Wenn du deine Wohnung renovierst, willst du sicherstellen, dass alles lange hält. Aber was passiert, wenn nach ein paar Monaten der Fliesenkleber bricht, das Fenster undicht wird oder die Heizung nicht mehr richtig funktioniert? Dann kommt die Frage: Garantie oder Gewährleistung? Die beiden Begriffe werden oft verwechselt - und das kostet Geld und Nerven. Dabei ist der Unterschied entscheidend. Denn nur wer weiß, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was freiwillig ist, kann seine Rechte wirklich durchsetzen.
Was ist die gesetzliche Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist kein Bonus, den dir der Handwerker gewährt. Sie ist ein Recht, das dir das Gesetz gibt. Sie basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer auf § 634a. Nach jeder Renovierung - egal ob Bad, Küche oder Dach - hast du automatisch fünf Jahre lang Anspruch auf Mängelbeseitigung. Das gilt, wenn ein Fehler schon vor der Fertigstellung da war, aber erst später sichtbar wird. Ein Beispiel: Du hast neue Fenster einbauen lassen. Nach einem Jahr fängt das Dichtungsprofil an zu bröckeln. Das ist ein Sachmangel. Du musst nicht beweisen, dass der Handwerker schuld war. Du musst nur zeigen: Der Mangel existierte bei Übergabe.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine wichtige Änderung: In den ersten 12 Monaten nach Fertigstellung trägt der Handwerker die Beweislast. Das heißt: Er muss nachweisen, dass der Mangel nicht schon vorher da war. Danach musst du selbst zeigen, dass der Fehler bei der Ausführung lag. Diese Regelung hat die Zahl der Streitigkeiten um 27 % gesenkt, wie eine Studie des Bundesjustizministeriums 2023 ergab. Du hast also einen klaren Vorteil in den ersten zwölf Monaten.
Es gibt aber Ausnahmen. Bei Bauteilen, die die Substanz des Gebäudes betreffen - also Wände, Fundamente, Dachtragwerke - bleibt die Frist von fünf Jahren. Bei kleinen Reparaturen wie dem Austausch einer Dichtung oder dem Streichen einer Wand kann der Handwerker eine verkürzte Frist von zwei Jahren vereinbaren. Das ist legal, aber nur, wenn es schriftlich steht und du ausdrücklich zugestimmt hast. Ohne deine Unterschrift gilt immer die volle Frist.
Was ist die Garantie?
Die Garantie ist freiwillig. Ein Handwerker kann sie anbieten - muss aber nicht. Sie ist ein Zusatzversprechen, das über das Gesetz hinausgeht. Einige Firmen werben mit 10-jährigen Garantien. Klingt toll. Aber schau genau hin. Was genau ist gedeckt? Oft stehen in den Kleingedruckten Ausschlüsse wie: „Keine Garantie bei unsachgemäßer Bedienung“, „Nur Originalersatzteile“, „Nur Wartung durch unseren eigenen Service“. Das bedeutet: Wenn du selbst den Thermostat verstellst oder die Heizung nicht jährlich reinigen lässt, ist die Garantie sofort weg.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie kein Recht. Sie ist ein Vertrag. Und wenn der Handwerker insolvent geht, ist die Garantie wertlos. Du hast keinen Anspruch auf das Geld des Unternehmens, weil es nicht mehr existiert. Die gesetzliche Gewährleistung hingegen bleibt bestehen - selbst wenn der Handwerker pleite ist. Du kannst dann den Hersteller der Komponente, etwa die Heizung, direkt belangen. Denn die Garantie des Herstellers greift unabhängig vom Handwerker.
Ein typisches Szenario: Du lässt eine neue Fußbodenheizung einbauen. Der Handwerker gibt dir eine 5-jährige Garantie. Aber der Hersteller der Heizung gibt nur 2 Jahre Garantie. Wenn nach 3 Jahren die Pumpe kaputt geht, greift nur die Herstellergarantie - nicht die des Handwerkers. Und wenn du die Mängel nicht innerhalb der ersten 12 Monate melden kannst, weil du erst später den Lärm bemerkst, hast du keine Chance mehr. Bei der gesetzlichen Gewährleistung wäre die Frist noch offen - und du könntest den Handwerker verpflichten, es zu reparieren.
