer Eigentümer auftreten. Bis dahin hat er zwar den Kaufvertrag, aber kein rechtlich abgesichertes Eigentum. Das ist ein entscheidender Punkt - besonders wenn er die Immobilie als Sicherheit für ein weiteres Darlehen braucht oder sie vermieten will.

Waage: Verkäufer mit Schlüssel und niedrigen Kosten, Käufer mit mehreren Dokumenten und hohen Kosten, Stadt im Hintergrund.

Was kostet eine Grundbuchänderung bei Schenkung oder Erbschaft?

Die Kosten sind nicht nur beim Verkauf relevant. Auch bei Schenkung oder Erbschaft muss das Grundbuch aktualisiert werden - und die Gebühren sind ähnlich hoch.

Bei einer Schenkung zahlt der Beschenkte die gleichen Kosten wie ein Käufer: Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls neue Grundschuld. Bei einer Immobilie von 500.000 Euro sind das etwa 4.740 Euro Gesamtkosten - davon 3.337 Euro Notarkosten und 1.402 Euro Grundbuchgebühren.

Bei einer Erbschaft ist die Lage anders: Wenn das Haus innerhalb der Familie übergeht - etwa von Eltern an Kinder - fallen keine Grundbuchkosten an. Die Eintragung des Erben ist kostenlos. Das ist eine wichtige Ausnahme, die viele nicht kennen. Die Notarkosten für den Erbschein fallen trotzdem an - aber nicht die Gebühren für die Grundbuchänderung.

Warum kann man die Kosten nicht reduzieren?

Es gibt keinen Trick, keine Abkürzung, keinen Notar, der billiger arbeitet. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Jeder Notar in Deutschland muss denselben Tarif anwenden. Wer behauptet, er könne dir 20 Prozent sparen, lügt - oder versucht, dich auf einen anderen Weg zu locken, der rechtlich riskant ist.

Die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken, ist, den Prozess so zu planen, dass du keine doppelten Vorgänge auslöst. Beispiel: Wenn du eine neue Grundschuld eintragen lässt, aber gleichzeitig eine alte noch nicht gelöscht hast, zahlt das Grundbuchamt für zwei Vorgänge - und du auch. Stelle sicher, dass alle Schritte synchron laufen. Der Notar kümmert sich darum - aber du solltest wissen, worauf du dich einlässt.

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Digitalisierung: Wird es künftig günstiger?

Die Justizministerkonferenz arbeitet seit Jahren an der Digitalisierung des Grundbuchwesens. Seit 2021 kannst du online eine Grundbuchauskunft bestellen - und das kostet nur 10 bis 20 Euro. Früher war das ein Gang zum Amtsgericht, mit Wartezeiten und Papierkram.

Ab 2025 soll das gesamte Grundbuchverfahren digital laufen. Das bedeutet: Anträge online, Unterschriften per Video-Ident, elektronische Zustellung. Das wird die Bearbeitungszeit verkürzen - vielleicht von 6 Wochen auf 2 Wochen. Aber: Es wird die Gebühren nicht senken. Die Tarife bleiben, weil sie gesetzlich festgelegt sind. Die Einsparungen liegen nur in der Effizienz, nicht in der Kostenstruktur.

Das ist gut so. Denn die Transparenz und Rechtssicherheit, die das Grundbuch bietet, ist der Grund, warum Deutschland zu den stabilsten Immobilienmärkten Europas gehört. Du zahlst nicht für eine Dienstleistung - du zahlst für Rechtssicherheit. Und die hat ihren Preis. Aber sie ist unbezahlbar, wenn es um dein größtes Vermögen geht.

