
Ein Erschließungsbeitrag, eine einmalige Gebühr, die Kommunen von Grundstückseigentümern für die Anbindung an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom verlangen. Auch bekannt als Erschließungskosten, ist er kein freiwilliger Beitrag, sondern eine rechtliche Verpflichtung, sobald Ihr Grundstück in einem Bebauungsplan liegt, der öffentliche Erschließungsmaßnahmen vorsieht.
Diese Gebühr entsteht nicht, weil Sie bauen wollen – sie entsteht, weil die Gemeinde die Infrastruktur für Ihr Grundstück vorbereitet. Ob Sie ein Haus bauen, eine Garage stellen oder einfach nur ein leerstehendes Grundstück besitzen: Wenn die Straße, das Abwasserrohr oder der Wasseranschluss bis zu Ihrem Grundstück verlegt werden, zahlen Sie mit. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihres Grundstücks, der Art der Erschließung und den lokalen Kosten, nicht nach Ihrem Bauvorhaben. In manchen Gemeinden kostet ein Erschließungsbeitrag für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bis zu 15.000 Euro – das ist mehr als viele für eine neue Küche ausgeben.
Es gibt Ausnahmen: Wenn Sie ein Grundstück kaufen, das bereits erschlossen ist, zahlen Sie meist nichts Neues. Auch bei Erweiterungen oder Umbauten auf bestehenden, erschlossenen Grundstücken fallen oft keine neuen Beiträge an. Wichtig ist: Die Gemeinde muss den Betrag schriftlich und mit Rechtsgrundlage mitteilen – Sie dürfen nicht einfach abgerechnet werden. Und wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch erscheinen, können Sie Widerspruch einlegen. Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass sie die Beitragsbescheide prüfen lassen können – oft gibt es Rechenfehler oder überzogene Ansprüche.
Was viele nicht bedenken: Der Erschließungsbeitrag hat nichts mit der Grunderwerbsteuer oder den Notarkosten zu tun. Das ist eine eigene, zusätzliche Belastung, die oft erst nach dem Kauf eines Grundstücks auftritt – und dann oft als böse Überraschung. Wer plant, ein Grundstück zu kaufen, sollte deshalb immer nachfragen: Ist es erschlossen? Und wenn nicht: Wie hoch ist der zu erwartende Beitrag? Diese Frage spart später Tausende.
Die Rechtsgrundlage dafür liegt in den Landesbauordnungen – und die unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg gelten andere Regeln als in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es sinnvoll, sich nicht nur auf die Angaben des Maklers zu verlassen, sondern direkt bei der Gemeinde nachzufragen. Dort gibt es oft eine Erschließungsstelle, die genau sagt, was auf Sie zukommt.
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Erschließungskosten beim Neubau können bis zu 50.000 Euro betragen - und werden oft erst Jahre nach dem Hausbau fällig. Erfahre, was fair ist, wie du sie vor dem Kauf prüfst und wie du dich vor unerwarteten Kosten schützt.