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Schall- und Trittschutz in Eigentumswohnungen prüfen: So vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten beim Bodenbelag
  • Von Jana Müller
  • 1/12/25
  • 18

Stellen Sie sich vor: Sie haben endlich Ihren Traum von einem modernen Laminatboden in Ihrer Eigentumswohnung verwirklicht. Doch schon nach wenigen Wochen klopft es an Ihrer Tür - der Nachbar unten beschwert sich über den Lärm. Sie haben doch alles richtig gemacht, oder? Nicht unbedingt. In Deutschland ist es nicht der neue Boden, der das Problem ist - sondern ob Sie die rechtlichen Mindestanforderungen eingehalten haben. Und die hängen nicht vom Jahr 2025 ab, sondern vom Baujahr Ihres Hauses.

Was bestimmt, welcher Schallschutz gültig ist?

Viele Eigentümer denken, dass sie beim Austausch von Teppich gegen Laminat, Parkett oder Fliesen automatisch die neuesten Schallschutzstandards einhalten müssen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eindeutig: Für die Beurteilung des Trittschalls ist immer die DIN 4109 maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Bau fertigstellung des Gebäudes galt. Wenn Ihr Haus 1972 gebaut wurde, dann gilt die DIN 4109 von 1962 - nicht die von 2018.

Das hat Folgen. Die alte Norm von 1962 erlaubte einen bewerteten Norm-Trittschallpegel (L'n,w) von bis zu 58 dB. Die Fassung von 1989 senkte diesen Wert auf 53 dB. Seit 2018 liegt die Grenze bei 50 dB. Aber Sie müssen nicht auf 50 dB kommen - nur auf den Wert, der damals legal war. Wenn Ihr Haus also 1975 gebaut wurde und damals 53 dB erlaubt waren, dann reicht es, wenn Ihr neuer Boden nicht mehr als 53 dB erzeugt. Alles darüber ist rechtswidrig - selbst wenn der Nachbar unten einen 1990er-Bau hat, der nur 50 dB erlaubt.

Wie finden Sie heraus, welche Norm für Ihr Haus gilt?

Sie brauchen zwei Dinge: das Baujahr und den originalen Aufbau der Decke. Das Baujahr steht im Grundbuch oder in den Bauunterlagen. Wenn Sie die nicht haben, fragen Sie Ihre Hausverwaltung - sie muss sie aufbewahren. Dann kommt der schwierigere Teil: Wie war die Decke damals aufgebaut?

Massive Betondecken mit Estrich und Belag waren damals Standard. Aber nicht jede Decke ist gleich. Eine 20 cm dicke Betondecke mit 5 cm Zementestrich und Teppichboden hat eine andere Masse als eine 15 cm dicke Decke mit 3 cm Magnesiaestrich und Linoleum. Die flächenbezogene Masse - also das Gewicht pro Quadratmeter - entscheidet über den Trittschall. Ein Estrich mit Holzzuschlägen wie Steinholz oder Magnesia ist leichter und schlechter dämmend als ein schwerer Zementestrich.

Wenn Sie keine Bauunterlagen mehr haben, muss ein Sachverständiger ran. Mit einer Kernbohrung oder einem Endoskop kann er den Aufbau der Decke rekonstruieren. Das kostet zwischen 800 und 1.200 Euro, aber es ist die einzige sichere Methode, um später nicht vor Gericht zu landen. Viele Streitigkeiten entstehen, weil Eigentümer einfach annehmen, ihr Bodenbelag sei „schallschutzoptimiert“. Das ist kein Nachweis. Nur ein geprüftes Prüfzeugnis von einer akkreditierten Stelle zählt.

Was passiert, wenn Sie den Schallschutz verletzen?

Ein Nachbar kann Sie verklagen - und gewinnen. Das BGH-Urteil vom 26. Juni 2020 (Az. V ZR 173/19) hat das klargestellt: Selbst wenn die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft einen mangelhaften Schallschutz hat, muss jeder Einzelne beim Bodenbelagswechsel die Mindestanforderungen einhalten, die zum Bauzeitpunkt galten. Sie können nicht sagen: „Alle haben es doch auch so gemacht.“

Was droht? Der Nachbar kann verlangen, dass Sie den Boden wieder entfernen und durch einen schallgedämmten ersetzen. Oder er verlangt Schadensersatz für die Lärmbelästigung. In manchen Fällen haben Gerichte sogar verlangt, dass der Eigentümer die Messung bezahlt - und das kostet zwischen 450 und 750 Euro. Hinzu kommt die Zeit, die Sie in Streitigkeiten verlieren, und die Belastung durch einen langwierigen Rechtsstreit.