Was du vor dem Verkauf unbedingt wissen musst

  • Die Grundbuchänderung ist nicht optional - sie ist der letzte, entscheidende Schritt des Verkaufs.
  • Der Käufer zahlt fast alle Kosten für die neue Eintragung. Du als Verkäufer zahlst nur die Löschung deiner Grundschuld.
  • Die Gesamtkosten liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises - nicht weniger.
  • Die Grunderwerbsteuer und Maklerprovision kommen noch dazu - das macht oft 10-15 Prozent Gesamtkosten für den Käufer.
  • Kein Notar kann dir die Gebühren reduzieren. Wenn jemand das verspricht, ist Vorsicht geboten.
  • Bei Erbschaften innerhalb der Familie fallen keine Grundbuchkosten an - das ist eine wichtige Ausnahme.

Planst du einen Verkauf? Rechne die Kosten frühzeitig mit ein. Sag deinem Notar den Kaufpreis und frage nach einer detaillierten Kostenaufstellung. Lass dir zeigen, was der Käufer zahlt und was du zahlen musst. Dann vermeidest du Überraschungen - und du verkaufst mit Sicherheit, nicht mit Angst.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten bei einem Verkauf von 300.000 Euro?

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegen die Grundbuchkosten bei etwa 1.500 Euro (0,5 Prozent). Die Notarkosten betragen rund 3.000 Euro (1 Prozent). Zusammen also 4.500 Euro. Der Verkäufer trägt nur die Löschung seiner Grundschuld - das kostet meist zwischen 200 und 400 Euro. Der Käufer zahlt die restlichen Kosten für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und neue Grundschuld.

Kann ich die Grundbuchänderung selbst beantragen?

Nein. Nur ein Notar kann die Grundbuchänderung offiziell beantragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Selbst wenn du alle Unterlagen hast, kannst du nicht einfach ins Grundbuchamt gehen und einen Antrag stellen. Der Notar ist der einzige berechtigte Vermittler zwischen dir und dem Amtsgericht. Das ist kein Hindernis - es ist ein Schutz. Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt berechnet, sobald der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wurde. Du erhältst eine Zahlungsaufforderung innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Sie ist fällig, bevor die Grundbuchänderung abgeschlossen wird. Ohne Bezahlung der Steuer wird das Grundbuchamt die Eintragung nicht vornehmen. Viele Käufer vergessen das - und das verzögert den Prozess um Wochen.

Was passiert, wenn die Grundbuchänderung nicht erfolgt?

Wenn die Eintragung nicht erfolgt, ist der Käufer rechtlich gesehen kein Eigentümer. Du als Verkäufer bist immer noch der Eigentümer im Grundbuch. Das bedeutet: Du bist weiterhin verantwortlich für Steuern, Mietverträge, Schäden oder Haftung. Der Käufer kann die Immobilie nicht verkaufen, verpfänden oder legal vermieten. Der Kaufvertrag ist nicht ausreichend - nur die Grundbucheintragung schützt beide Parteien.

Kann ich die Kosten der Grundbuchänderung auf den Käufer abwälzen?

Du kannst den Kaufpreis erhöhen, um die Kosten des Käufers zu kompensieren - aber du kannst nicht einfach die Grundbuchkosten auf ihn abschieben. Die gesetzliche Verteilung ist klar: Der Verkäufer zahlt die Löschung, der Käufer die neuen Eintragungen. Wenn du versuchst, den Käufer zu zwingen, auch deine Kosten zu tragen, wird das Grundbuchamt das nicht akzeptieren. Der Notar prüft das vorher. Es ist keine Verhandlungssache - es ist Gesetz.

Grundbuchänderung nach Immobilienverkauf: So hoch sind die Kosten für den Eigentümerwechsel
Johann Kranz

Autor

Ich bin ein erfahrener Tischlermeister aus Wien und spezialisiere mich auf die Herstellung und Installation von Innentüren. Meine Leidenschaft für das Handwerk zeigt sich in jeder Tür, die ich herstelle. Neben meiner Arbeit genieße ich es, Artikel über verschiedene Aspekte und Trends im Bereich Innentüren zu schreiben.