Wenn der Handwerker die Arbeit nicht richtig macht, bleibt dir nicht viel Zeit, um etwas zu tun. Doch du hast Rechte - und zwar klare, gesetzlich festgelegte. Viele Auftraggeber warten zu lange, schweigen oder reden nur mündlich. Das ist der größte Fehler. Wer richtig reklamiert, spart Geld, Zeit und Nerven. Hier steht genau, was du tun musst, wann du was verlangen kannst und wie du dich gegen einen Handwerker durchsetzt, der nicht reagiert.
Was ist eigentlich ein Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Arbeit nicht so erledigt wurde, wie vereinbart. Das kann viel sein: eine undichte Dachrinne, Risse im Fliesenbelag, eine Einbauküche, die nicht passt, oder eine Heizung, die nicht warm wird. Es geht nicht um Perfektion - sondern um Vereinbarung. Wenn du vorher gesagt hast, dass die Fliesen nach DIN 18352 verlegt werden sollen, und sie es nicht sind, dann ist das ein Mangel. Auch wenn der Handwerker etwas anders macht, als du dir vorgestellt hast, aber du das nicht schriftlich festgehalten hast, ist es schwieriger, es durchzusetzen. Deshalb: Alles schriftlich vereinbaren, bevor der Handwerker anfängt.Wichtig: Der Handwerker haftet nur für seine Arbeit, nicht für das Material, das er verbaut hat. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das klar: Wenn die Fliesen vom Hersteller defekt sind, muss der Fliesenhersteller zahlen - nicht der Fliesenleger. Das gilt auch für Fenster, Dämmung, Sanitärgeräte oder Kabel. Der Handwerker muss nur beweisen, dass er das Material richtig verarbeitet hat. Wenn er das tut, ist er raus aus der Haftung. Das hat viele Handwerker entlastet - aber auch Auftraggeber dazu gebracht, noch genauer auf Materialqualität zu achten.
Wie lange hast du Zeit, zu reklamieren?
Das ist entscheidend. Die Frist hängt davon ab, was gemacht wurde.- 2 Jahre: Für Reparaturen, Renovierungen, kleinere Umbauten - also alles, was kein Bauwerk verändert. Beispiel: Neue Fußbodenheizung in einem Bad, Austausch einer Toilette, Renovierung einer Küche ohne Strukturänderung.
- 5 Jahre: Für Bauwerke. Das sind Arbeiten, die das Gebäude strukturell beeinflussen. Dazu gehören: Dachreparaturen, Balkonsanierung, Einbau einer Zentralheizung, Errichtung einer Photovoltaikanlage, Einbau einer maßgefertigten Einbauküche, Verlegung von Parkett im gesamten Haus. Diese Arbeiten sind Teil des Gebäudes - und deshalb länger geschützt.
- 3 Jahre: Wenn der Handwerker einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Dann beginnt die Frist erst, wenn du den Mangel entdeckst. Beispiel: Ein Handwerker weiß, dass die Dachsparren faul sind, sagt aber nichts - und verkleidet es mit einer neuen Dachdeckung. Wenn du das später findest, hast du drei Jahre ab Entdeckung Zeit.
Die Frist beginnt immer mit der Abnahme. Das ist der Moment, in dem du die Arbeit akzeptierst - meist mit Unterschrift auf der Abnahmeprotokoll. Wenn du die Rechnung bezahlt hast, ohne etwas zu sagen, heißt das nicht automatisch, dass du alles akzeptierst. Aber es macht es schwerer, später noch was zu reklamieren. Also: Bei ersten Anzeichen von Problemen sofort reagieren.
Die ersten Schritte: Schriftlich, schnell, dokumentiert
Der erste Fehler: Nur telefonieren. Der zweite Fehler: Warten, bis es schlimmer wird. Der dritte Fehler: Nicht dokumentieren.Du musst eine schriftliche Mängelrüge schreiben. Kein WhatsApp, kein Brief, der auf dem Küchentisch landet. Eine formelle, datierte, unterschriebene E-Mail oder Briefpost. In der Rüge musst du klar sagen:
- Was genau nicht stimmt (z. B. „Die Fliesen im Bad sind locker, es gibt 12 Hohlräume, sichtbar an den Fugen“)
- Wo das Problem ist (Adresse, Raum, genaue Stelle)
- Welche Vorschrift oder Vereinbarung verletzt wurde (z. B. „Verstoß gegen DIN 18352“)
- Welche Frist du setzt (normalerweise 14 Tage)
- Dass du auf Nacherfüllung bestehst (also Reparatur, nicht Ersatz)
Füge Fotos bei. Nicht ein Bild, sondern mehrere: von oben, von unten, mit Maßstab (z. B. ein Lineal), mit Datum. Ein Foto vom Handy mit Datumstempel reicht nicht - das kann manipuliert sein. Besser: Fotografie mit Zeitstempel, oder ein Zeuge, der das sieht und bestätigt. Die Dokumentation ist dein Beweis - und wenn es später vor Gericht geht, zählt nur, was du schriftlich hast.
Was passiert, wenn der Handwerker nicht reagiert?
Wenn die Frist abgelaufen ist und nichts passiert, hast du mehrere Optionen - und sie sind alle gesetzlich abgesichert.- Nacherfüllung verlangen: Der Handwerker muss den Mangel kostenlos beseitigen. Er trägt die Kosten - sogar die Fahrtkosten. Du kannst ihm eine zweite Chance geben, aber nur, wenn es vernünftig ist. Wenn er schon einmal versagt hat, musst du ihm nicht noch einmal vertrauen.