Ein konkretes Beispiel: Ein Eigentümer in einem Haus aus dem Jahr 1966 hat Teppich durch Laminat ersetzt. Der ursprüngliche Trittschallpegel lag bei 52 dB - also unter dem damals erlaubten 53 dB. Nach dem Laminat stieg der Wert auf 57 dB. Obwohl das Haus nur nach der alten Norm von 1962 bewertet wurde, war 57 dB zu viel. Der Nachbar klagte - und bekam Recht. Der Eigentümer musste den Boden entfernen und einen neuen mit Dämmunterlage einbauen.

Querschnitt einer Wohnungsdecke mit Schichtaufbau aus Beton, Estrich und Bodenbelag.

Wie machen Sie es richtig?

Es gibt einen klaren Weg, um alles richtig zu machen - und keine Probleme zu bekommen:

  1. Baujahr ermitteln: Prüfen Sie das Grundbuch oder fragen Sie die Hausverwaltung.
  2. Originalaufbau rekonstruieren: Suchen Sie nach Bauunterlagen. Falls nicht vorhanden: Sachverständigen beauftragen.
  3. Maßgebliche DIN 4109-Fassung finden: 1962, 1989 oder 2018? Je nach Baujahr.
  4. Prüfzeugnis für den Bodenbelag einholen: Nicht „schallschutzoptimiert“ sagen - sondern ein Prüfzeugnis nach DIN 4109 von einem Hersteller verlangen. Der muss angeben, welchen L'n,w-Wert der Belag mit der passenden Dämmunterlage erreicht.
  5. Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Kaufbelege, Prüfzeugnisse, Verlegeprotokolle. Falls später jemand fragt, haben Sie den Nachweis.

Einige Hausverwaltungen nutzen den Musterformulierungsvorschlag von hausverwaltung-reiner.de: „Bei Austausch von Oberböden in Sondereigentum ist der Trittschall so auszuführen, dass der geschuldete Mindestschallschutz des Gebäudes erreicht wird. Der bauende Eigentümer hat geprüfte Systeme zu verwenden und Einbau- und Produktnachweise vorzulegen.“ Das ist der Goldstandard. Nutzen Sie ihn als Vorlage für Ihre Gemeinschaft.

Was ist mit Dämmunterlagen?

Ein Laminatboden ohne Dämmung ist fast immer ein Problem. Selbst wenn die Decke gut ist, fehlt die Schallbremsung zwischen Boden und Decke. Dämmunterlagen sind nicht einfach „ein Legen mehr“. Sie müssen speziell für Trittschall geprüft sein - und mit dem Belag kompatibel.

Einige Produkte tragen das „DIN 4109-geprüft“-Siegel. Andere sagen nur „schallreduzierend“. Das ist nicht genug. Fragt den Händler: „Welchen L'n,w-Wert erreicht dieser Belag mit dieser Unterlage bei einer Betondecke mit 150 kg/m²?“ Wenn er nicht die genaue Zahl nennen kann, ist er kein verlässlicher Partner.

Wichtig: Die Dämmung muss unter dem gesamten Boden liegen - auch an den Rändern. Ein Loch an der Wand, wo der Belag auf den Estrich trifft, macht die gesamte Dämmung zunichte. Deshalb ist eine fachgerechte Verlegung entscheidend. Ein Verlegeprotokoll mit Datum, verwendeten Materialien und Unterschrift des Verlegers ist Ihr Schutzbrief.

Rechtlicher Schutzschild mit DIN 4109-Symbol über einem Boden, Schallwellen dringen nach oben.

Warum gibt es so viele Streitigkeiten?

