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Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen: So schützen Sie sich vor Inflation
  • Von Lukas Winkler
  • 1/02/26
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Was ist eine Wertsicherungsklausel und warum braucht sie jeder Gewerbetreibende?

Stell dir vor, du hast vor fünf Jahren einen Gewerberaum gemietet - mit einer Miete von 15 Euro pro Quadratmeter. Damals war das fair. Heute, im Jahr 2026, zahlt der Vermieter für Heizung, Strom und Wartung deutlich mehr. Die Inflation hat die Kosten in der Wirtschaft nach oben geschraubt - aber deine Miete bleibt gleich. Der Vermieter verliert Geld. Und du? Du profitierst - vorerst. Doch was passiert, wenn die Miete plötzlich um 20 % steigt, weil der Vermieter keine andere Wahl hat? Genau das verhindern Wertsicherungsklauseln. Sie sorgen dafür, dass die Miete nicht starr bleibt, sondern sich langsam und berechenbar an die Inflation anpasst.

Das ist kein Luxus, sondern Standard. Über 85 % aller neuen Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren enthalten heute eine solche Klausel. Besonders in Einzelhandel, Büros und Logistikflächen ist sie fast unverzichtbar. Warum? Weil Unternehmen langfristig planen müssen. Und Inflation ist kein Zufall - sie ist eine Konstante.

Wie funktioniert eine Wertsicherungsklausel rechtlich?

Die Grundlage ist klar: § 557b BGB und das Preisklauselgesetz (PrKG) vom 14. September 2007. Damit eine Klausel gültig ist, muss sie drei Dinge erfüllen:

  1. Der Vertrag muss mindestens zehn Jahre laufen - oder der Vermieter muss auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
  2. Die Miete wird an einen offiziellen Preisindex gekoppelt - und zwar nur an den Verbraucherpreisindex für die Gesamtlebenshaltung, ermittelt vom Statistischen Bundesamt oder einem Landesamt.
  3. Die Klausel muss Mietsteigerungen UND -senkungen ermöglichen. Nur eine Richtung? Das ist unzulässig. Einseitige Anpassungen sind verboten.

Das ist kein Spiel. Ein Gericht kann eine Klausel komplett für nichtig erklären, wenn sie nur Mieterhöhungen vorsieht. Und das gilt sogar, wenn der Mieter sie jahrelang gezahlt hat. Aber: Auch wenn die Klausel später als ungültig erkannt wird, musst du die gezahlten Beträge nicht zurückgeben. Das ist ein wichtiger Punkt - viele Mieter glauben, sie könnten sich die Überzahlungen zurückholen. Das geht nicht.

Welche Arten von Klauseln gibt es - und welche ist die beste?

Nicht alle Wertsicherungsklauseln sind gleich. Es gibt drei Haupttypen:

  • Echte Gleitklauseln (Automatikklauseln): Die Miete passt sich jedes Jahr automatisch an. Kein Antrag nötig. Der Index wird jedes Mal neu berechnet - basierend auf dem Monat des Mietbeginns.
  • Punkt-Klauseln: Die Miete steigt, sobald der Index um eine bestimmte Anzahl von Punkten gestiegen ist - etwa 5 Punkte. Bei hoher Inflation kann das bedeuten: alle sechs Monate eine Anpassung. Das ist für Mieter stressig.
  • Prozent-Klauseln: Nur wenn der Index um mindestens 3 % gestiegen oder gefallen ist, wird angepasst. Das ist die Standardvariante. In über 60 % der Verträge wird genau diese Form verwendet. Warum? Weil sie transparent ist. Du weißt: Ich zahle erst mehr, wenn die Inflation wirklich spürbar ist.

Die Prozent-Klausel mit einer Schwelle von 3 % ist die praktischste Lösung. Sie verhindert zu häufige Anpassungen, die Mieter verwirren und Buchhaltung aufwändig machen. Und sie schützt den Vermieter - aber nur dann, wenn es wirklich nötig ist.

Waage mit Gebäude und Mietvertrag, symbolisiert Ausgleich durch 3%-Schwelle.

Was du bei der Formulierung unbedingt beachten musst

Ein kleiner Fehler - und die ganze Klausel ist null und nichtig. Das passiert häufiger, als man denkt.

  • Der Basisindex muss genau genannt werden. Nicht: „Der Verbraucherpreisindex wird verwendet.“ Sondern: „Basisindexstand ist 124,7 (Dezember 2020).“ Ohne diese Zahl gibt es keine Berechnungsgrundlage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2025 klargestellt: Fehlt der genaue Basiswert, ist die Klausel unwirksam.
  • Keine Nebenkosten einbeziehen. Die Klausel gilt nur für die Grundmiete. Betriebskosten, Heizkosten, Wasser - das bleibt separat. Viele Verträge schreiben „Inklusivmiete“ - aber die Indexklausel greift trotzdem nur auf den Grundmietanteil.
  • Mindestabstand zwischen Anpassungen. Die Rechtsanwälte empfehlen: Mindestens drei Jahre zwischen Anpassungen. Sonst wird es zu oft. Und zu oft bedeutet Streit.

