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Tablet in der Steuererklärung absetzen - So geht's richtig
  • Von Jana Müller
  • 1/10/25
  • 3

Viele fragen sich, ob das neue Tablet, das sie für Arbeit und Freizeit nutzen, auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die Antwort ist nicht immer einfach - sie hängt von Nutzung, Nachweisen und der richtigen Zuordnung zu den steuerlichen Kategorien ab. In diesem Beitrag erkläre ich Schritt für Schritt, wann und wie ein Tablet abgesetzt werden kann, welche Unterlagen nötig sind und welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt.

Was genau ist ein Tablet?

Tablet ist ein tragbares Computergerät mit Touchscreen, das sowohl für berufliche Aufgaben als auch für private Nutzung geeignet ist. Im Gegensatz zu einem Laptop fehlt meist eine physische Tastatur, doch moderne Modelle bieten oft Anbautasten, Stifteingabe und leistungsstarke Prozessoren, die sie für Präsentationen, E‑Mails, Grafik‑ und Textbearbeitung gut nutzbar machen.

Grundlegende steuerliche Begriffe

Bevor wir zur konkreten Abschreibung kommen, sollten folgende Begriffe klar sein:

  • Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und das zu versteuernde Einkommen mindern.
  • Betriebsausgaben gelten für Selbstständige und Unternehmer - hier werden alle betrieblich veranlassten Kosten berücksichtigt.
  • Die Abschreibung (AfA) ist die jährliche Verteilung der Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Für elektronische Geräte wie Tablets liegt die reguläre Nutzungsdauer nach AfA‑Tabellen bei drei Jahren.
  • Das Finanzamt prüft die eingereichten Belege und entscheidet, ob die geltend gemachten Kosten anerkannt werden.
  • Ein Homeoffice kann steuerlich relevant sein, wenn ein separater Raum ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Für Selbstständige gelten ähnliche Regeln wie für Arbeitnehmer, jedoch mit dem Unterschied, dass sie Betriebsausgaben anstelle von Werbungskosten ansetzen.

Wann kann ein Tablet abgesetzt werden?

Ein Tablet kann dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es zu mindestens 90% beruflich genutzt wird. Die gängige Praxis unterscheidet drei Szenarien:

  1. Arbeitnehmer im Homeoffice: Nutzen Sie das Tablet für E‑Mails, Videokonferenzen, Projektmanagement‑Tools oder das Erstellen von Präsentationen, kann es als Arbeitsmittel in den Werbungskosten angesetzt werden.
  2. Selbstständige und Freiberufler: Das Tablet wird als Betriebsvermögen geführt. Hier greifen sowohl die sofortige Abschreibung (bei geringem Wert, bis 800€ netto) als auch die reguläre lineare AfA über drei Jahre.
  3. Gewerbliche Nutzung: Unternehmen, die Tablets für den Außendienst, Lagerverwaltung oder Kassenabrechnung einsetzen, können die Kosten komplett als Betriebsausgaben absetzen.

Ist die private Nutzung höher, muss die Aufteilung nach dem tatsächlichen Nutzungsanteil erfolgen. Typisch ist eine 70% berufliche / 30% private Aufteilung, wobei nur der berufliche Teil anerkannt wird.

Drei Panels: Arbeitnehmer‑Homeoffice, Freelancer‑Design, Geschäft‑Lager mit Tablet‑Einsatz.

Praktische Schritte zur steuerlichen Geltendmachung

Folgen Sie dieser Checkliste, um das Tablet korrekt in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen:

  • Rechnung aufbewahren: Der Kaufbeleg muss den Kaufpreis, das Kaufdatum, den Händler und die Modellbezeichnung enthalten.
  • Nutzungsnachweis führen: Erstellen Sie ein einfaches Logbuch (z.B. Excel‑Tabelle), in dem Sie pro Woche den beruflichen Nutzungstag und die ungefähre Stundenanzahl festhalten.
  • Aufteilung berechnen: Teilen Sie die Anschaffungskosten nach dem ermittelten beruflichen Prozentsatz auf (z.B. 70% von 900€ = 630€).
  • AfA wählen oder sofort abschreiben: Liegt der Netto‑Anschaffungspreis unter 800€, können Sie das Tablet im Anschaffungsjahr komplett abschreiben (Sofortabschreibung). Bei höheren Werten nutzen Sie die lineare AfA: Anschaffungskosten ÷ 3 Jahre = jährlicher Abschreibungsbetrag.
  • Eintragung in die Steuererklärung: Im Mantelbogen (Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage S für Selbstständige) geben Sie die berufsbedingten Kosten an und fügen das Logbuch sowie die Rechnung als Anhang bei.

Beispielrechnungen

Beispiel 1 - Arbeitnehmer im Homeoffice:

  • Kaufpreis (netto) 950€
  • Beruflicher Nutzungsanteil 80%
  • Abzugsfähiger Betrag: 950€ × 0,8 = 760€
  • Da der Betrag < 800€, kann das Tablet sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel 2 - Selbstständiger Grafikdesigner:

  • Kaufpreis (netto) 1.200€
  • Beruflicher Nutzungsanteil 90%
  • Abzugsfähiger Betrag: 1.200€ × 0,9 = 1.080€
  • AfA über 3 Jahre: 1.080€ ÷ 3 = 360€ pro Jahr

Im zweiten Beispiel wird das Tablet über drei Jahre verteilt, weil der Netto‑Wert die Sofortabschreibungsgrenze übersteigt.