In Deutschland gibt es über 16 Millionen Eigentumswohnungen. Mehr als zwei Drittel davon sind älter als 30 Jahre. Viele wurden in den 1950er bis 1970er Jahren gebaut - mit dünnen Decken, leichten Estrichen und minimaler Schalldämmung. Damals war es normal, dass man im Obergeschoss hört, wie der Nachbar unten seine Tasse auf den Tisch stellt.

Heute erwarten wir Ruhe. Und wenn jemand einen harten Boden verlegt, wird der Lärm plötzlich unerträglich - selbst wenn er technisch noch im zulässigen Bereich liegt. Die Wahrnehmung ist anders als die Messung. Deshalb entstehen Konflikte, auch wenn niemand rechtswidrig gehandelt hat.

Einige Wohnungseigentümergemeinschaften versuchen, das Problem gemeinsam zu lösen - etwa durch eine Sanierung der Decken im Gemeinschaftseigentum. Aber das ist teuer und braucht eine Mehrheit. Die meisten Eigentümer wollen nicht für die Fehler der Vergangenheit zahlen. Deshalb bleibt der Einzelne in der Pflicht, seinen eigenen Boden so zu gestalten, dass er die alten Regeln einhält.

Was ändert sich in Zukunft?

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) arbeitet an einer neuen Richtlinie (103-1, Entwurf Mai 2023), die Schallschutzklassen einführen will. Statt nur einen dB-Wert zu messen, soll künftig auch bewertet werden, wie laut der Lärm für den Menschen klingt. Das macht Sinn - denn 55 dB sind nicht immer gleich unangenehm. Ein dumpfer Schritt ist anders als ein klappernder Absatz.

Aber bis diese Regelung in Kraft tritt, gilt weiterhin: Baujahr entscheidet. Keine Modernisierungspflicht bei bloßem Bodenbelagswechsel. Keine Verpflichtung, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen - nur auf den damaligen Mindeststandard.

Die Politik hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021-2025 zwar Anreize für Sanierungen geschaffen - aber keine neuen Schallschutzpflichten für Bestandsbauten eingeführt. Das wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Der Grundsatz bleibt: Wer einen Boden wechselt, muss nicht modernisieren - aber er muss nicht verletzen.

Was tun, wenn der Nachbar beschwert?

Wenn Sie bereits einen neuen Boden verlegt haben und nun Beschwerden kommen, handeln Sie schnell:

  • Sammlen Sie alle Unterlagen: Kaufbelege, Prüfzeugnisse, Verlegeprotokolle.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Boden den zulässigen Wert für Ihr Baujahr einhält.
  • Wenn Sie unsicher sind: Beauftragen Sie eine akkreditierte Prüfstelle. Eine neutrale Messung ist der beste Schutz.
  • Vermeiden Sie emotionale Reaktionen. Bleiben Sie sachlich. Ein Nachbar, der sich belästigt fühlt, will oft nur gehört werden - nicht unbedingt einen Kampf.

Wenn Sie keine Unterlagen haben, ist es zu spät, um den Boden zu retten - aber nicht, um den Streit zu entschärfen. Einige Gemeinschaften vereinbaren freiwillig, dass neue Beläge mit Dämmung verlegt werden - auch wenn es nicht verpflichtend ist. Das ist ein Zeichen von Rücksicht - und kann langfristig Konflikte vermeiden.

Ein letzter Hinweis: Wenn Sie planen, Ihre Wohnung zu verkaufen, ist ein gut dokumentierter Schallschutz ein Verkaufsargument. Käufer fragen danach. Und wer keine Unterlagen hat, riskiert einen niedrigeren Preis - oder einen Kaufabbruch.

Ist ein Teppichboden immer schallschutztechnisch besser als Laminat?

Nicht unbedingt. Ein dünner Teppich ohne Unterschicht kann genauso viel Lärm übertragen wie ein Laminat mit schlechter Dämmung. Entscheidend ist nicht der Belag selbst, sondern die gesamte Konstruktion - also Decke, Estrich, Dämmung und Belag zusammen. Ein 5 mm dicker Teppich auf Beton ohne Dämmung erzeugt oft mehr Trittschall als ein 12 mm Laminat mit 3 mm akustischer Unterlage. Prüfzeugnisse zeigen den tatsächlichen Wert - nicht die Materialart.

Kann ich als Eigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft die Decken sanieren lässt?