Wann greift was?
Stell dir vor: Du hast dein Badezimmer komplett saniert. Nach 18 Monaten tropft das Wasser von der Decke. Was tust du?
- Wenn es sich um eine undichte Leitung handelt, die beim Verlegen der Rohre falsch angeschlossen wurde - das ist ein Bau- und Installationsfehler. Hier greift die gesetzliche Gewährleistung. Du hast noch 3 Jahre Zeit, um den Handwerker zur Reparatur zu verpflichten.
- Wenn die Dusche aus einem bestimmten Hersteller stammt und die Dichtung aus demselben Hersteller nach 2 Jahren bricht - dann greift die Herstellergarantie. Du musst den Hersteller anschreiben, nicht den Handwerker.
- Wenn du eine 10-jährige Garantie vom Handwerker hattest, aber er mittlerweile nicht mehr existiert - dann ist die Garantie tot. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt aber bestehen, solange die Frist nicht abgelaufen ist.
Ein weiterer Fall: Du hast ein neues Dach. Nach 3 Jahren läuft es ein. Der Handwerker sagt: „Das ist kein Mangel, das ist normale Abnutzung.“ Falsch. Wenn das Dach nicht dicht war, als es eingebaut wurde, ist es ein Mangel. Die Gewährleistung gilt auch für solche Fälle. Der Handwerker muss beweisen, dass es richtig installiert war. Und das kann er nicht, wenn du Fotos vom Einbau hast.
Was du unbedingt tun musst
Rechte verlierst du nicht, weil du sie nicht kennst - sondern weil du sie nicht dokumentierst. Hier sind die drei wichtigsten Schritte:
- Fotos machen. Vor, während und nach der Renovierung. Zeige den Zustand der Wände, der Rohre, der Fenster. Ein Foto vom alten Boden, bevor er rausgenommen wurde, ist später entscheidend.
- Verträge und Rechnungen aufbewahren. Nicht nur die Endrechnung. Auch die Angebotsschreiben, die Arbeitspläne, die Materiallisten. Alles, was den Umfang der Leistung beschreibt.
- Mängel schriftlich melden. Per E-Mail, Brief oder Fax. Nenne genau, was kaputt ist, wo es ist und wann du es bemerkt hast. Setze eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Beseitigung. „Ich verlange die Mängelbeseitigung gemäß § 634a BGB bis zum 15. März 2026.“
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat in ihrem Leitfaden „Renovieren ohne Risiko“ bestätigt: Wer diese Schritte nicht macht, hat später kaum eine Chance vor Gericht. Und selbst wenn der Handwerker sich weigert, kannst du die staatliche Schlichtungsstelle für Bau, Handwerk und Architektur (SchSBau) einschalten. Im Jahr 2023 bearbeitete sie durchschnittlich 1.247 Fälle pro Monat - und löste 78 % der Streitigkeiten ohne Gericht.
Was du nicht tun solltest
Einige Fehler machen fast alle Renovierer - und sie kosten Geld:
- Nicht unterschreiben, was du nicht verstehst. Ein Vertrag mit „Garantie 10 Jahre“ klingt gut - aber wenn darin steht „ausschließlich bei Verwendung von Originalteilen und jährlicher Wartung durch den Anbieter“, ist sie nutzlos.
- Nicht auf mündliche Zusagen vertrauen. „Wir machen das schon“, „Das ist normal bei uns“ - das zählt vor Gericht nichts. Nur Schriftliches zählt.
- Nicht warten, bis es schlimmer wird. Ein tropfender Wasserhahn ist ärgerlich. Aber wenn du 2 Jahre wartest, ist die Gewährleistung vorbei. Melde Mängel sofort.