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Tablet vs. Laptop - welcher ist steuerlich günstiger?

Vergleich: Tablet und Laptop in der Steuer
Kriterium Tablet Laptop
Durchschnittlicher Netto‑Preis 850€ 1.200€
Sofortabschreibung bis 800€? Ja, bei günstigen Modellen Nein, immer AfA
Mobilität und Flexibilität Sehr hoch - leichtes Gerät, Touch‑Bedienung Mittelhoch - etwas schwerer, Windows/macOS
Berufliche Einsatzmöglichkeiten Präsentationen, Notizen, Grafik‑Apps Komplexe Software, Programmierung, Datenanalyse
Abschreibungsdauer (AfA) 3 Jahre (falls nicht sofort abschreibbar) 3 Jahre

Das Fazit: Für reine Büroarbeit kann das Tablet wegen der möglichen Sofortabschreibung günstiger sein. Wer jedoch leistungshungrige Programme nutzt, greift meist zum Laptop, dessen höhere Kosten durch Abschreibung über drei Jahre verteilt werden.

Häufige Fehler und Tipps

  • Zu hohe private Nutzung ansetzen: Das Finanzamt prüft das Logbuch. Eine plausible Aufteilung (z.B. 70% beruflich) reduziert das Risiko einer Rückfrage.
  • Fehlende Originalrechnung: Ohne eindeutigen Beleg wird die Abschreibung vom Finanzamt meist abgelehnt.
  • Mehrfachabschreibung: Das gleiche Tablet kann nicht gleichzeitig als Werbungskosten und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden - entscheiden Sie, zu welcher Gruppe Sie gehören.
  • Falsche AfA‑Dauer: Die amtliche AfA‑Tabelle legt für Tablets eine Nutzungsdauer von drei Jahren fest. Kürzere Zeiträume führen zu Ablehnung.
  • Keine Nachweise für Homeoffice: Wenn Sie das Tablet im Homeoffice nutzen, muss das Arbeitszimmer nach §4 Abs. 5 Nr.6b EStG nachgewiesen sein - sonst können Sie nur den Anteil für Mobile Arbeit ansetzen.

Ein guter Trick: Nutzen Sie für die Aufteilung eine einfache Excel‑Vorlage, die automatisch den beruflichen Prozentsatz berechnet und den abzugsfähigen Betrag ausgibt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Tablet sofort abschreiben, wenn es teurer als 800€ ist?

Nein. Die Grenze für die Sofortabschreibung liegt bei 800€ netto (952€ brutto). Liegt der Preis darüber, muss das Gerät über die reguläre AfA von drei Jahren abgeschrieben werden.

Wie kann ich den beruflichen Nutzungsanteil nachweisen?

Führen Sie ein Logbuch, in dem Sie für jede Woche die Stunden, in denen das Tablet beruflich verwendet wurde, festhalten. Alternativ können Sie Kalenderauszüge oder Projektmanagement‑Tools als Beleg nutzen.

Muss ich das Tablet sofort in die Steuererklärung aufnehmen?

Ja, das Gerät muss im Jahr der Anschaffung angegeben werden - entweder als sofort abzugsfähiger Betrag (wenn ≤800€) oder als Anfangsbestand für die AfA.

Gilt das gleiche Verfahren für ein iPad und ein Android‑Tablet?

Ja. Das Betriebssystem spielt für die steuerliche Behandlung keine Rolle - entscheidend sind Anschaffungspreis, Nutzungsdauer und beruflicher Anteil.

Kann ich das Tablet auch als Arbeitsmittel für mein Angestellten‑Homeoffice ansetzen, wenn ich kein separates Arbeitszimmer habe?

Ja, allerdings nur für die reine Mobile‑Arbeit. Das heißt, Sie können den Anteil der Nutzung im Rahmen der sogenannten „Dienstreise‑ähnlichen“ Arbeit ansetzen. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.

Tablet in der Steuererklärung absetzen - So geht's richtig

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Jana Müller

Autor

Ich bin eine talentierte Tischlerin und liebe es, über Themen rund um Heimwerkerprojekte zu schreiben. Meine Arbeit umfasst die Gestaltung und Herstellung einzigartiger Möbelstücke, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Ich freue mich darauf, Menschen zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern.

Kommentare3

Marc-Etienne Burdet

Marc-Etienne Burdet

Oktober 1, 2025 AT 18:33

Ach ja, weil jeder im Home‑Office plötzlich ein Steuer‑Wizard sein will, oder? Dein Tablet ist jetzt plötzlich ein „Arbeitsmittel“ – welch ein Wunder! Ich sehe schon die Finanzbeamten jubeln, wenn sie deine farbenfrohen Ausgaben sehen!!!

Christian Bikar

Christian Bikar

Oktober 8, 2025 AT 15:07

Liebe Mitbürger, wir müssen unser Geld vernünftig einsetzen und jedes berufliche Gerät steuerlich geltend machen. Es ist ein Akt der Verantwortung gegenüber dem Staat, das Tablet korrekt abzuschreiben. So schützen wir unser Land vor unnötigen Ausgaben.

Shane Dolan

Shane Dolan

Oktober 15, 2025 AT 11:42

Hey, mach dir keinen Stress – das Logbuch ist dein bester Freund. Schreib einfach wöchentlich die Stunden rein und du bist auf der sicheren Seite.

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