Ja - aber nur, wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht. Wenn die Decken zwischen den Wohnungen mangelhaft sind, können Sie gemäß § 21 Abs. 5 WEG eine Sanierung beantragen. Das erfordert aber eine Mehrheit von 75 % der Miteigentümer. Die Kosten werden dann auf alle verteilt. Aber: Sie können nicht verlangen, dass die Gemeinschaft Ihre persönliche Bodenbelagsänderung kompensiert. Ihre Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Was ist mit Fliesen im Badezimmer? Gilt da auch die DIN 4109?

Ja. Die DIN 4109 gilt für alle Räume, in denen Trittschall entstehen kann - also auch Badezimmer, Küche und Flur. Besonders kritisch sind Badezimmer, weil die Fliesen oft direkt auf den Estrich kommen - ohne Dämmung. Hier ist der Schallschutz besonders oft mangelhaft. Viele Eigentümer ignorieren das, weil sie denken: „Es ist ja nur das Bad.“ Aber der Lärm von fallenden Gegenständen oder laufendem Wasser wird deutlich nach unten übertragen. Auch hier gilt: Prüfzeugnis oder Sachverständiger.

Kann ich den Boden selbst verlegen, oder muss ich einen Fachmann beauftragen?

Sie dürfen den Boden selbst verlegen - aber dann tragen Sie die volle Verantwortung. Ein Verlegeprotokoll mit Ihren eigenen Unterschriften zählt nicht als Nachweis. Für den Schallschutznachweis brauchen Sie ein Prüfzeugnis des Herstellers, das den Einbau mit der genauen Dämmung beschreibt. Wenn Sie selbst verlegen, ist es schwer, später zu beweisen, dass alles korrekt montiert wurde. Deshalb empfehlen Experten: Lassen Sie sich von einem Fachmann verlegen und bitten Sie ihn um ein schriftliches Verlegeprotokoll mit Produktnamen und Messwerten.

Wie teuer ist eine messtechnische Überprüfung?

Eine neutrale Messung durch eine akkreditierte Prüfstelle kostet zwischen 450 und 750 Euro - je nach Region und Aufwand. In Stuttgart oder München sind die Preise oft am oberen Ende. Wenn Sie vorher schon wissen, dass der Nachbar beschwert, lohnt sich die Messung als Vorsorge. Sie vermeiden teurere Folgen: Rechtsanwaltskosten, Gerichtsverfahren oder die Notwendigkeit, den Boden wieder zu entfernen. Die Messung ist die billigste Versicherung.

Schall- und Trittschutz in Eigentumswohnungen prüfen: So vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten beim Bodenbelag
Jana Müller

Autor

Ich bin eine talentierte Tischlerin und liebe es, über Themen rund um Heimwerkerprojekte zu schreiben. Meine Arbeit umfasst die Gestaltung und Herstellung einzigartiger Möbelstücke, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Ich freue mich darauf, Menschen zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern.

Kommentare (18)

Nadja Senoucci

Nadja Senoucci

Dezember 1, 2025 AT 12:28

Ich hab’s gerade verstanden: Es geht nicht um den Boden, sondern um den Nachweis.

David Kavanagh

David Kavanagh

Dezember 2, 2025 AT 15:06

Endlich mal ein kluger Artikel, der nicht einfach sagt „mach’s wie die anderen“ – sondern nachweist, warum das falsch ist. Wer denkt, Laminat ist automatisch schlimm, hat die DIN 4109 nie gelesen. Prüfzeugnisse sind kein Luxus, sie sind deine Versicherung. Wer das ignoriert, zahlt später doppelt.

Mylander Plattner

Mylander Plattner

Dezember 4, 2025 AT 13:15

Es ist unerträglich, wie oft Menschen die DIN 4109 falsch interpretieren. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Der Bauzeitpunkt ist entscheidend. Nicht das Jahr 2025. Nicht die Wahrnehmung des Nachbarn. Nicht die „neueste Technik“. Es ist ein reiner Rechtsfragenkomplex, der mit subjektiven Empfindungen nichts zu tun hat. Wer dies nicht versteht, sollte sich mit juristischen Grundlagen befassen – bevor er seine Wohnung umgestaltet.

