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Bereitstellungszinsen beim Baukredit: Fristen, Höhe und wie Sie sie sparen
  • Von Johann Kranz
  • 7/12/25
  • 10

Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihren Baukredit genehmigt, das Grundstück ist gekauft, die Baugenehmigung liegt vor. Alles läuft nach Plan - oder doch nicht? Plötzlich verzögert sich der Baubeginn um drei Monate. Und dann kommt die erste Rechnung von der Bank: Bereitstellungszinsen. Plötzlich zahlen Sie Zinsen für Geld, das Sie gar nicht genutzt haben. Das wirkt unfair. Aber es ist legal. Und es lässt sich vermeiden - wenn Sie wissen, wie.

Was sind Bereitstellungszinsen wirklich?

Bereitstellungszinsen sind keine Strafe. Sie sind eine Rechnung für eine Dienstleistung, die die Bank erbracht hat - und für die sie jetzt Geld verlangt. Sobald Ihr Baukredit genehmigt ist, hat die Bank das Geld für Sie bereitgestellt. Sie hat es bei der Zentralbank oder anderen Finanzinstituten geliehen, um es Ihnen später auszuzahlen. Solange Sie das Geld nicht abrufen, verdient die Bank damit nichts. Keine Zinsen, keine Einnahmen. Aber sie zahlt weiterhin Kosten für das bereitgestellte Kapital.

Daher verlangt sie eine Ausgleichszahlung: die Bereitstellungszinsen. Sie sind nicht Teil Ihres Darlehenszinses. Sie sind extra. Und sie fallen nur an, wenn Sie das Geld nicht innerhalb einer bestimmten Zeit abholen.

Wie lange dauert die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Nicht sofort nach Vertragsunterzeichnung beginnen die Zinsen. Jede Bank gewährt eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit. Das ist Ihr Puffer. Normalerweise liegt diese zwischen 6 und 12 Monaten. Einige Banken bieten sogar 15 Monate an - aber nur, wenn Sie danach fragen.

Wann beginnt diese Frist? Nicht mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag unterschreiben. Sondern mit dem Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind: Grundbuchberichtigung, Bauantrag genehmigt, Versicherungen abgeschlossen, alle Unterlagen vorliegen. Das ist der Startpunkt. Viele Kreditnehmer verwechseln das. Sie denken: „Ich habe den Kredit im Januar bekommen, also habe ich bis Dezember Zeit.“ Falsch. Wenn die letzten Unterlagen erst im März eintreffen, beginnt die Frist erst dann.

Bei Neubauten ist eine lange Frist besonders wichtig. Baupläne ändern sich, Lieferketten brechen zusammen, Wetter sorgt für Verzögerungen. Eine 3-Monats-Frist ist in der Praxis fast immer zu kurz. Eine 12-Monats-Frist ist realistisch - und spart Geld.

Wie hoch sind die Zinsen?

Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Jede Bank entscheidet selbst. Aber der Markt ist einheitlich. Die meisten Banken berechnen 0,25 % pro Monat. Das sind 3 % pro Jahr.

Das klingt viel? Nicht, wenn man weiß, wie sich das verhält. Im Dezember 2024 lag der Zinssatz für einen Standard-Baukredit mit zehnjähriger Zinsbindung auch bei etwa 3 %. Das bedeutet: Die Bereitstellungszinsen entsprechen genau dem Zinssatz, den Sie später für das Darlehen zahlen. Sie sind also nicht „extra“. Sie sind gleich.

Einige Banken bieten etwas günstigere Konditionen mit 0,15 % bis 0,20 % pro Monat. Aber das ist die Ausnahme. Die meisten rechnen mit 0,25 %. Und das ist heute kein Problem - solange die Hypothekenzinsen auch bei 3 % liegen.

Wie wird berechnet?

Es wird nicht auf den gesamten Kreditbetrag berechnet. Nur auf den Teil, den Sie noch nicht abgerufen haben.

Beispiel: Sie haben einen Kredit von 200.000 €. Sie ziehen im ersten Monat nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit 50.000 € ab. Dann bleiben 150.000 € übrig. Auf diese 150.000 € fallen die Bereitstellungszinsen an. 0,25 % von 150.000 € = 375 € pro Monat.

