Wenn Sie Ihr Wohnhaus renovieren, wollen Sie Geld sparen. Aber wenn Sie einen Freund bitten, die neue Küche einzubauen, oder einen Handwerker bar bezahlen, der nur am Samstag Zeit hat, laufen Sie Gefahr, etwas zu tun, das Schwarzarbeit ist - und das kann teuer werden. Viel teurer, als Sie denken.
Was genau ist Schwarzarbeit bei Renovierungen?
Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand Handwerksarbeiten ausführt, ohne dass er dafür ordnungsgemäß angemeldet ist. Das bedeutet: Keine Gewerbeanmeldung, keine Eintragung in die Handwerksrolle, keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Steuern. Und das gilt nicht nur für den Handwerker - sondern auch für Sie als Bauherr.Ein Beispiel: Ihr Nachbar, der früher Installateur war, hilft Ihnen am Wochenende, die alte Heizung auszutauschen. Er nimmt 500 Euro bar, gibt keine Rechnung, und sagt, das sei nur eine Gefälligkeit. Das ist Schwarzarbeit. Denn es geht nicht um Freundschaft, sondern um eine entgeltliche Leistung, die steuer- und versicherungspflichtig ist.
Das Gesetz ist klar: Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) von 2012 macht den Auftraggeber ebenso strafbar wie den Ausführenden. Wer hier mitmacht, riskiert nicht nur Ärger mit dem Finanzamt - er gefährdet auch sein eigenes Haus.
Warum ist das so ernst?
Die größte Gefahr ist nicht das Bußgeld - obwohl das schon bis zu 50.000 Euro betragen kann. Die größte Gefahr ist, dass Ihr Bauvertrag nichtig wird.Wenn Sie einen Handwerker engagieren, der schwarz arbeitet, ist der Vertrag rechtlich gesehen gar nicht existent. Keine Gewährleistung. Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Kein Schadensersatz. Stellen Sie sich vor: Der neue Fliesenleger hat die Küche falsch verlegt, und jetzt läuft Wasser durch die Decke. Sie rufen ihn an - er verschwindet. Sie wenden sich an einen anderen Handwerker - der sagt: „Ich kann Ihnen nicht helfen, weil der Vertrag ungültig ist.“
Das ist kein theoretisches Szenario. Das Landgericht Itzehoe und das Oberlandesgericht Hamm haben in Urteilen bestätigt: Wer Schwarzarbeit beauftragt, verliert alle Rechte. Kein Gericht wird Ihnen helfen, wenn Sie später Schäden haben - weil Sie selbst gegen das Gesetz verstoßen haben.
Was gilt als Indiz für Schwarzarbeit?
Behörden und Gerichte schauen nicht nur auf offensichtliche Verstöße. Sie bewerten ganze Muster. Hier sind die häufigsten Warnsignale:- Barzahlung ohne Quittung: Wenn kein Beleg existiert, ist das ein klares Indiz. Selbst wenn der Betrag klein ist.
- Keine Mehrwertsteuer im Kostenvoranschlag: Jeder seriöse Handwerker muss die MwSt. ausweisen. Fehlt sie, ist das ein rotes Signal.
- Arbeiten am Wochenende: Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass Wochenendtermine als Indiz für Schwarzarbeit gelten können - besonders wenn es um größere Projekte geht.
- Ungewöhnlich niedrige Preise: Wenn jemand für eine komplette Sanierung 3.000 Euro anbietet, während andere 10.000 Euro verlangen, ist das kein Schnäppchen - das ist ein Warnsignal.
- Ausländische Arbeiter ohne Anmeldung: Wer kurzfristig anreist, arbeitet und dann wieder verschwindet, ist oft nicht angemeldet - und damit illegal.
Ein Handwerker, der am Montag bis Freitag in einem anderen Haus arbeitet und samstags bei Ihnen die Badezimmerfliesen legt? Das ist kein Nebenjob - das ist Schwarzarbeit.
Wann ist Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe erlaubt?
Hier liegt die Grenze. Es ist völlig legal, wenn Sie selbst arbeiten. Wenn Ihr Sohn Ihnen beim Streichen hilft. Wenn Ihre Schwiegermutter Ihnen beim Abbruch der alten Wand assistiert. Das ist Eigenleistung - und das ist erlaubt.Wenn jemand anderes hilft, muss es eine echte Gefälligkeit sein. Das bedeutet:
- Keine Bezahlung - oder nur die Erstattung von Materialkosten
- Kein regelmäßiges Geschäft - nur einmalig oder selten
- Kein Gewinninteresse - es geht um Hilfe, nicht um Geld
- Keine Wochenendtermine - besonders nicht bei umfangreichen Arbeiten
Ein Beispiel: Ihr Nachbar bringt Ihnen eine neue Dichtung für die Waschmaschine und nimmt 20 Euro für das Material. Das ist in Ordnung. Er baut Ihnen aber die komplette Heizung ein, nimmt 800 Euro und kommt am Samstag - das ist Schwarzarbeit.
