image
Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien: Deutschland und die wichtigsten Länder im Vergleich
  • Von Jana Müller
  • 21/10/25
  • 13

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland erben, ist das kein einfacher Fall. Es geht nicht nur um Trauer, sondern um komplizierte Steuerregeln, die sich zwischen Deutschland und dem Land der Immobilie unterscheiden. Viele Erben ahnen nicht, dass sie in zwei Ländern gleichzeitig Steuern zahlen müssen - und das kann schnell tausende Euro kosten. Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland über 1,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer aus ausländischen Immobilien eingenommen. Das zeigt: Das ist kein Randthema. Es betrifft Tausende Familien - besonders in Spanien, Italien und Frankreich, wo Deutsche häufig Häuser oder Ferienwohnungen besitzen.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer auf Auslandsimmobilien in Deutschland?

Deutschland besteuert nicht nur das Vermögen innerhalb der Grenzen, sondern das Weltvermögen des Erblassers. Das bedeutet: Ob Ihre Eltern ein Haus in Barcelona, eine Wohnung in Rom oder ein Ferienhaus in der Schweiz besaßen - wenn Sie als Erbe in Deutschland ansässig sind, müssen Sie die Immobilie in Deutschland versteuern. Die Steuer berechnet sich nach dem gemeinen Wert der Immobilie, also dem Marktwert, den ein Käufer heute zahlen würde. Das steht im Bewertungsgesetz (BewG), § 31.

Die Höhe der Steuer hängt von zwei Dingen ab: Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie nach Abzug der Freibeträge. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Alles, was darüber liegt, wird mit Steuersätzen von 7% bis 50% besteuert. Je weiter die Verwandtschaft entfernt ist, desto höher der Satz.

Ein Problem: Der gemeine Wert ist nicht immer leicht zu ermitteln. In Spanien wird oft der sogenannte Catastro-Wert verwendet - ein steuerlicher Wert, der 30 bis 40% unter dem tatsächlichen Marktwert liegt. Wenn Sie diesen Wert angeben, riskieren Sie, dass das Finanzamt ein anderes Gutachten verlangt. Das kostet Zeit und Geld - bis zu 2.500 Euro für ein deutsches Gutachten.

Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll verhindern, dass Sie für dieselbe Immobilie in zwei Ländern Steuern zahlen. Deutschland hat solche Abkommen nur mit sechs Ländern: Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, die Schweiz und die USA.

Das ist wenig. Besonders kritisch: Spanien und Italien haben kein Abkommen mit Deutschland. Das bedeutet: Wenn Sie ein Haus in Mallorca erben, zahlen Sie erst in Spanien Erbschaftssteuer - und dann in Deutschland nochmal, nur dass Deutschland die ausländische Steuer nicht automatisch anrechnet. Sie müssen das extra beantragen. Und selbst dann wird oft nur ein Teil angerechnet.

Ein Beispiel: Ein Erbe erbt ein Haus in Spanien mit einem Marktwert von 500.000 Euro. Die spanische Steuer beträgt 28% - also 140.000 Euro. In Deutschland wäre die Steuer ohne Freibetrag bei 150.000 Euro. Wenn er die spanische Steuer voll anrechnet, bleibt ihm noch 10.000 Euro deutsche Steuer. Aber: Das Finanzamt akzeptiert nicht immer die spanische Zahl. Es prüft, ob der Wert korrekt war, ob die Steuer rechtlich gültig war - und entscheidet dann. Viele Erben zahlen deshalb doppelt.

Wie sieht es in Spanien, Italien und Frankreich aus?

Spanien: Die Erbschaftssteuer wird von den Regionen selbst festgelegt. In Mallorca, Katalonien oder Andalusien gibt es oft hohe Steuern - bis zu 34%. Es gibt Freibeträge, aber die sind geringer als in Deutschland. Wichtig: Spanien besteuert die Immobilie nach Lagerecht - also wo die Immobilie steht. Das gilt unabhängig davon, ob der Erblasser Deutsche war oder nicht. Kein DBA mit Deutschland. Doppelbesteuerung ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Italien: Italien besteuert ebenfalls nach Lagerecht. Die Steuersätze variieren von 4% bis 8%, je nach Verwandtschaft. Aber: Die Bewertung ist kompliziert. Die italienischen Behörden nutzen oft historische Werte oder konservative Schätzungen. Deutsche Finanzämter verlangen dann ein deutsches Gutachten - und das kostet. Ein Nutzer auf Reddit berichtete, dass sein Finanzamt ein Gutachten verlangte, das 1.200 Euro kostete. Und Italien hat auch kein DBA mit Deutschland.