Ein typischer Fehler in der Praxis: Vermieter verwenden einen Index, der nicht vom Statistischen Bundesamt kommt - etwa einen internen Branchenindex. Das ist nicht erlaubt. Nur offizielle Indizes zählen. Und sie müssen öffentlich zugänglich sein. Sonst ist die Klausel nicht transparent - und damit unwirksam.

Warum das für Mieter nicht nur ein Nachteil ist

Manche Mieter denken: „Das ist nur für Vermieter gut.“ Falsch. Eine gut formulierte Wertsicherungsklausel schützt auch dich.

Stell dir vor, die Inflation fällt plötzlich auf 1 % - oder sogar auf -0,5 %. Ohne Klausel bleibt die Miete hoch. Mit einer korrekten Klausel sinkt sie. Das passiert selten, aber es ist möglich. Und wenn es passiert, bekommst du eine Mietminderung - ohne Verhandlung. Das ist fair.

Außerdem: Langfristige Planung. Wenn du weißt, dass deine Miete nur um 3 % steigt, wenn die Inflation über diesem Wert liegt, kannst du deine Kosten kalkulieren. Keine bösen Überraschungen. Keine plötzlichen 15 % Steigerungen, die dein Business ins Schwanken bringen.

Die IHK Schleswig-Holstein berichtet, dass viele Mieter Probleme haben, weil sie die Berechnung nicht nachvollziehen können. Das liegt oft an schlecht formulierten Verträgen. Mit einer klaren Prozent-Klausel und einem festen Basiswert ist das kein Problem mehr.

Anwalt und Mieter prüfen Mietvertrag mit Verbraucherpreisindex-Chart.

Was sich 2026 ändert - und was du jetzt tun solltest

Die Inflation lag 2023 bei durchschnittlich 6,17 %. 2024 und 2025 blieb sie hoch - auch wenn sie leicht zurückging. Experten rechnen damit, dass sie bis 2026 bei 3-4 % bleibt. Das bedeutet: Wertsicherungsklauseln werden noch wichtiger.

Neue Entwicklungen:

  • Spezialindizes: Neben dem Verbraucherpreisindex werden jetzt auch Baukostenindizes oder gewerbliche Mietindizes zugelassen - solange sie vom Statistischen Bundesamt stammen. Das ist neu. Einige Vermieter nutzen das schon, um ihre Kosten besser abzubilden.
  • Cap- und Collar-Regelungen: Das bedeutet: Es gibt eine Obergrenze (Cap) und eine Untergrenze (Collar). Die Miete steigt maximal um 5 % pro Jahr - und fällt nicht unter -2 %. Das gibt beiden Parteien mehr Sicherheit.

Was du jetzt tun solltest:

  1. Wenn du einen neuen Vertrag abschließt: Fordere eine Prozent-Klausel mit 3 % Schwelle und klarem Basisindexstand an.
  2. Wenn du einen alten Vertrag hast: Prüfe, ob der Basisindex genannt ist. Wenn nicht, hole dir eine schriftliche Ergänzung vom Vermieter - am besten mit einem Anwalt.
  3. Wenn du eine Mietsteigerung bekommst: Berechne sie selbst. Formel: (aktueller Index / Basisindex) × Grundmiete. Vergleiche mit der Rechnung des Vermieters. Wenn es nicht passt, frage nach.

Die Rechtsprechung wird immer strenger. Wer heute eine unklare Klausel unterschreibt, riskiert später Streit - und möglicherweise eine gerichtliche Niederlage. Das ist kein Risiko, das du eingehen solltest.

Wie du deine Klausel prüfst - ein praktischer Check

Bevor du einen Gewerbemietvertrag unterschreibst, mach diesen Check:

  • 1. Ist der Vertrag mindestens 10 Jahre lang? Sonst ist die Klausel rechtlich nicht zulässig.
  • 2. Steht der genaue Basisindex und das Datum (z. B. 124,7, Dezember 2020)? Ohne das - kein gültiger Vertrag.
  • 3. Wird nur der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts genannt? Keine Eigenindizes, keine Branchenwerte.
  • 4. Steht, dass Mieten auch sinken können? Wenn nicht - die Klausel ist unwirksam.
  • 5. Ist die Anpassungsschwelle auf 3 % festgelegt? Wenn sie bei 1 % ist, wirst du jedes Jahr angepasst - das ist unnötig stressig.
  • 6. Ist die Berechnung klar beschrieben? „Miete wird entsprechend des Verbraucherpreisindex angepasst“ reicht nicht. Es muss eine Formel stehen.

Wenn du alle Punkte mit „Ja“ beantworten kannst - dann ist dein Vertrag sicher. Wenn nicht - hole dir Hilfe. Ein Anwalt für Mietrecht kostet heute 150-300 € für eine Prüfung. Das ist weniger als ein Monat Miete - und schützt dich vor Jahren voller Streit.

Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen: So schützen Sie sich vor Inflation
Lukas Winkler

Autor

Ich arbeite als Tischler und liebe es, Möbel und andere Holzarbeiten zu gestalten. Meine Leidenschaft gilt der Perfektion von Details und dem kreativen Einsatz von Materialien. Neben meiner praktischen Arbeit schreibe ich gerne über Heimwerkerprojekte und gebe Tipps und Anleitungen, um anderen dabei zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern. Ich finde es erfüllend, meine handwerklichen Erfahrungen mit anderen zu teilen und sie zu inspirieren.