Die Handwerkskammer Dortmund sagt es klar: „Es kommt auf das Gesamtbild an.“ Wenn es aussieht wie ein Geschäft, ist es auch eins - egal wie freundlich es klingt.
Was passiert, wenn Sie erwischt werden?
Die Strafen sind nicht nur hoch - sie sind auch unerwartet.- Bußgeld bis zu 50.000 Euro für die Beauftragung von Schwarzarbeit (§8 Abs. 6 SchwarzArbG)
- Bußgeld bis zu 500.000 Euro bei schwerwiegenden Fällen - etwa wenn mehrere Personen beteiligt sind oder es wiederholt passiert
- Bußgeld bis zu 30.000 Euro wenn Sie Kontrollen behindern
- Bußgeld bis zu 25.000 Euro wenn Sie Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet haben
- Bußgeld bis zu 1.000 Euro für fehlende oder verspätete Dokumente
Und das ist nur der Anfang. Wenn das Finanzamt oder der Zoll herausfindet, dass Sie Schwarzarbeit beauftragt haben, prüfen sie Ihre Steuererklärung der letzten fünf Jahre. Sie könnten Nachzahlungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bekommen - mit Zinsen und Strafen.
Und dann kommt der größte Schlag: Der Vertrag ist nichtig. Sie haben kein Recht auf Gewährleistung. Kein Anspruch auf Schadensersatz. Keine Versicherung zahlt - weil die Schäden durch illegale Arbeiten entstanden sind.
Wie schützen Sie sich?
Es ist ganz einfach: Im Zweifel immer schriftlich und mit Rechnung.Bevor Sie irgendeinen Handwerker beauftragen, fragen Sie:
- „Sind Sie in der Handwerksrolle eingetragen?“
- „Können Sie mir eine Gewerbeanmeldung zeigen?“
- „Wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen?“
- „Wird die Zahlung über Überweisung oder Lastschrift erfolgen?“
Wenn er zögert, wenn er sagt „Bar ist einfacher“, wenn er sagt „Das machen wir schnell, ohne Papierkram“ - dann laufen Sie weg. Nicht weil Sie misstrauisch sind - sondern weil Sie klug sind.
Wenn Sie selbst arbeiten wollen: Machen Sie es. Aber wenn Sie Hilfe brauchen, dann holen Sie sich einen seriösen Handwerker. Es gibt Förderprogramme für Sanierungen - die Sie mit Eigenleistung kombinieren können. Sie sparen Geld - aber legal.
Was passiert, wenn Sie es schon getan haben?
Wenn Sie schon Schwarzarbeit beauftragt haben, ist es nicht zu spät - aber Sie müssen handeln.Wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind: Beenden Sie den Vertrag. Suchen Sie einen seriösen Handwerker. Lassen Sie sich von ihm prüfen, was gemacht wurde. Vielleicht kann er die Arbeiten übernehmen - mit Rechnung, mit Gewährleistung.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind: Dokumentieren Sie alles. Machen Sie Fotos. Notieren Sie, wer was gemacht hat. Wenn etwas schiefgeht, haben Sie zumindest einen Beweis - auch wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch haben.
Und denken Sie daran: Wer Schwarzarbeit beauftragt, macht sich nicht nur strafbar - er gefährdet seine eigene Sicherheit. Ein falsch verlegter Boden kann rutschen. Eine falsch installierte Heizung kann gasen. Ein ungesicherter Balkon kann einstürzen. Und wenn etwas passiert - dann ist es Ihre Verantwortung. Denn Sie haben es zugelassen.
Warum ist das ein Problem für alle?
Schwarzarbeit schadet nicht nur Ihnen. Sie schadet den ehrlichen Handwerkern, die Steuern zahlen, Sozialversicherung abführen und sich an die Regeln halten. Sie schadet dem Staat - denn jedes Euro, das nicht gezahlt wird, fehlt für Krankenhäuser, Straßen, Schulen.Und sie schadet der ganzen Branche. Wenn jemand für 5.000 Euro eine Küche einbaut, während andere 12.000 Euro verlangen, dann drückt das die Preise. Ehrliche Handwerker können nicht mehr konkurrieren. Sie verlieren Aufträge. Sie müssen kündigen. Sie gehen in die Arbeitslosigkeit.
Das ist kein kleines Problem. Das ist ein Systembruch. Und jeder, der mitmacht, trägt dazu bei.
Wenn Sie renovieren, dann tun Sie es richtig. Mit Rechnung. Mit Vertrag. Mit Gewährleistung. Denn Ihr Zuhause ist mehr als ein Bauvorhaben. Es ist Ihre Sicherheit. Und die sollten Sie nicht aufs Spiel setzen.

Kommentare (1)
Wellington Borgmann
Dezember 15, 2025 AT 07:06Ich hab letztes Jahr die Küche von nem Kumpel machen lassen, bar, 800 Euro. Keine Rechnung, kein Papier. Warum? Weil der Typ sonst nicht genug verdient hätte. Jetzt steht die Küche, ist gut verlegt, kein Wasserleck. Wer will da schon ein Gesetz zitieren?