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Zustimmung Vermieter – Alles, was Sie für Umbau und Änderungen wissen sollten

Sie planen einen neuen Anstrich, ein Regal oder sogar eine komplette Tür? Dann fragen Sie sich: Brauche ich dafür die Zustimmung meines Vermieters? Kurz gesagt: Ja, in den meisten Fällen müssen Sie vorher fragen. Ohne Erlaubnis kann es schnell zu Problemen kommen – vom Hinweis bis zur Kündigung.

Im deutschen Mietrecht ist das Wort „Zustimmung des Vermieters“ überall zu finden. Der Gesetzgeber schützt sowohl Mieter als auch Vermieter. Mieter dürfen ihre Wohnung nutzen, wie sie wollen, solange sie die Substanz nicht beschädigen. Vermieter wollen sicher sein, dass ihre Immobilie nicht an Wert verliert.

Wann ist die Zustimmung zwingend erforderlich?

Ein paar typische Fälle, bei denen Sie unbedingt nachfragen sollten:

  • Bauliche Veränderungen: Eine neue Tür einbauen, Wände einreißen oder ein Fenster vergrößern verändert die Bausubstanz.
  • Installation von Leitungen: Steckdosen, Kabel oder neue Wasseranschlüsse brauchen meist die Erlaubnis.
  • Starke optische Eingriffe: Großflächige Farben, Tapeten mit starkem Muster oder das Anbringen von schweren Regalen können die Wand beschädigen.
  • Einbau von Möbeln, die fest verankert werden: Gardinenstangen, Halterungen für TV-Geräte oder schwere Schränke.

Kleinere Änderungen wie das Aufhängen von Bildern oder das Anbringen von leichten Vorhängen brauchen meistens keine offizielle Genehmigung – es sei denn, der Mietvertrag schließt das explizit aus.

Wie holen Sie die Zustimmung ein?

Der beste Weg ist, schriftlich zu fragen. Ein kurzer Brief oder eine E‑Mail reicht aus, wenn Sie genau erklären, was Sie vorhaben. Geben Sie an:

  • Welche Maßnahme Sie planen (z. B. „Einbau einer weißen Zimmertür“).
  • Welche Materialien verwendet werden (z. B. „Massivholz, inklusive Scharniere“).
  • Wie Sie die ursprüngliche Situation wiederherstellen, falls der Vermieter es verlangt.

Halten Sie die Antwort ebenfalls schriftlich fest. So haben Sie im Streitfall einen Beweis, dass Sie die Erlaubnis hatten.

Falls der Vermieter ablehnt, können Sie prüfen, ob die Maßnahme wirklich eine bauliche Veränderung ist. Manchmal reicht ein Kompromiss: zum Beispiel das Anbringen von ablösbaren Klebehaken anstatt Schrauben.

Ein weiterer Trick ist, dem Vermieter anzubieten, die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen. Viele Vermieter geben dann schnell grünes Licht, weil sie das Risiko einer späteren Reparatur minimieren.

Denken Sie dran: Auch wenn Sie die Zustimmung erhalten haben, sollten Sie immer sauber arbeiten. Vermeiden Sie Staub, Kratzer und Flecken. Das spart später Ärger und mögliche Abzüge von der Kaution.

Zusammengefasst: Fragen Sie immer, wenn Sie unsicher sind. Dokumentieren Sie Ihre Anfrage, halten Sie die Zustimmung schriftlich und erledigen Sie die Arbeit ordentlich. So bleibt das Verhältnis zu Ihrem Vermieter gut und Sie können Ihre Wohnung nach Ihren Vorstellungen gestalten, ohne rechtliche Fallstricke zu riskieren.

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