Tobias Bordenca

Tobias Bordenca

Dezember 5, 2025 AT 21:34

Warten Sie – also wenn mein Haus aus 1972 stammt, und ich jetzt Laminat mit 55 dB einbaue – aber die Norm von 1962 sagt 58 dB – dann ist es legal? Aber was, wenn der Nachbar unten ein Haus aus 1990 hat, und seine Decke nur 53 dB zulässt? Darf er dann trotzdem klagen? Oder ist das ein Fall von „keine Rechtsgrundlage“? Ich meine, das ist doch ein Widerspruch in sich! Wer entscheidet, ob der Schall „übertragbar“ ist? Und wer definiert, was „zulässig“ bedeutet, wenn die Nachbarn unterschiedliche Standards haben?!

isabell nilsson

isabell nilsson

Dezember 7, 2025 AT 00:41

Die ganze Geschichte ist ein Systemfehler. Wer hat das erlaubt? Wer hat zugelassen, dass alte Gebäude mit dünnen Decken und schlechtem Estrich jahrzehntelang als „wohnfähig“ gelten? Und jetzt sollen wir als Einzelne dafür zahlen? Das ist keine Rechtsfrage – das ist sozialer Raub. Sie verkaufen uns den Traum von Eigenheim und dann verlangen sie, dass wir für die Fehler der 60er-Jahre büßen. Das ist nicht fair. Das ist kapitalistische Ausbeutung.

Johanna Jensen

Johanna Jensen

Dezember 7, 2025 AT 18:23

Der wichtigste Punkt: Dokumentieren. Alles. Jede Unterschrift. Jedes Prüfzeugnis. Jede Rechnung. Denn wenn es einmal knallt, zählt nur der Nachweis – nicht dein Gewissen.

Sidsel Kvitvik

Sidsel Kvitvik

Dezember 8, 2025 AT 20:02

Vielen Dank für diese klare Erklärung 🙏 Ich hab’s vor 2 Jahren übersehen – jetzt hab ich eine Dämmung nachgelegt und alles dokumentiert. Beruhigt so viel!

Britt Luyckx

Britt Luyckx

Dezember 9, 2025 AT 05:52

Ich hab letztes Jahr genau das gemacht – habe meinen alten Teppich rausgenommen, einen Laminat mit 3mm Unterlage und Prüfzeugnis eingelegt. Der Nachbar hat sich zuerst beschwert, aber als ich ihm das Dokument gezeigt hab, hat er gesagt: „Ah, okay, dann ist das ja in Ordnung.“ Manchmal reicht schon Respekt und Nachweis – kein Kampf.

Gary Hamm

Gary Hamm

Dezember 11, 2025 AT 05:04

Und wenn wir jetzt alle unsere Böden austauschen, um den alten Normen zu entsprechen – wer bezahlt dann die Deckensanierung der gesamten Wohnanlage? Wer haftet, wenn 15 von 20 Wohnungen den Schallschutz nicht einhalten? Ist das nicht ein Systemversagen? Wir sollen Einzelkämpfer sein, während die Politik und die Bauindustrie seit 50 Jahren den Lärm ignorieren? Das ist kein Recht – das ist eine Farce.

Gretel Hans

Gretel Hans

Dezember 11, 2025 AT 21:43

Ich finde es bemerkenswert, dass so viele Menschen glauben, „schallschutzoptimiert“ sei ein juristischer Begriff. Es ist kein Marketingbegriff – es ist eine technische Spezifikation, die nur durch akkreditierte Prüfungen gültig wird. Wer das nicht versteht, verhält sich nicht nur uninformiert – er verhält sich verantwortungslos.

christian gómez

christian gómez

Dezember 13, 2025 AT 16:45

Deutschland ist ein Land der Regeln – und das ist gut so. Aber wer hier mit dem Argument kommt, „ich hab’s doch so gemacht wie alle“, der hat die deutsche Rechtskultur nicht verstanden. Wir sind kein Balkanland, wo jeder macht, was er will. Hier zählt die Norm. Und wenn du die nicht kennst – dann lern sie. Punkt.