Wenn Sie im nächsten Monat weitere 50.000 € abheben, sinkt der Betrag auf 100.000 €. Die Zinsen fallen auf 250 € pro Monat. Und so weiter. Die Bank berechnet nur das, was noch „in der Luft“ hängt.

Zeitliche Vergleichsdarstellung: 6 Monate vs. 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit mit finanziellen Konsequenzen.

Wie viel Geld können Sie sparen?

Ein Beispiel macht es deutlich: Sie brauchen 100.000 € für Ihren Bau. Sie wollen das Geld in 9 Monaten abrufen.

  • Variante 1: Bereitstellungszinsfreie Zeit = 3 Monate. Dann fallen 6 Monate Bereitstellungszinsen an. 100.000 € × 0,25 % × 6 = 1.500 €.
  • Variante 2: Bereitstellungszinsfreie Zeit = 12 Monate. Dann fallen 0 Monate Zinsen an. 0 €.

1.500 € sind nicht wenig. Das ist fast ein ganzer Monatsbeitrag für Ihre Baufinanzierung. Und das nur für Geld, das Sie gar nicht genutzt haben.

Wenn Sie eine 12-Monats-Frist bekommen, sparen Sie das volle Geld. Und das ist nicht schwer. Sie müssen es nur verlangen. Banken geben sie oft, wenn Sie nicht nachgeben. Sie denken: „Das ist Standard.“ Aber es ist verhandelbar.

Wie vermeiden Sie Bereitstellungszinsen?

Es gibt zwei Wege: Planung und Verhandlung.

1. Verhandeln Sie eine längere Frist. Fragen Sie bei jeder Bank: „Wie lange ist Ihre bereitstellungszinsfreie Zeit?“ Und dann sagen Sie: „Ich brauche mindestens 12 Monate.“ Keine Bank wird Ihnen das abschlagen, wenn Sie einen soliden Plan vorlegen. Bei Neubauten ist das üblich. Bei Altbau-Modernisierungen auch. Aber nur, wenn Sie danach fragen.

2. Planen Sie realistisch. Bauen Sie Puffer ein. Wenn Ihr Bauherr sagt: „Wir brauchen 4 Monate für die Fundamente“, rechnen Sie mit 6. Wenn die Ziegel geliefert werden sollen, nach 3 Monaten, rechnen Sie mit 5. Baupläne ändern sich. Lieferanten verspäten sich. Behörden brauchen länger. Wenn Sie nicht mit Puffern planen, zahlen Sie die Zinsen.

3. Nutzen Sie Bausparverträge. Wenn Sie einen Bausparvertrag haben, können Sie ihn mit dem Baukredit verknüpfen. Die Bausparkasse übernimmt die Bereitstellung. Sie zahlen keine Zinsen, bis das Geld wirklich gebraucht wird. Das ist eine der effektivsten Strategien - besonders wenn Sie schon lange sparen.

Wann beginnt die Tilgung?

Wichtig: Die Tilgung Ihres Kredits beginnt erst, wenn das gesamte Geld ausgezahlt ist. Bis dahin zahlen Sie nur die Bereitstellungszinsen - und die Sollzinsen auf die bereits abgerufenen Beträge.

Beispiel: Sie haben 200.000 € Kredit. Sie ziehen 50.000 € im Monat 4. Dann zahlen Sie Zinsen auf diese 50.000 €. Die Tilgung von 2 % beginnt erst, wenn die letzten 150.000 € ausgezahlt sind - sagen wir, im Monat 8. Bis dahin ist Ihre Rate niedriger. Das ist normal. Aber viele vergessen es. Und dann wundern sie sich, warum ihre Rate plötzlich um 300 € steigt.

Paar bespricht einen Baukreditvertrag mit 12-Monats-Frist in einem beruhigenden Finanzberaterbüro.

Was passiert, wenn die Zinsen steigen?

Im Jahr 2024 war alles im Gleichgewicht. Bereitstellungszinsen = Hypothekenzinsen = 3 %. Kein Problem.

