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Werbungskosten Tablet – Was du bei der Steuer beachten musst

Wenn du dein Werbungskosten Tablet, Ausgaben für ein Tablet, das beruflich genutzt wird, die du von der Steuer absetzen darfst, Tablet‑Kosten geltend machen willst, musst du zunächst verstehen, zu welcher Kategorie das Gerät gehört. In der Regel zählt ein Tablet zu den Arbeitsmitteln, Ausrüstung, die du für deine berufliche Tätigkeit brauchst. Ohne klare Zuordnung wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an zu dokumentieren, wann und wie das Tablet eingesetzt wird – zum Beispiel beim Kundenmeeting, bei der Präsentation von Projekten oder beim Erstellen von Grafiken für die Arbeit.

Wie das Tablet ins Homeoffice passt

Viele nutzen ihr Tablet im Homeoffice, der Arbeitsort in den eigenen vier Wänden, der wegen der Pandemie immer verbreiteter wurde. Dort ersetzt es oft einen Laptop oder ergänzt ein Dual‑Screen‑Setup. Das Finanzamt verlangt jedoch, dass du nachweisen kannst, dass das Gerät mehr als 50 % beruflich genutzt wird. Ein einfaches Nutzungsprotokoll, in dem du Arbeitstage, Projektzeiten und private Nutzung festhältst, reicht in der Regel aus. So wird der Zusammenhang zwischen Werbungskosten Tablet und deiner Homeoffice‑Tätigkeit klar und nachvollziehbar.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Abschreibung, die Verteilung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre. Tablets gelten meist als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Betrag von 800 Euro netto. Liegt der Preis darunter, kannst du die Kosten sofort in voller Höhe absetzen. Teurer als 800 Euro? Dann wird das Gerät über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben – das heißt, du streichst jedes Jahr ein Drittel des Kaufpreises ab. Die Wahl der Methode hängt von deinem individuellen Steuerplan ab und kann deine Steuerlast spürbar senken.

Damit das Finanzamt deine Angaben akzeptiert, muss das Tablet korrekt in der Steuererklärung, dem jährlichen Formular, in dem du alle Einkünfte und Ausgaben angibst aufgeführt werden. Dort gibst du die Anschaffungskosten, das Anschaffungsdatum und die gewählte Abschreibung an. Zusätzlich fügst du Belege und das Nutzungsprotokoll als Anhang bei. Viele Steuerprogramme haben ein eigenes Feld für Arbeitsmittel, das dir das Eintragen erleichtert. Ohne diese Angaben bleibt dein Antrag unvollständig und das Finanzamt kann die Kosten ablehnen.

Eine übersichtliche Kostenaufstellung, eine strukturierte Auflistung aller Ausgaben, die du als Werbungskosten geltend machen willst hilft dir, den Überblick zu behalten. Notiere den Kaufpreis, mögliche Zubehör‑Kosten (wie Tastatur, Ständer oder Schutzhülle) und laufende Kosten wie Software‑Abonnements, die du für die berufliche Nutzung brauchst. Wenn du das Tablet sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, solltest du den beruflichen Anteil schätzen und nur diesen Teil ansetzen. Eine klare Aufstellung spart später Zeit beim Ausfüllen der Steuerformulare und reduziert das Risiko von Rückfragen seitens des Finanzamts.

Praktisch betrachtet solltest du also drei Schritte beachten: erstens das Tablet als Arbeitsmittel definieren, zweitens die Nutzung im Homeoffice dokumentieren und die passende Abschreibung wählen, drittens alle Angaben sauber in der Steuererklärung mit einer vollständigen Kostenaufstellung eintragen. Wenn du diese Punkte konsequent umsetzt, kannst du das Tablet zu einem echten Steuervorteil machen und gleichzeitig deine berufliche Ausstattung optimieren. Im Folgenden findest du weiterführende Artikel, die einzelne Aspekte vertiefen – von konkreten Beispielrechnungen bis zu Tipps für die Belegorganisation.

Tablet in der Steuererklärung absetzen - So geht's richtig
1 Okt 2025
Tablet in der Steuererklärung absetzen - So geht's richtig
  • Von Admin
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Erfahren Sie, wann und wie Sie ein Tablet in der Steuererklärung geltend machen können - von Werbungskosten über AfA bis zu praktischen Tipps und Beispielrechnungen.