Ein Fall aus der Praxis: Ein Kunde in Wien ließ seine Dachrinne erneuern. Nach 14 Monaten stürzte eine Stelle ab. Der Handwerker sagte: „Das ist Wettereinfluss.“ Der Kunde hatte keine Fotos, keine Rechnung, keine schriftliche Mängelanzeige. Er verlor den Fall. Ein anderer Kunde aus Salzburg hatte alles dokumentiert - und bekam die komplette Reparatur kostenfrei.
Was sich 2025 ändern wird
Die Gesetzeslage entwickelt sich weiter. Im November 2024 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt: Für tragende Bauteile soll die Gewährleistungsfrist von 5 auf 10 Jahre erhöht werden. Außerdem soll die Beweislastumkehr von 12 auf 24 Monate verlängert werden. Das ist ein großer Schritt für Verbraucher. Und ab 2025 soll es einen standardisierten „Gewährleistungs- und Garantiepass“ geben - ein Dokument, das jeder Handwerker bei Renovierungen über 5.000 Euro ausstellen muss. Darin stehen klar: Welche Teile sind wie lange gedeckt, wer haftet, wie man Mängel meldet.
Die Digitalisierung hilft auch. Die „Bau- und Renovierungs-App“ von Finanztip, die bereits über 124.000 Mal heruntergeladen wurde, rechnet automatisch aus, wie lange deine Gewährleistung noch läuft. Du gibst das Datum der Fertigstellung ein - und die App sagt dir: „Noch 1 Jahr, 8 Monate.“
Und die Handwerkskammern warnen: Wer heute noch mit langen Garantieversprechen wirbt, ohne die gesetzliche Gewährleistung klar zu erklären, riskiert einen Vertrauensverlust. Laut einer Studie der Verbraucherzentrale kennen 68,4 % der Deutschen den Unterschied nicht. Das führt zu jährlich 2,1 Milliarden Euro an verpassten Ansprüchen. Die klaren, transparenten Betriebe - die die Gewährleistung als Standard erklären - bekommen heute durchschnittlich 4,3 von 5 Sternen auf Trustpilot. Die mit den „10-Jahres-Garantien“ kommen nur auf 3,7.
Frequently Asked Questions
Kann ich die gesetzliche Gewährleistung ausschließen?
Nein. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Verbraucherschutz und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Selbst wenn du unterschreibst: „Ich verzichte auf Gewährleistung“, ist das rechtlich ungültig. Der Handwerker muss sie trotzdem gewähren.
Was ist, wenn der Handwerker insolvent geht?
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen. Du kannst den Hersteller der betroffenen Komponente - etwa die Heizung, die Fenster oder die Badewanne - direkt anschreiben. Die Garantie des Handwerkers ist dann hingegen wertlos. Deshalb ist es wichtig, dass du die Herstellerangaben auf deinen Rechnungen hast.
Gilt die 5-Jahres-Frist auch für kleine Reparaturen?
Ja. Selbst bei einer einfachen Reparatur, wie dem Austausch einer Dichtung, gilt die volle 5-Jahres-Frist, wenn es sich um einen Mangel bei der Ausführung handelt. Nur wenn es sich um eine Wartung oder Instandhaltung handelt - also um eine normale Verschleißerscheinung - kann der Handwerker eine verkürzte Frist von 2 Jahren vereinbaren. Das muss aber ausdrücklich schriftlich stehen.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schreibe eine E-Mail oder einen Brief. Nenne: Was kaputt ist, wo es ist, wann du es bemerkt hast, und fordere eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Beseitigung. Füge Fotos bei. Sende es per Einschreiben oder mit Lesebestätigung. Mündliche Aussagen zählen nicht.
Kann ich die Garantie verlängern, wenn ich den Mangel nicht rechtzeitig melde?
Nein. Die Garantie hat eine feste Laufzeit. Wenn du nach Ablauf der Garantie einen Mangel meldest, hat der Hersteller oder Handwerker keine Verpflichtung. Die gesetzliche Gewährleistung läuft aber weiter - solange die 5 Jahre nicht um sind. Also: Melde Mängel immer sofort - egal ob Garantie oder Gewährleistung.