Aber wenn die Hypothekenzinsen auf 5 % steigen, bleiben die Bereitstellungszinsen oft bei 3 %. Dann zahlen Sie plötzlich weniger Zinsen für das Geld, das Sie noch nicht nutzen, als für das, das Sie schon haben. Das ist unfair. Und es wird wahrscheinlich passieren.

Die Banken haben keinen Anreiz, die Bereitstellungszinsen anzuheben. Sie sind ein Einkommensstrang, den sie leicht kontrollieren können. Sie bleiben bei 3 %, während die Sollzinsen steigen. Dann zahlen Sie für das Geld, das Sie nicht nutzen, weniger als für das, das Sie nutzen. Das ist ein Gewinn für die Bank. Und eine Überraschung für Sie.

Deswegen: Verhandeln Sie jetzt. Fordern Sie eine langfristige Vereinbarung. Fragen Sie: „Wird die Bereitstellungszinsen mit den Sollzinsen angepasst?“ Und wenn die Antwort „Nein“ ist: Dann suchen Sie eine andere Bank.

Was tun, wenn die Zinsen schon laufen?

Schon gezahlt? Dann ist es zu spät. Aber Sie können trotzdem noch etwas tun.

  • Prüfen Sie die Rechnung: Wurde nur auf den nicht abgerufenen Betrag berechnet? Oder auf den Gesamtbetrag? Letzteres ist illegal.
  • Prüfen Sie den Vertrag: Ist die Frist korrekt berechnet? Beginnt sie mit der Auszahlungsreife - nicht mit der Vertragsunterzeichnung?
  • Frage die Bank: „Kann ich die Frist nachträglich verlängern?“ Manchmal geht das - besonders wenn es ein einmaliger Fehler war.

Wenn Sie einen Fehler finden, fordern Sie die Rückerstattung. Die Bank muss sie leisten. Bereitstellungszinsen sind keine „Kosten der Finanzierung“. Sie sind eine Abrechnung - und die muss korrekt sein.

Was ist mit Bausparverträgen?

Ein Bausparvertrag ist die beste Absicherung gegen Bereitstellungszinsen. Warum? Weil die Bausparkasse das Geld für Sie bereithält - und nicht die Hypothekenbank. Sie zahlen nur Zinsen, wenn Sie das Geld tatsächlich abheben. Bis dahin zahlen Sie nur Ihre Bausparbeiträge. Keine Bereitstellungszinsen. Keine Überraschungen.

Wenn Sie planen, einen Bausparvertrag abzuschließen, fragen Sie: „Kann ich ihn mit dem Baukredit verknüpfen?“ Die meisten Banken akzeptieren das. Dann haben Sie zwei Vorteile: niedrigere Zinsen und keine Bereitstellungszinsen.

Fazit: Es ist kein Zufall, dass Sie sie zahlen

Bereitstellungszinsen sind kein Fluch. Sie sind eine Folge von Planungsfehlern - oder von zu wenig Verhandlungsgeschick. Sie sind nicht teuer, wenn die Zinsen niedrig sind. Aber sie können teuer werden, wenn Sie nicht aufpassen.

Wenn Sie heute einen Baukredit abschließen: Fordern Sie 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit. Machen Sie einen realistischen Bauplan. Und vergessen Sie nicht: Die Bank will Ihre Zinsen. Sie müssen nur sicherstellen, dass sie nicht für Geld verlangt, das Sie nicht haben.

Was sind Bereitstellungszinsen beim Baukredit?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die Banken erheben, wenn ein genehmigter Kredit nicht innerhalb einer vereinbarten Frist abgerufen wird. Sie entstehen, weil die Bank das Geld bereits bereitgestellt hat, aber keine Zinseinnahmen erzielt, solange es nicht genutzt wird. Sie werden nur auf den nicht abgerufenen Teil des Kredits berechnet und liegen typischerweise bei 0,25 % pro Monat (3 % pro Jahr).

Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die bereitstellungszinsfreie Zeit beginnt normalerweise mit der Auszahlungsreife - also nach Abschluss aller formalen Voraussetzungen wie Grundbuchberichtigung und Baugenehmigung. Sie liegt meist zwischen 6 und 12 Monaten. Einige Banken bieten bis zu 15 Monate an, wenn Sie danach fragen. Eine Frist von nur 3 Monaten ist oft zu kurz, besonders bei Neubauten mit möglichen Verzögerungen.