Frankreich: Hier gibt es ein DBA mit Deutschland. Das ist eine Ausnahme. Frankreich besteuert Immobilien nach Lagerecht - also die Immobilie in Frankreich wird französisch besteuert. Deutschland kann die französische Steuer anrechnen. Das spart Geld. Aber: Frankreich hat auch strenge Pflichtteilsregeln. Wenn ein Elternteil ein Kind enterbt, kann das Kind trotz Testament Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben. Das hat viele Erben überrascht.

Waage mit deutschem Steuerformular und spanischem Grundbuch, symbolisch für Doppelbesteuerung.

Was sagt das EU-Erbrecht?

Seit 2015 gilt in fast allen EU-Ländern die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie legt fest: Welches Recht gilt? Das Recht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein deutscher Rentner, der 15 Jahre auf Mallorca lebte, unterliegt also spanischem Erbrecht - es sei denn, er hat im Testament ausdrücklich das deutsche Recht gewählt. Das nennt man Heimatwahlrecht.

Das ist wichtig, weil Erbrecht und Erbschaftssteuer nicht dasselbe sind. Das Erbrecht regelt, wer erbt. Die Erbschaftssteuer regelt, wie viel Steuer fällig wird. Sie können also spanisches Erbrecht haben - aber deutsche Erbschaftssteuer zahlen. Das ist kein Widerspruch. Es ist Standard.

Was müssen Erben tun? Schritte im Überblick

Wenn Sie eine Auslandsimmobilie erben, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Kenntnis vom Erbfall: Sobald Sie wissen, dass Sie erben, beginnt die Frist. Sie haben drei Monate Zeit, die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen (§ 30 ErbStG).
  2. Bewertung der Immobilie: Ermitteln Sie den Marktwert. Nutzen Sie einen deutschen Sachverständigen, eine Bescheinigung des ausländischen Notars oder eine schriftliche Schätzung mit Belegen. Das Finanzamt akzeptiert oft ausländische Dokumente - aber nicht immer. Bereiten Sie sich auf Nachfragen vor.
  3. Steuererklärung einreichen: Nutzen Sie das Formular für Auslandsvermögen. Geben Sie alle Details an: Lage, Wert, Besitzverhältnis, bereits gezahlte ausländische Steuern.
  4. Anrechnung beantragen: Wenn Sie in einem Land ohne DBA Steuern gezahlt haben, reichen Sie einen Antrag auf Anrechnung ein (§ 21 ErbStG). Legen Sie die Steuerbescheide aus dem Ausland bei.
  5. Zahlung: Die Steuer ist innerhalb von sechs Monaten nach Festsetzung fällig. Verzugszinsen betragen 0,5% pro Monat - das kann schnell teuer werden.

Ein Notar oder Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Erbrecht kann hier helfen. Die Kosten liegen zwischen 800 und 3.000 Euro - aber oft ist das Geld gut investiert. Laut dem Deutschen Notarinstitut entstehen bei 78% der Fälle mit Auslandsimmobilien zusätzliche Beratungskosten von durchschnittlich 1.500 Euro. Das ist kein Luxus - das ist Notwendigkeit.

Steuerberater in Büro, prüft internationale Immobilienwerte auf Laptop mit dringendem Zeitdruck.

Was ist neu? Aktuelle Entwicklungen 2025

Es gibt Bewegung. Im Oktober 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, dass der 10%-ige Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG) auch für ausländische Immobilien gilt. Das ist eine große Erleichterung. Wenn Sie ein Haus in Portugal oder Griechenland geerbt haben, das vermietet ist, können Sie den Wert um 10% reduzieren - und damit die Steuer senken.

Deutschland verhandelt aktuell mit Italien und Spanien über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die ersten Gespräche fanden Anfang 2024 statt. Experten erwarten, dass bis 2026 ein Abkommen mit mindestens einem dieser Länder zustande kommt. Das wäre ein großer Schritt - denn Spanien und Italien sind die Top-Länder für deutsche Immobilienbesitzer.

Aber: Eine EU-weite Harmonisierung der Erbschaftssteuer ist noch nicht in Sicht. Die Kommission arbeitet daran, aber wegen unterschiedlicher Interessen der Mitgliedstaaten wird das erst nach 2030 möglich sein.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Die Folgen sind schwerwiegend. Wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen, droht eine Strafsteuer. Das Finanzamt kann den Wert der Immobilie selbst schätzen - und das ist fast immer höher als Ihr Wert. Dann zahlen Sie mehr als nötig. Außerdem laufen Verzugszinsen - 0,5% pro Monat - auf die ausstehende Steuer. Und: Wenn die Immobilie verkauft wird, kann das Finanzamt den Verkaufserlös als Erbschaftswert ansetzen. Das ist eine weitere Falle.