Yorben Meert

Yorben Meert

Dezember 14, 2025 AT 15:25

Ich hab vor 3 Jahren in meiner Wohnung in Köln Laminat verlegt – ohne Prüfzeugnis, weil der Händler gesagt hat, „das ist doch alles nach DIN“. Zwei Monate später kamen die Nachbarn mit einem Gutachten – 58 dB, obwohl das Haus aus 1975 stammt und 53 dB erlaubt sind. Ich hab den Boden rausgerissen, eine neue Dämmung eingebaut, und jetzt hab ich ein Prüfzeugnis. Aber ich hab auch 2.800 Euro verloren. Und der Nachbar? Der hat nie einen Cent gezahlt. Jetzt frag ich mich: Warum muss ich als Einzelperson die Kosten tragen, wenn die Hausverwaltung nie auf die Norm geachtet hat? Wer haftet für die fehlende Aufklärung?

Julia Hardenberger

Julia Hardenberger

Dezember 15, 2025 AT 23:23

Es ist traurig, dass wir in einem Land leben, wo du nicht einmal deinen Boden wechseln kannst, ohne ein juristisches Gutachten einzuholen. Ist das Freiheit? Ist das Eigentum? Oder ist das nur ein System, das dich kontrolliert – unter dem Deckmantel von „Schallschutz“? Ich frage mich: Wer hat beschlossen, dass wir nicht mehr hören dürfen, wie jemand seine Tasse auf den Tisch stellt? Wann wurde Stille zur Moral? Wann wurde Lärm zur Sünde? Wir haben uns selbst entmenschlicht – mit Normen, Prüfzeugnissen und akkreditierten Stellen. Der Mensch – der echte Mensch – hat doch kein Recht mehr, einfach zu leben.

Jan Philip Bernius

Jan Philip Bernius

Dezember 16, 2025 AT 04:35

Die ganze Diskussion ist überflüssig. Wenn du Laminat legst, legst du eine Dämmung drunter. Punkt. Wer das nicht macht, hat sich nicht informiert. Wer es macht, hat keinen Stress. Warum macht man das so kompliziert?

Alex Byrne

Alex Byrne

Dezember 16, 2025 AT 17:44

Ich hab neulich ne Studie gesehn – die sagt, dass 87% der Schallschutzgutachten in Berlin gefälscht sind. Die Prüfstellen kriegen Geld von den Herstellern. Die Händler liefern „geprüfte“ Produkte, die nie getestet wurden. Und dann klagt der Nachbar – und du hast keine Chance. Die ganze Sache ist ein großer Betrug. Sie wollen dich verängstigen, damit du mehr kaufst. Du bist nicht der Feind – das System ist es.

Maggie Knowles

Maggie Knowles

Dezember 16, 2025 AT 21:13

So viel Aufwand für einen Boden… 😅 Ich hab’s einfach gemacht: Laminat + 4mm Unterlage + Verlegeprotokoll vom Handwerker. Nachbar hat gefragt, ich hab geantwortet: „Hier, schau mal“ – und er hat gesagt: „Cool, danke!“ Manchmal reicht ein bisschen Ehrlichkeit und ein bisschen Dämmung. Kein Gerichtsprozess nötig. 🙃

Achim Schulz

Achim Schulz

Dezember 17, 2025 AT 13:28

Die meisten Leute verstehen nicht, dass es nicht um Lärm geht – es geht um Macht. Wer die Norm kennt, kontrolliert. Wer sie nicht kennt, wird kontrolliert. Das ist kein Schallschutz – das ist soziale Kontrolle. Und wer jetzt noch sagt „ich hab’s doch so gemacht wie alle“ – der hat den Unterschied zwischen Massenverhalten und individueller Verantwortung nicht verstanden. 🤓

Karoline nuñez

Karoline nuñez

Dezember 18, 2025 AT 02:56

Ich hab das Gefühl, dass irgendwer uns alle belauscht… 🤔 Die ganze Geschichte mit den Prüfzeugnissen – ist das nicht ein Trick, um uns zu überwachen? Wer kontrolliert die Prüfstellen? Wer hat Zugriff auf unsere Verlegeprotokolle? Ich hab gehört, dass die Behörden jetzt alle Bodenwechsel in einer Datenbank speichern… und irgendwann… wissen sie, wann du aufstehts, wann du duscht, wann du tanzt… 🚫👁️‍🗨️

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