Kann ich Bereitstellungszinsen verhandeln?

Ja, absolut. Die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit ist verhandelbar. Viele Banken geben sie standardmäßig nur mit 3-6 Monaten an, aber bei Neubauvorhaben ist eine 12-Monats-Frist üblich und realistisch. Fragen Sie aktiv danach. Banken gewähren sie oft, wenn Sie einen fundierten Bauzeitplan vorlegen. Es kostet nichts, zu fragen - aber es kann tausende Euro sparen.

Wann beginnt die Tilgung bei einem Baukredit?

Die Tilgung beginnt erst, wenn der gesamte Kreditbetrag ausgezahlt wurde. Bis dahin zahlen Sie nur Zinsen auf die bereits abgerufenen Teilbeträge und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Rest. Das bedeutet: Ihre monatliche Rate steigt plötzlich, wenn das letzte Geld ausgezahlt wird - oft um mehrere hundert Euro. Planen Sie diese Erhöhung ein.

Sind Bereitstellungszinsen Teil des effektiven Jahreszinses?

Nein. Bereitstellungszinsen werden nicht in den effektiven Jahreszins (EJZ) einbezogen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Beim Vergleich von Kreditangeboten sehen Sie nur die Sollzinsen und Nebenkosten - aber nicht die Bereitstellungszinsen. Deshalb müssen Sie sie separat prüfen. Ein Kredit mit niedrigem EJZ kann trotzdem teurer sein, wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit nur 3 Monate beträgt.

Kann ich Bereitstellungszinsen zurückfordern, wenn sie falsch berechnet wurden?

Ja. Wenn die Bank Bereitstellungszinsen auf den gesamten Kreditbetrag berechnet - statt nur auf den nicht abgerufenen Teil - oder wenn die Frist falsch angesetzt wurde (z. B. ab Vertragsdatum statt Auszahlungsreife), können Sie die Zinsen zurückfordern. Prüfen Sie Ihre Rechnungen genau. Die Bank ist verpflichtet, falsch berechnete Beträge zu erstatten. Ein Anwalt oder Finanzberater kann Ihnen dabei helfen.

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Johann Kranz

Autor

Ich bin ein erfahrener Tischlermeister aus Wien und spezialisiere mich auf die Herstellung und Installation von Innentüren. Meine Leidenschaft für das Handwerk zeigt sich in jeder Tür, die ich herstelle. Neben meiner Arbeit genieße ich es, Artikel über verschiedene Aspekte und Trends im Bereich Innentüren zu schreiben.

Kommentare (10)

Joshua Lehmann

Joshua Lehmann

Dezember 8, 2025 AT 22:46

Ich hab das letztes Jahr erlebt – 12 Monate bereitstellungszinsfrei verhandelt, Bank hat erst gelacht, dann zugestimmt. Später 1.800 € gespart, nur weil ich gefragt hab. Einfach nicht schüchtern sein, Leute!

Lilli Koisser

Lilli Koisser

Dezember 10, 2025 AT 03:37

0,25 % pro Monat? Ach komm, das ist ja fast schon altruistisch. Die echten Raubtiere verlangen 0,3 % und nennen das noch 'Kundenfreundlichkeit'. Wer so was akzeptiert, hat nie ein Buch über Finanzökonomie gelesen.

Und nein, Bausparverträge sind keine Lösung – nur eine langsame Falle mit extra Gebühren.

Kean Wong

Kean Wong

Dezember 10, 2025 AT 17:03

Das hier ist nicht nur ein Finanzbeitrag – das ist ein Meisterwerk der deutschen Baufinanzierungs-Aufklärung.

Ich hab drei Banken abgelehnt, nur weil sie 6 Monate bereitstellungszinsfrei anboten. Ich brauchte 15. Und ich hab’s gekriegt.

Manchmal ist es nicht die Bank, die dich betrügt. Es ist deine eigene Angst, zu fragen.

Markus Sowada

Markus Sowada

Dezember 12, 2025 AT 00:48

Bitte achten Sie darauf: Bereitstellungszinsen werden NICHT auf den Gesamtkreditbetrag berechnet, sondern ausschließlich auf den noch nicht abgerufenen Teil!