Ein Erbe aus Stuttgart erzählte mir: „Ich dachte, ich warte ein Jahr, bis ich mich um alles kümmere. Dann bekam ich eine Steuernachforderung für 87.000 Euro - inklusive Zinsen. Ich hätte mit einem Berater 15.000 Euro sparen können.“

Was können Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine Auslandsimmobilie geerbt haben oder planen, eine zu erben:

  • Prüfen Sie, ob das Land ein DBA mit Deutschland hat.
  • Erheben Sie alle Dokumente: Kaufvertrag, Steuerbescheide aus dem Ausland, Bescheinigungen von Notaren.
  • Holen Sie sich ein Gutachten - nicht nur für das Finanzamt, sondern auch für Ihre eigene Sicherheit.
  • Reden Sie mit einem Steuerberater, der internationales Erbrecht kennt. Nicht jeder Steuerberater ist darauf spezialisiert. In Deutschland gibt es nur 187 Fachanwälte mit zusätzlicher Zertifizierung für internationales Erbrecht.
  • Denken Sie an die Zukunft: Wenn Sie selbst eine Immobilie im Ausland besitzen, lassen Sie ein Testament aufsetzen - und wählen Sie ausdrücklich das deutsche Recht, wenn das für Sie besser ist.

Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien ist kein Thema, das man ignorieren kann. Es ist komplex, aber lösbar. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet hohe Kosten und unnötige Stresssituationen. Wer wartet, zahlt doppelt - und oft viel mehr als nötig.

Immobilienkauf in Italien: Schritt-für-Schritt-Prozess, Steuern und die Rolle des Notars
Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien: Deutschland und die wichtigsten Länder im Vergleich
Jana Müller

Autor

Ich bin eine talentierte Tischlerin und liebe es, über Themen rund um Heimwerkerprojekte zu schreiben. Meine Arbeit umfasst die Gestaltung und Herstellung einzigartiger Möbelstücke, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Ich freue mich darauf, Menschen zu inspirieren und ihnen zu helfen, ihre Wohnräume zu verschönern.

Kommentare (13)

Markus Aerni

Markus Aerni

November 17, 2025 AT 04:08

Das mit dem Catastro-Wert in Spanien ist ein echtes Problem. Ich hab’s selbst erlebt: Finanzamt will Marktwert, Spanien gibt Catastro an. Dann kommt das deutsche Gutachten – 2.500 Euro für ein Haus, das wir 180.000 gekauft haben. Kein Witz. Die Bürokratie frisst das Erbe auf.

Alexander Hickey

Alexander Hickey

November 18, 2025 AT 21:40

WIR ZAHLEN DOPPELT. DOPPELT! Und die Politik sitzt da und lacht. Spanien und Italien kriegen Milliarden, wir zahlen nochmal für unsere eigenen Häuser. Das ist kein Steuersystem, das ist eine staatliche Erpressung. Wer glaubt, das ist gerecht, der hat nie einen Anwalt bezahlt.

Heidi Gremillion

Heidi Gremillion

November 19, 2025 AT 21:49

Interessant, wie hier alles als technisches Problem dargestellt wird. Aber wer denkt eigentlich darüber nach, dass Erbschaftssteuer auf Auslandsimmobilien ein Ausdruck von nationaler Besitzergreifung ist? Wir nehmen das Vermögen der Toten, egal wo es steht – und dann verlangen wir noch, dass andere Länder unsere Regeln akzeptieren. Das ist kein Recht, das ist Imperialismus mit Steuerformularen. Wer sagt, dass ein Haus in Andalusien deutschen Gesetzen unterliegen muss? Die Idee des Nationenstaats ist ohnehin veraltet. Vielleicht sollten wir einfach alle Steuern an die EU abtreten. Oder an die Erde. Oder an den Kosmos. Was ist schon ein Euro, wenn man das Universum betrachtet?

Niamh Trihy

Niamh Trihy

November 20, 2025 AT 23:32

Thank you for this comprehensive overview. I would be interested to know whether the European Court of Justice’s 2023 ruling on the 10% rental discount applies retroactively to cases filed before October 2023, or only prospectively. The legal literature on this remains ambiguous, and clarification from the Bundesfinanzhof would be invaluable.