- Rechnung einbehalten: Du darfst einen Teil der Rechnung zurückhalten, bis der Mangel behoben ist. Wenn du 5.000 Euro bezahlt hast und der Mangel 1.200 Euro kostet, kannst du 1.200 Euro einbehalten. Das ist kein „Zahlungsaufschub“ - das ist dein Recht. Der Handwerker kann dir nicht einfach eine Mahnung schicken, wenn du legal einbehältst.
- Andere Firma beauftragen: Wenn er nicht reagiert, kannst du selbst einen anderen Handwerker beauftragen. Die Kosten - inklusive Anfahrt, Material, Arbeitszeit - kannst du vom ursprünglichen Handwerker verlangen. Du musst ihm vorher schriftlich mitteilen, dass du das tun wirst, wenn er nicht innerhalb der Frist handelt.
- Preisminderung: Wenn der Mangel nicht komplett behoben werden kann, kannst du den Preis reduzieren. Beispiel: Ein Fenster lässt Luft durch - du kannst 20 % der Kosten zurückverlangen, weil es nicht dicht ist. Du musst nicht alles neu einbauen, um Geld zurückzubekommen.
- Vertragsrücktritt: Nur bei schwerwiegenden Fehlern. Wenn die gesamte Arbeit unsicher ist, wenn das Dach einstürzen könnte, wenn die Heizung nicht funktioniert und es im Winter kalt bleibt - dann kannst du den Vertrag kündigen. Du verlangst dann die Rückzahlung aller gezahlten Beträge. Das ist der letzte Schritt - und nur bei wesentlichen Mängeln erlaubt.
Was du nicht tun darfst
Viele Auftraggeber denken: „Ich mache das selbst.“ Das ist riskant. Wenn du selbst reparierst, ohne den Handwerker vorher anzuschreiben, verlierst du deine Rechte. Du darfst nicht einfach loslegen, ohne ihm eine letzte Chance zu geben. Du darfst auch nicht mit Gewalt oder Drohungen arbeiten. Keine Polizei, keine Beschwerde beim Ordnungsamt, keine sozialen Medien - das bringt nichts. Du musst den rechtlichen Weg gehen.Und: Du darfst nicht das Material zurückgeben, das der Handwerker verbaut hat. Wenn du eine neue Dachdeckung einbauen lässt, musst du die alte Dachdeckung nicht zurückgeben. Das Material gehört dir - und du kannst es entsorgen. Der Handwerker hat keine Ansprüche darauf.
Was passiert, wenn der Handwerker stirbt oder insolvent wird?
Das ist kein Grund, aufzugeben. Wenn der Handwerker nicht mehr existiert, kannst du trotzdem Ansprüche geltend machen. Wenn er eine Haftpflichtversicherung hatte, kannst du den Versicherer anschreiben. Die meisten Handwerker sind versichert - und die Versicherung muss für Schäden aufkommen, die während der Arbeit entstanden sind. Du musst nur den Nachweis erbringen: Mangel, Rüge, Frist, keine Reaktion.Wenn der Handwerker insolvent ist, kannst du deine Forderung als Gläubiger anmelden. Das ist mühsam, aber möglich. In manchen Fällen gibt es auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung - besonders bei Neubauten. Frag bei deiner Versicherung nach, ob du Anspruch hast.
Was ist mit Schadensersatz?
Wenn der Handwerker einen Termin versäumt, und du deshalb einen Tag frei genommen hast, um auf ihn zu warten - dann kannst du unter Umständen Schadensersatz verlangen. Aber nur, wenn du einen messbaren Verlust hast: z. B. du hast 150 Euro Lohn verloren, weil du nicht arbeiten konntest. Du musst das nachweisen: Lohnbescheinigung, Arbeitsvertrag, Terminbestätigung. Das ist selten, aber möglich.Wenn der Handwerker durch seine Fehler etwas kaputtgemacht hat - z. B. eine Wand durch einen Wasserrohrbruch - dann haftet er für den Schaden. Das ist kein Mangel, das ist Schadensersatz. Du musst den Schaden dokumentieren, Fotos machen, und einen Sachverständigen hinzuziehen. Dann kannst du die Kosten vom Handwerker verlangen - unabhängig von der Gewährleistung.
Was tun, wenn es eskaliert?
Wenn du und der Handwerker nicht mehr miteinander reden können, und er sich weigert, zu zahlen - dann geh nicht sofort zum Anwalt. Geh zur Handwerkskammer. In Hamburg ist das die Handwerkskammer Hamburg. Die bietet kostenlose Schlichtung an. Ein neutraler Dritter hört beide Seiten an, prüft die Dokumente und versucht, eine Lösung zu finden. Das ist schneller, billiger und effektiver als ein Gerichtsverfahren. Viele Fälle werden so gelöst - ohne dass jemand einen Anwalt braucht.Wenn die Schlichtung scheitert, dann erst: Anwalt. Aber nur, wenn es sich lohnt. Ein Rechtsstreit kostet oft mehr als der Mangel wert ist. Deshalb: Erst Schlichtung. Dann Anwalt. Dann Gericht - nur wenn es wirklich nötig ist.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du einen Mangel entdeckt hast, mach das:- Stell sofort Fotos mit Datum und Maßstab her.
- Schreibe eine schriftliche Mängelrüge - per E-Mail oder Brief.
- Setze eine Frist von 14 Tagen.
- Halte einen Teil der Rechnung zurück, wenn der Mangel greifbar ist.
- Warte auf die Antwort - und dokumentiere jede Nachricht.
- Wenn nichts passiert: Beauftrage einen anderen Handwerker - und rechne die Kosten dem ersten in Rechnung.
- Wenn du unsicher bist: Geh zur Handwerkskammer - kostenlos und unverbindlich.
Du bist nicht machtlos. Das deutsche Recht steht auf deiner Seite. Aber nur, wenn du es richtig anwendest. Schnell, schriftlich, dokumentiert. Das ist die Formel für Erfolg.