Und die Frist beginnt NICHT mit Vertragsunterzeichnung, sondern mit der Auszahlungsreife – das ist im Vertrag § 7 Abs. 2 c) klar geregelt!

Wenn Sie das nicht prüfen, verlieren Sie Geld – und zwar legal, aber trotzdem vermeidbar!

Und: Bausparverträge? Ja, aber nur mit Laufzeit von mindestens 7 Jahren, sonst ist die Zinsbindung irrelevant!

Uwe Karstädt

Uwe Karstädt

Dezember 13, 2025 AT 12:27

DU BIST NICHT ALLEIN! 😊

Ich war auch am Verzweifeln, als die Bank mir 3 Monate anbot – und ich hatte noch kein Fundament gegossen!

Ich hab einfach gesagt: 'Ich brauche 12 Monate, sonst such ich mir eine andere Bank.' – Und guess what? Sie haben zugestimmt!

Es ist nicht schwer. Es ist nur mutig. Du hast das verdient! 💪

Max Crane

Max Crane

Dezember 14, 2025 AT 11:00

Die vorliegende Darstellung ist sachlich fundiert und vermeidet emotional aufgeladene Formulierungen. Es ist zu betonen, dass Bereitstellungszinsen gemäß § 488 BGB als Nebenkosten anzusehen sind, die im Rahmen der Vertragsfreiheit verhandelbar sind.

Die Empfehlung zur Verlängerung der Frist auf 12 Monate entspricht der Praxis bei institutionellen Kreditgebern und ist nicht als Ausnahme, sondern als Standard zu betrachten.

Ein formeller Nachweis der Auszahlungsreife ist zwingend erforderlich, um rechtliche Ansprüche zu sichern.

Susanne Mildau

Susanne Mildau

Dezember 15, 2025 AT 22:59

Ich hab das alles unterschrieben, ohne zu lesen… und dann kam die Rechnung… und ich hab geweint…

Ich hab 2.300 € gezahlt… für Geld, das ich nicht mal berührt hab…

Und jetzt hab ich Angst, dass die Bank noch mehr will…

Warum macht man so was? Warum vertraut man denen?

Ich will nur ein Zuhause… nicht eine Schuldenfalle…

Mary Maus

Mary Maus

Dezember 16, 2025 AT 07:12

Es geht nicht um Zinsen. Es geht um Macht.

Die Banken verkaufen dir keine Kredite. Sie verkaufen dir Illusionen von Kontrolle.

Du glaubst, du verhandelst. Aber du unterschreibst nur, was sie dir vorlegen.

Die 12 Monate? Ein Trick. Ein Kompromiss. Ein bisschen Zucker auf der Pille.

Die wahre Freiheit? Nicht bauen. Nicht schulden. Nicht unterschreiben.

Gisela Beck

Gisela Beck

Dezember 16, 2025 AT 16:38

WUSSTET IHR DASS BANKEN DIESE ZINSEN EINFACH ERFINDET HABEN UM DICH ZU AUSZUPLÜNDERN???

Die haben das 2019 mit der EZB abgesprochen! Die wollen dich in der Schuldenfalle halten!

Ich hab einen Insider bei einer großen Bank – er sagt, die Bereitstellungszinsen sind nur ein Vorwand! Eigentlich zahlen wir für die Überwachung deiner Lebensentscheidungen!

Und die Bausparverträge? Die sind noch schlimmer! Die sind Teil des globalen Finanzkartells!!

WARUM WIRD DAS NICHT IN DEN NACHRICHTEN GEZEIGT???

Joshua Lehmann

Joshua Lehmann

Dezember 16, 2025 AT 22:49

@Gisela Beck – du bist echt nicht allein mit deiner Verschwörungstheorie… aber die Banken zahlen keine Gehälter an EZB-Überwacher.

Ich hab’s auch erst gedacht… bis ich den Vertrag gelesen hab.

Es ist kein Komplott. Es ist nur ein Geschäftsmodell. Und das kann man ändern.

Frage einfach. Und wenn sie nein sagen – geh zur nächsten Bank. Das ist kein Verschwörungsdenken. Das ist Finanz-101.

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