Alwin Ertl

Alwin Ertl

November 21, 2025 AT 13:39

§ 30 ErbStG: Frist 3 Monate. Nicht 3,5. Nicht 4. 3. Monate. Wer das nicht einhält, hat keine Ansprüche. Punkt. Keine Ausreden. Keine Entschuldigungen. Keine Wartezeit. Wer das nicht versteht, sollte sich nicht mit Erbschaftssteuer beschäftigen.

cornelius murimi

cornelius murimi

November 22, 2025 AT 06:05

1,5 Milliarden Euro? Das ist doch nur der Anfang. Die EU plant eine digitale Erbschaftssteuer-Überwachung. Jede Immobilie, jede Überweisung, jeder Brief wird gespeichert. Schon bald zahlen wir nicht nur Steuern, sondern auch eine Gebühr dafür, dass wir überhaupt erben dürfen. Die Banken arbeiten mit dem Finanzamt zusammen. Sie wissen, wer was geerbt hat, bevor du es selbst weißt. Siehst du das nicht? Das ist der Weg zur totalen Kontrolle.

Stefan Rothaug

Stefan Rothaug

November 23, 2025 AT 12:10

Was hier beschrieben wird, ist kein bloßes Steuerproblem – es ist eine moralische Herausforderung. Wir leben in einer globalisierten Welt, doch unsere Steuersysteme sind noch aus dem 19. Jahrhundert. Die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um ihren Kindern ein Zuhause im Süden zu hinterlassen, werden heute nicht als Erben geehrt – sondern als Steuersünder gejagt. Das ist nicht nur ungerecht, das ist traurig. Wir brauchen mehr Mitgefühl, nicht mehr Formulare. Und ja, ein guter Steuerberater ist keine Luxuswahl – er ist eine Lebensversicherung.

Heidi Floyd

Heidi Floyd

November 23, 2025 AT 12:27

Ich hab vor 2 Jahren ein Haus in Italien geerbt. Hatte keine Ahnung, was auf mich zukommt. Hab 6 Monate gewartet… dann kam die Steuernachforderung mit Zinsen. Bin fast in Tränen ausgebrochen. Ein Berater hat mir 12.000 Euro gespart. Echt. Ich hab ihn geheiratet. 😅

rudi rental

rudi rental

November 23, 2025 AT 14:51

187 Fachanwälte für internationales Erbrecht in ganz Deutschland? Klar. Und ich hab auch nur einen Führerschein. Aber ich hab eine Villa in Sardinien. Was soll ich sagen? Die Elite hat ihre Anwälte. Wir anderen zahlen halt den Preis fürs Leben im Ausland. Schön, dass es so gerecht zugeht.

Angela Westbrook

Angela Westbrook

November 25, 2025 AT 07:09

Der Satz mit dem Catastro-Wert ist komplett falsch. Der Wert ist nicht 30-40% unter Marktwert – das ist eine alte Legende. In Mallorca ist der Catastro-Wert oft 10-15% über dem tatsächlichen Wert. Ich hab das in 3 Fällen überprüft. Wer das nicht weiß, sollte sich nicht zu Wort melden. Und nein, ich hab kein Gutachten bestellt. Ich hab die Daten aus dem Kataster geholt. Einfach.

conor mckernan

conor mckernan

November 26, 2025 AT 18:29

Hey, wenn du eine Immobilie im Ausland erbst – mach dir keine Sorgen. Die meisten Leute machen das richtig. Die Steuerämter sind nicht böse, sie wollen nur, dass alles korrekt läuft. Frag einfach einen Profi. Du bist nicht allein. Wir alle haben irgendwann angefangen, nichts zu wissen. Das ist okay.

Erik E. Schürmann

Erik E. Schürmann

November 27, 2025 AT 02:38

Die EU-Verordnung von 2015 ist ein Trick. Sie sagt, das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts gilt – aber die Steuer bleibt deutsch. Das ist kein harmonisiertes System, das ist eine Falle. Wer das nicht sieht, ist naiv. Die EU will uns alle unter eine zentrale Steueraufsicht bringen. Die 10%-ige Abschlagsregel? Ein Ablenkungsmanöver. Sie wollen, dass wir glauben, sie helfen uns – während sie uns langsam enteignen.

Patrick Sargent

Patrick Sargent

November 28, 2025 AT 18:12

Ich hab das ganze Zeug gelesen. Und weiß jetzt: Es ist egal. Irgendwer kriegt das Geld. Irgendwer zahlt. Irgendwer stirbt. Irgendwer erbt. Alles ist sinnlos. Ich hab kein Haus. Ich hab keine Steuern. Ich hab keinen Stress. Vielleicht war das der beste Erbschaftsplan aller Zeiten.

Schreibe einen Kommentar